Dienstag, 9. Februar 2016
Holzmedien im Niedergang. Oder: Mal wieder die LVZ
Was kommt heraus, wenn man political correctness, Linkslastigkeit und vorauseilenden Gehorsam mit Inkompetenz verrührt? Leider nur zu oft die Berichterstattung der Leipziger Volkszeitung.
Beispiel gefällig? Die Polizeidirektion Leipzig informierte in ihrem Mediendienst am 8. Februar 2016 sehr sachlich über einen Raub in der Leipziger Eisenbahnstraße. Im Schnelldurchlauf: Ein 21jähriger Tunesier erleichtert einen gleichaltrigen Inder um 20 Öcken und setzt sich damit in eine Schankwirtschaft (Letztere hieß sicher anders, aber ich weiß nicht, wie Häkelschrift geht). Die alarmierte Polizei nahm den mutmaßlichen Missetäter vorläufig fest. Ein paar Verzögerungen gab's, weil der Pfiffikus zu Protokoll gab, eine Rasierklinge verschluckt zu haben. Nachdem diese suizidale Schutzbehauptung dank der Erfindung eines gewissen Conrad Wilhelm Röntgen ausgeschlossen werden konnte, arbeitete die Polizei die räuberische Erpressung weiter auf und stellte "nebenbei" fest, dass der Täter nach Ablehnung seines Asylantrages ein knappes Jahr zuvor abgetaucht war. O-Ton Polizeibericht: "Im Ergebnis wurde ein Haftbefehl erlassen." Original: http://polizei.sachsen.de/de/MI_2016_40889.htm

Die Onliner der Leipziger Volkszeitung machten aus dieser Pressemitteilung ein wahrhaft gelungenes Stück politisch korrekter Kleinkunst, das ich hier in Teilen zitiere (weggelassen wurde der Mittelteil zur Rasierkling):
"Nach einem Raubüberfall am Sonntag im Leipziger Osten ist der mutmaßliche Täter gefasst worden. Nach Angaben der Polizei vom Montag hatte der junge Mann gegen 15.30 Uhr einen Passanten in der Eisenbahnstraße bedroht und Geld von ihm gefordert. Als sich das Opfer weigerte, zog der 21-Jährige ein Messer. Daraufhin übergab der Angegriffene Bargeld in Höhe von etwa 20 Euro.
Der mutmaßliche Täter konnte kurz darauf von der Polizei gefasst und aufs Revier gebracht werden. ...
Die weiteren Ermittlungen zum Fall der räuberischen Erpressung ergaben, dass ein Asylantrag des 21-Jährigen im Frühjahr 2015 abgelehnt worden war. Seither hatte er sich nicht mehr bei der Ausländerbehörde gemeldet. Die Polizei erließ Haftbefehl." Original: http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Mann-nach-Raub-in-Leipzig-gefasst-Taeter-gibt-vor-Rasierklinge-verschluckt-zu-haben

Dass die LVZ außer bei "indigenen Deutschen" bzw. "sächsischen Muttersprachlern" Hinweise zur Ethnie zumeist weglässt, ist ja (leider) normal. Dass dem Pressemitteilungsumschreiber aus dem Haus an der Leipziger Klagemauer allerdings die Sache mit dem Asylantrag durchgerutscht ist ... auweia. Da hätte man als guter LVZler doch auch etwas in der Art "wegen anderer Delikte ..." hinflunkern können, denn das buzzword "Asylantrag" lässt doch vermuten, dass hier kein Biodeutscher mit dem Messer rumgefuchtelt hat. Aber was soll's ... es sei vergeben.
Für meine Milde gibt es einen simplen Grund: Es kommt nämlich noch dicker. Zur Erinnerung noch einmal der letzte Satz: "Die Polizei erließ Haftbefehl."
Mal ehrlich: Um einen solchen Stuss zu schreiben, muss man sogar für die Verhältnisse des Leipziger Praktikantenzentralorgans überdurchschnittlich dämlich sein. Haftbefehle sind in Deutschland Sache eines Richters (noch), genau wie Durchsuchungsanordnungen (noch), Anordnungen einer Blutentnahme (noch) usw. Wer anderes glaubt, hat offensichtlich zuviel deutschen Krimischwachsinn geguckt. Zwecks Weiterbildung empfehle ich eine eingehende Lektüre der Grundrechte lt. Grundgesetz sowie ein wenig Wikipedia.

Ein Lichtblick: In der hölzernen Printausgabe der Leipziger Volkszeitung haben immerhin noch einige mir persönlich bekannte Journalisten die betriebswirtschaftlichen Säuberungsaktionen überlebt, darunter auch S.K., die aus der Polizeimeldung eine kurze, knackige und vor allem korrekte Nachricht gebacken hat. Geht doch ... noch. Das provoziert in mir natürlich die Frage, ob die Onliner der LVZ womöglich ein eigenes Staatsgebilde anstreben ... Nicht reden mit der Holzsparte können sie ja schon ganz gut.

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