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Montag, 14. Januar 2008
Buch oder nicht Buch oder: Vom Lob der Genossenschaft
zeitungsdieb, 12:54h
Ganz gleich, ob „Harry Potter“ oder das zum Glück noch nicht geschriebene Lügenmärchen eines mehr oder minder gescheiterten Weltumrunders – für Bücher gilt in Deutschland ein bestimmter Preis. Und so ist es unerheblich, ob man "Robby Clemens - mein Leben im Wohnmobil" im kleinen Buchladen an der Ecke (so es ihn denn noch gibt), bei Hugendingsbums oder per Internetversand kauft – der Preis bleibt gleich (und wird zumindest für das letztgenannte Werk in jedem Fall zu hoch sein. Selbst geschenkt.) Das nennt man Buchpreisbindung. Es gibt sie in u.a. in Deutschland, Österreich und Frankreich, in der Schweiz wurde sie 2007 abgeschafft.
Die Befürworter der Preisbindung argumentieren damit, dass diese eine flächendeckende Versorgung mit dem Kulturgut Buch sicherstellt, indem kleinen Geschäften Überlebenschancen gegeben werden. Außerdem macht die Buchpreisbindung die Quersubventionierung in den Verlagen möglich. Soll heißen: Ein Megaseller wie Harry Potter erlaubt es dem Hanser-Verlag, sich auch einige unrentable Produktionen zu leisten. Das klingt ein wenig unglaubwürdig, scheint aber tatsächlich zu finktionieren.
Über eine Beschränkung des freien Wettbewerbs schimpfen hingegen die Gegner der Buchpreisbindung. Ohne dieses Instrument, so ihr Argument, könnten Bücher viel preiswerter angeboten werden.
Ausnahmen von der Preisbindung sind lediglich bei Importbüchern zulässig, die aus Ländern stammen, in denen es diese Regelung nicht gibt. Außerdem kann die Buchpreisbindung durch den Verlag aufgehoben werden, wenn ein Titel seit 18 Monaten auf dem Markt ist. Nach entsprechender Ankündigung werden die Titel dann verramscht – so der offizielle Begriff für diese Art der Resteverwertung.
Große Buchhändler nutzen zudem gern die Möglichkeit, so genannte Mängelexemplare deutlich unter Preis auf den Markt zu werfen. Allerdings müssen die Bücher dazu sichtbare Schäden aufweisen. Nachdem Amazon & Co. es einige Zeit mit den Mängeln nicht so genau genommen hatten, ist nun zumindest in dieser Beziehung wieder ein wenig Ordnung eingekehrt.
Die regelmäßigen Leser dieses kleinen Tagebuches werden sich nun fragen, weshalb ich sie mit diesem drögen Stoff traktiere. Nun, ich hatte jüngst Gelegenheit, ein wenig über die Argumente der Buchpreisgegner nachzudenken. Anlass dazu bot mir bereits genannter Harry Potter. Der (wahrscheinlich) letzte Band der Reihe ist im vergangenen Jahr erschienen, am 11. Januar kam das Hörbuch auf den deutschen Markt. Nun ist es mit einem Hörbuch so wie mit dem Neusilber, aus dem die DDR-Markstücke bestanden: Beide sind nicht das, was der Name vorgaukelt. Bestand die silberfreie DDR-Währung vor allem aus Aluminium, so ist ein Hörbuch ein Produkt, das zwar möglicherweise ein wenig Papier enthält, dessen Gebrauchswert jedoch in den enthaltenen CDs liegt.
Folglich fällt es trotz der Bezeichnung „Hörbuch“ nicht unter die Buchpreisbindung. Und folglich, so könnte der logische Schluss des geneigten Lesers lauten, sind große Anbieter in der Lage, es wohlfeiler anzubieten als kleine.
Um das Ende meiner Recherchen vorwegzunehmen: Die Welt ist nicht so, wie man sie sich mitunter vorstellt. Das Harry-Potter-Hörbuch hat vom Verlag eine unverbindliche Preisempfehlung von 90 Euro erhalten. Na gut, daran hält sich eh kein Händler. Und da frühere HP-Hörbücher anfänglich für 50 Euro ins Regal kamen, war ich noch guten Mutes.
Als ich bei Mediamarkt auf knapp 80 Euro stieß, schluckte ich. Weil nicht blöd, wechselte ich das Geschäft. Immerhin, bis auf rund 60 Euro im normalen Buchhandel dehnte ich meinen Test aus. Für 69 Euro kann man die Vorlesekünste von Rufus Beck bei Amazon ergattern. Als Neuware. Gebraucht (mit dem Vermerk „Nur einmal gehört“) gibt es Harry & Co. in diversen Amazon-Shops noch ein Stück günstiger.
Was ich aus diesem Erlebnis gelernt habe? Zweierlei.
Erstens scheint es mit den günstigeren Preisen, die die Gegner der Buchpreisbindung mir versprechen, so eine Sache zu sein ... zu groß ist die Zahl der Artikel, die ich bei Mediamarkt und Saturn schon wesentlich teurer als in anderen Geschäften gesehen habe.
Und zweitens werde ich das Hörbuch wohl im Rahmen einer Harry-Potter-Genossenschaft bekommen. Mehrere Interessenten dürfen die CDs ja wohl gemeinsam nutzen, ohne mit irgendwelchen hirnrissigen Gesetzen in Konflikt zu geraten. Und eine Sicherheitskopie sollte ja auch erlaubt sein. Dazu benötige ich nicht einmal ein verbotenes Kopierprogramm oder anderweitiges Teufelszeugs, denn mein alter Apple hat „ab Werk“ die Eigenart, jeglichen neumodischen Kopierschutz zu ignorieren.
Die Befürworter der Preisbindung argumentieren damit, dass diese eine flächendeckende Versorgung mit dem Kulturgut Buch sicherstellt, indem kleinen Geschäften Überlebenschancen gegeben werden. Außerdem macht die Buchpreisbindung die Quersubventionierung in den Verlagen möglich. Soll heißen: Ein Megaseller wie Harry Potter erlaubt es dem Hanser-Verlag, sich auch einige unrentable Produktionen zu leisten. Das klingt ein wenig unglaubwürdig, scheint aber tatsächlich zu finktionieren.
Über eine Beschränkung des freien Wettbewerbs schimpfen hingegen die Gegner der Buchpreisbindung. Ohne dieses Instrument, so ihr Argument, könnten Bücher viel preiswerter angeboten werden.
Ausnahmen von der Preisbindung sind lediglich bei Importbüchern zulässig, die aus Ländern stammen, in denen es diese Regelung nicht gibt. Außerdem kann die Buchpreisbindung durch den Verlag aufgehoben werden, wenn ein Titel seit 18 Monaten auf dem Markt ist. Nach entsprechender Ankündigung werden die Titel dann verramscht – so der offizielle Begriff für diese Art der Resteverwertung.
Große Buchhändler nutzen zudem gern die Möglichkeit, so genannte Mängelexemplare deutlich unter Preis auf den Markt zu werfen. Allerdings müssen die Bücher dazu sichtbare Schäden aufweisen. Nachdem Amazon & Co. es einige Zeit mit den Mängeln nicht so genau genommen hatten, ist nun zumindest in dieser Beziehung wieder ein wenig Ordnung eingekehrt.
Die regelmäßigen Leser dieses kleinen Tagebuches werden sich nun fragen, weshalb ich sie mit diesem drögen Stoff traktiere. Nun, ich hatte jüngst Gelegenheit, ein wenig über die Argumente der Buchpreisgegner nachzudenken. Anlass dazu bot mir bereits genannter Harry Potter. Der (wahrscheinlich) letzte Band der Reihe ist im vergangenen Jahr erschienen, am 11. Januar kam das Hörbuch auf den deutschen Markt. Nun ist es mit einem Hörbuch so wie mit dem Neusilber, aus dem die DDR-Markstücke bestanden: Beide sind nicht das, was der Name vorgaukelt. Bestand die silberfreie DDR-Währung vor allem aus Aluminium, so ist ein Hörbuch ein Produkt, das zwar möglicherweise ein wenig Papier enthält, dessen Gebrauchswert jedoch in den enthaltenen CDs liegt.
Folglich fällt es trotz der Bezeichnung „Hörbuch“ nicht unter die Buchpreisbindung. Und folglich, so könnte der logische Schluss des geneigten Lesers lauten, sind große Anbieter in der Lage, es wohlfeiler anzubieten als kleine.
Um das Ende meiner Recherchen vorwegzunehmen: Die Welt ist nicht so, wie man sie sich mitunter vorstellt. Das Harry-Potter-Hörbuch hat vom Verlag eine unverbindliche Preisempfehlung von 90 Euro erhalten. Na gut, daran hält sich eh kein Händler. Und da frühere HP-Hörbücher anfänglich für 50 Euro ins Regal kamen, war ich noch guten Mutes.
Als ich bei Mediamarkt auf knapp 80 Euro stieß, schluckte ich. Weil nicht blöd, wechselte ich das Geschäft. Immerhin, bis auf rund 60 Euro im normalen Buchhandel dehnte ich meinen Test aus. Für 69 Euro kann man die Vorlesekünste von Rufus Beck bei Amazon ergattern. Als Neuware. Gebraucht (mit dem Vermerk „Nur einmal gehört“) gibt es Harry & Co. in diversen Amazon-Shops noch ein Stück günstiger.
Was ich aus diesem Erlebnis gelernt habe? Zweierlei.
Erstens scheint es mit den günstigeren Preisen, die die Gegner der Buchpreisbindung mir versprechen, so eine Sache zu sein ... zu groß ist die Zahl der Artikel, die ich bei Mediamarkt und Saturn schon wesentlich teurer als in anderen Geschäften gesehen habe.
Und zweitens werde ich das Hörbuch wohl im Rahmen einer Harry-Potter-Genossenschaft bekommen. Mehrere Interessenten dürfen die CDs ja wohl gemeinsam nutzen, ohne mit irgendwelchen hirnrissigen Gesetzen in Konflikt zu geraten. Und eine Sicherheitskopie sollte ja auch erlaubt sein. Dazu benötige ich nicht einmal ein verbotenes Kopierprogramm oder anderweitiges Teufelszeugs, denn mein alter Apple hat „ab Werk“ die Eigenart, jeglichen neumodischen Kopierschutz zu ignorieren.
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