Mittwoch, 18. März 2009
Mehr als 100 Prozent der Rechten sind 15 Jahre jung. Oder: Applaus für die TAZ
Mehr als 100 Prozent der organisierten Rechten sind 15 Jahre alt. Die TAZ hat's auf den Punkt gebracht. Die anderen Holzmedien sehen eher grau aus. Köstlich.
Guckst Du hier: http://www.netzeitung.de/presseschauen/1301378.html
Leider scheint auch bei der Netzeitung das Verlinken auf eine externe Quelle tabu zu sein - hier stimmt sie mit den klassischen Holzmedien überein.
Wer den sehr lesenswerten TAZ-Artikel im Original lesen will, wir hier fündig: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/starker-zulauf-zu-rechten-gruppen/

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Qualitätsjournalismus in Leipzig. Oder: Vergesst den Pressekodex
Die regelmäßigen Leser dieses kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches wissen, dass ich mich gelegentlich in Kollegenschelte übe. Lieblingsadressat meiner kritischen Bemerkungen ist meine Lokalpostille, die nach eigener Aussage dem Qualitätsjournalismus verpflichtete Leipziger Volkszeitung. Nicht etwa, weil ich gegen besagtes Blatt etwas habe, sondern weil dieses werktäglich auf meinem Frühstückstisch landet und die Lektüre der LVZ zu meinen morgendlichen Verrichtungen zählt. Umso ärgerlicher, wenn ich in frühtags-sensibler Verfassung schlimme Qualen erleiden muss, weil wieder irgendeine Redakteuse geschlampt oder von Verlags wegen elementare Grundregeln des journalistischen Handwerks in die Tonne getreten wurden.
Letzteres war heute wieder einmal der Fall: ein recht unverschämter Verstoß gegen den Pressekodex. Dieses Regelwerk (Guckst Du hier: http://www.presserat.info/uploads/media/Pressekodex_01.pdf ) basiert auf den Empfehlungen des Deutschen Presserates, dessen stellvertretender Sprecher übrigens Bernd Hilder heißt, welcher im Hauptberuf Chefredakteuer bei ... Trommelwirrrrbellll ... der Leipziger Volkszeitung ist. Aber auch die alte Volksweisheit, dass ein jeder zuerst vor seiner Tür kehren möge, trägt ja nur Empfehlungscharakter, so wie auch die im Pressekodex aufgelisteten Regeln.
Dennoch nehme ich mir die Freiheit und zitiere den Punkt 7 besagten Regelwerkes einmal im Wortlaut:

„Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche
ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.“

Meinen Lesern empfehle ich besonders die Lektüre des letzten Satzes.
Und nun werfe ich - unter Schmerzen - einen Blick in den heutigen Lokalteil der Leipziger Volkszeitung und entdecke dort einen fünfspaltigen Artikel mit der Überschrift „Ab heute neue Leipzig-Marken“. Der geneigte Leser wird darüber informiert, dass die Transport- und Verteilungsgesellschaft Leipzig mbH (TVL) einen Markensatz mit Sehenswürdigkeiten aus dem Stadtgebiet Leipzig herausbringt. TVL-Geschäftsführerin Gabriele Krumbholz darf darüber berichten, was ihr Unternehmen aktuell tut und künftig tun will, dass es einen Ersttagsbrief für Sammler – erhältlich in den Geschäftsstellen meiner Lokalpostille – gibt und dass Informationen zum ständig wachsenden Netz der Vertriebspartner im Internet unter www.tvl-online.de zu finden sind. In einem Nebensatz des besagten LVZ-Artikels erfährt der geneigte Leser außerdem, dass TVL eine „Tochtergesellschaft der Leipziger Volkszeitung“ ist.
Das wird auch beim routinemäßigen Blick auf www.denic.de deutlich. Dort ist die Domain tvl-online.de unter Firma und Adresse der Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG registriert, administrativer Ansprechpartner ist mit Holger Herzberg der Chef der LVZ-Onlineredaktion. Lustigerweise werden sowohl tvl-online.de als auch lvz-online.de beim selben Zittauer Dienstleister gehostet.
War da nicht was im Pressekodex? Ziffer 7? Um der geneigten Leserschaft das Zurückgehen im Text zu ersparen, bringe ich den erwähnten letzten Satz der Ziffer 7 noch einmal zur Ansicht: „Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.“

Als kleiner Test, ob sie auch gründlich mitgelesen haben, mögen die Leser meines kleinen Tagebuches sich nun überlegen, wie der stellvertretende Sprecher des deutschen Presserates heißt und bei welcher Zeitung er tätig ist.
Soviel für heute zum Thema Qualitätsjournalismus.

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