... newer stories
Mittwoch, 19. August 2009
Zensursula in Sulzbach. Oder: Die Bundesfamilienministerin beim Rentnerveräppeln
zeitungsdieb, 10:55h
Heute fühlte ich mich ein wenig an meine Grundschulzeit erinnert. Damals, ich war ein hoffnungsfroher und gutgläubiger Erstklässler an der 48. Allgemeinbildenden Polytechnischen Oberschule zu Leipzig und glaubte meiner Klassenlehrerin Sigrid Ernst so ziemlich alles. Und die Frau hatte es drauf: Sie war lieb und nett, und falls ein Erstklässler doch einmal Mist verzapft hatte, hob sie die Stimme und sagte „Da bin ich jetzt aber traurig.“ Und manchmal, wenn es z.B. um politische Fragen ging, nahm sie es mit Wahrheit nicht ganz so genau, denn die politische Linie musste ja eingehalten werden, auch oder gerade in einer DDR-Grundschule.
Daran fühlte ich mich heute erinnert. Nein, ich kann die regelmäßigen Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches beruhigen: Ich bin nicht der Reinkarnation meiner Grundschullehrerin begegnet, sondern einem Youtube-Video. Dieses zeigt einen Wahlkampfauftritt der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.
Guckst Du hier:
http://www.youtube.com/watch?v=PCt1DI5dBTI&feature=player_embedded
Aber: Vorsicht, es folgt selbst für Zensursulas Verhältnisse starker Tobak. Die Frau ist dieser Tage in Sulzbach vor einer Rentnerkompanie aufgetreten. Und dort wiederholte sie all die Lügen über Internet, Zugangserschwernis, Piratenpartei, das Nicht-Abschalten-Können böser Server und was sonst noch so im Kopf der Mutter der Nation vor sich hin blubbert.
Um es deutlicher zu machen: Sie textete nach Art eines auf die Haustürabzocke von Tattergreisen spezialisierten Trickbetrügers mit genau den Lügen und Falschaussagen auf ihre Zuhörerschaft ein, die in den vergangenen Monaten widerlegt worden waren.
Nun bin ich ja gewillt, Zensursula (ebenso wie einem Gutteil der restlichen Bundesministerriege) mildernde Umstände zuzugestehen: Es gehört nun mal zum politischen Geschäft, auch und vor allem über Dinge zu reden, von denen man Null Ahnung hat.
Für das skrupellose Wiederholen von Lügen kann Zensursula allerdings keine mildernden Umstände geltend machen. Schließlich hat die Frau zahlreiche Therapeuten, äh ... Berater, die sie auf solcherart Dinge aufmerksam machen ... sollten. Hier wird vorsätzlich gelogen, weil frau sicher sein kann, dass die Sulzbacher Scheintoten der netten Frau von der Leyen schon ihre Stimme geben werden. Was zählen da Inhalte, was zählt Wahrheit?
Schon der Altmeister der politischen Propaganda hat deutlich gemacht, dass man sich mit der Wahrheit keine unnötige Mühe machen soll, es komme vielmehr darauf an, die dumme Masse zu erreichen. Nachzulesen hier: http://www.amazon.de/Tageb%C3%BCcher-1924-1945-B%C3%A4nde-Kassette/dp/3492252842/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1250663522&sr=1-1
Und Zensursula: Scheute nicht einmal davor zurück, bei ihrem Auftritt zum Wecken der Scheintoten im-Saal-Schläfer gelegentlich einen Claqueur einzusetzen. Wer das beim ersten Anschauen des oben verlinkten Filmchens verpasst haben sollte, kann ja noch mal auf „play“ drücken (Es empfiehlt sich allerdings, zuvor einige Glas Rotwein zu konsumieren, ein Sedativum zu applizieren oder einfach in den Masochismus-Modus umzuschalten). Der gemarteterte Betrachter hört z.B. nach rund drei Minuten zum Ende einer schlecht gespielten Ministerinnenempörungsarie („Himmeldonnerwetternochmal“) einen einzelnen Klatscher, dann setzt brav dröbbelnd die Scheintotengemeinde ein. Wer’s verpasst: Wenig Minuten später gibt’s das selbe Procedere noch einmal.
Der offensichtlich im Dienst der Sulzbacher CDU-Ortsgruppe stehende Videowackelfilmer wird zum unfreiwilligen Dokumentator des Claqueur-Einsatzes, denn er schwenkt gelegentlich nach links; dorthin, wo der Spontanapplaus stets seinen Anfang nimmt. Dort sitzt ein brav gekleideter junger Mensch, neben sich eine semiprofessionelle Kamera auf dem Tisch. Der einbestellte Lokalreporter? Dass der Berichterstatter den Vorklatscher gibt, wird man nicht mal in der tiefsten saarländischen Provinz erleben. Als Lokalschreiber ist man um diese Zeit längst entschlummert oder – falls noch im übereifrigen Alter – am Mitschreiben. Was da gelegentlich im Zappelfilmchen gezeigt wird, ist ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter (vulgo: Kofferträger), der die Rede seiner Chefin samt gekünstelter Empörungseinlage offensichtlich schon so häufig gehört hat, dass er die Einsätze zum Klatschen blind trifft. Arme Sau, der Mann.
Daran fühlte ich mich heute erinnert. Nein, ich kann die regelmäßigen Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches beruhigen: Ich bin nicht der Reinkarnation meiner Grundschullehrerin begegnet, sondern einem Youtube-Video. Dieses zeigt einen Wahlkampfauftritt der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.
Guckst Du hier:
http://www.youtube.com/watch?v=PCt1DI5dBTI&feature=player_embedded
Aber: Vorsicht, es folgt selbst für Zensursulas Verhältnisse starker Tobak. Die Frau ist dieser Tage in Sulzbach vor einer Rentnerkompanie aufgetreten. Und dort wiederholte sie all die Lügen über Internet, Zugangserschwernis, Piratenpartei, das Nicht-Abschalten-Können böser Server und was sonst noch so im Kopf der Mutter der Nation vor sich hin blubbert.
Um es deutlicher zu machen: Sie textete nach Art eines auf die Haustürabzocke von Tattergreisen spezialisierten Trickbetrügers mit genau den Lügen und Falschaussagen auf ihre Zuhörerschaft ein, die in den vergangenen Monaten widerlegt worden waren.
Nun bin ich ja gewillt, Zensursula (ebenso wie einem Gutteil der restlichen Bundesministerriege) mildernde Umstände zuzugestehen: Es gehört nun mal zum politischen Geschäft, auch und vor allem über Dinge zu reden, von denen man Null Ahnung hat.
Für das skrupellose Wiederholen von Lügen kann Zensursula allerdings keine mildernden Umstände geltend machen. Schließlich hat die Frau zahlreiche Therapeuten, äh ... Berater, die sie auf solcherart Dinge aufmerksam machen ... sollten. Hier wird vorsätzlich gelogen, weil frau sicher sein kann, dass die Sulzbacher Scheintoten der netten Frau von der Leyen schon ihre Stimme geben werden. Was zählen da Inhalte, was zählt Wahrheit?
Schon der Altmeister der politischen Propaganda hat deutlich gemacht, dass man sich mit der Wahrheit keine unnötige Mühe machen soll, es komme vielmehr darauf an, die dumme Masse zu erreichen. Nachzulesen hier: http://www.amazon.de/Tageb%C3%BCcher-1924-1945-B%C3%A4nde-Kassette/dp/3492252842/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1250663522&sr=1-1
Und Zensursula: Scheute nicht einmal davor zurück, bei ihrem Auftritt zum Wecken der Scheintoten im-Saal-Schläfer gelegentlich einen Claqueur einzusetzen. Wer das beim ersten Anschauen des oben verlinkten Filmchens verpasst haben sollte, kann ja noch mal auf „play“ drücken (Es empfiehlt sich allerdings, zuvor einige Glas Rotwein zu konsumieren, ein Sedativum zu applizieren oder einfach in den Masochismus-Modus umzuschalten). Der gemarteterte Betrachter hört z.B. nach rund drei Minuten zum Ende einer schlecht gespielten Ministerinnenempörungsarie („Himmeldonnerwetternochmal“) einen einzelnen Klatscher, dann setzt brav dröbbelnd die Scheintotengemeinde ein. Wer’s verpasst: Wenig Minuten später gibt’s das selbe Procedere noch einmal.
Der offensichtlich im Dienst der Sulzbacher CDU-Ortsgruppe stehende Videowackelfilmer wird zum unfreiwilligen Dokumentator des Claqueur-Einsatzes, denn er schwenkt gelegentlich nach links; dorthin, wo der Spontanapplaus stets seinen Anfang nimmt. Dort sitzt ein brav gekleideter junger Mensch, neben sich eine semiprofessionelle Kamera auf dem Tisch. Der einbestellte Lokalreporter? Dass der Berichterstatter den Vorklatscher gibt, wird man nicht mal in der tiefsten saarländischen Provinz erleben. Als Lokalschreiber ist man um diese Zeit längst entschlummert oder – falls noch im übereifrigen Alter – am Mitschreiben. Was da gelegentlich im Zappelfilmchen gezeigt wird, ist ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter (vulgo: Kofferträger), der die Rede seiner Chefin samt gekünstelter Empörungseinlage offensichtlich schon so häufig gehört hat, dass er die Einsätze zum Klatschen blind trifft. Arme Sau, der Mann.
... link (0 Kommentare) ... comment
Freitag, 14. August 2009
Post vor der GEZ. Oder: Vor Trickbetrügern wird gewarnt
zeitungsdieb, 10:09h
Die Gebühreneinzugstentrale GEZ hat mir geschrieben. Gestern steckte die einmal im Quartal fällige Aufforderung im Briefkasten, die obligatorischen Rundfunkgebühren zu begleichen. Die regelmäßigen Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches mögen nun vermuten, dass ich auf den folgenden Zeilen über die kreativen Methoden der mitunter kriminellen Verhältnissen entsprungen zu sein scheinenden GEZ-Agenten vom Leder ziehe und das ganze öffentlich-rechtliche Gebührenfresserpack als so überflüssig wie einen Kropf bezeichne.
Doch weit gefehlt: Solch’ Verunglimpfung der staatstragenden Einrichtung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk liegt mir fern, freudvoll zahle ich für die zum Empfang bereitgehaltenen Apparaturen und ich jubiliere stets, wenn ich Neues über den hehren Auftrag der GEZ erfahre. Nie würde ich von Stasi-Methoden sprechen! Der geneigte Leser möge nun in sich gehen, seine Meinung zu diesem Thema prüfen und dann entscheiden, ob ich jetzt womöglich den Satire-Modus eingeschaltet hatte.
Aber nun zurück zur Post von der GEZ. Gestern, also am 13. August, erhielt ich die Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkgebühren bis zum 15. August. Das mag dem missmutigen Zeitgenossen als unzumutbar kurze Frist erscheinen, denn sogar Kredit-Chai Wladimir Ivanowitsch Scheidabdenfingerwitsch gewährt mehr als zwei Tage bis zur Zahlung fällig gestellter Verbindlichkeiten. Doch wieder ist man geneigt, Schild und Schwert des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks Unrecht zu tun. Sicher lag es an der Post, der immer noch deutschen, dass mich das Schreiben so spät ereilte. Denn auf dem gedruckten Formular prangt als Erstellungsdatum der 7. August. Na gut, das war ein Freitag, und womöglich hatte irgendein Geldeintreiber den Mausklick zum Drucken zwar gesetzt, aber den Auftrag noch nicht ausgelöst; oder die vielen Drucke mussten übers Wochenende erst abkühlen ehe sie am Montag per DHL erst zur Kuvertierung nach Indien geflogen und von dort wieder heim ins Reich geholt werden konnten. Ja, mein GEZ-Gebühren-Bezahlungsaufforderungsaberschnellbrief hat was von der Welt gesehen und ich habe Verständnis dafür, dass er mich erst spät erreichte. Oder ist alles gar nicht höherer Gewalt, den Mühen der Ebene und den Unwägbarkeiten der Globalisierung geschuldet, sondern eiskaltes Kalkül der GEZisten? Will man vielleicht ganz bewusst eine Überschreitung der minimalen Zahlungsfrist provozieren, um eilends Mahngebühren erheben und so den Reichtum der Körperschaft mehren zu können? Oder will man durch die knapp bemessene Frist eine Drohkulisse aufbauen, die mich erschaudern lässt und willfährig macht, neue und ganz besondere Kommunikationsgeräte nachzumelden? Abgründe tun sich auf.
Nun mag der eine oder andere Leser meines kleinen Tagebuches (weitere Attribute s.o.) meinen, dass ich mich doch nicht so zieren und der GEZ einfach eine Einzugsermächtigung erteilen möge, auf dass deren wackere Mitarbeiter ihre Forderungen von meinem Konto saugen können. Das wäre sicher sehr bequem, aber ich trau’ mich nicht. Es wird ja in jüngerer Zeit so viel davor gewarnt, das allerlei kriminelles Gesocks im Internet sein Unwesen treibt, dass Kinder geschändet, Terrorakte vorbereitet und Konten abgeräumt werden. Und da soll ich einer Vereinigung, deren Mitarbeiter (sorry, es sind „Gebührenbeauftragte“ auf Provisionsbasis) in fremder Leute Papiertonne nach TV-Zeitschriften wühlen, die Grundschüler nach den Fernsehgewohnheiten im elterlichen Quartier fragen, die nächtens mit dem Feldstecher in Wohnungen nach Fernsehgeflacker suchen und die alten Leuten einreden, dass sie mit Polizeibefugnissen ausgestattet seien, einer solchen Vereinigung soll ich Zugriff auf mein Konto gewähren?
So, und nun überweise ich zähneknirschend meinen Obolus an die Sch... GEZ. Aber ich wage zu bezweifeln, dass am morgigen 15. August einer nachschaut, ob die Zahlung eingegangen ist. Sonnabends arbeitet die Körperschaft nämlich nicht.
Doch weit gefehlt: Solch’ Verunglimpfung der staatstragenden Einrichtung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk liegt mir fern, freudvoll zahle ich für die zum Empfang bereitgehaltenen Apparaturen und ich jubiliere stets, wenn ich Neues über den hehren Auftrag der GEZ erfahre. Nie würde ich von Stasi-Methoden sprechen! Der geneigte Leser möge nun in sich gehen, seine Meinung zu diesem Thema prüfen und dann entscheiden, ob ich jetzt womöglich den Satire-Modus eingeschaltet hatte.
Aber nun zurück zur Post von der GEZ. Gestern, also am 13. August, erhielt ich die Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkgebühren bis zum 15. August. Das mag dem missmutigen Zeitgenossen als unzumutbar kurze Frist erscheinen, denn sogar Kredit-Chai Wladimir Ivanowitsch Scheidabdenfingerwitsch gewährt mehr als zwei Tage bis zur Zahlung fällig gestellter Verbindlichkeiten. Doch wieder ist man geneigt, Schild und Schwert des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks Unrecht zu tun. Sicher lag es an der Post, der immer noch deutschen, dass mich das Schreiben so spät ereilte. Denn auf dem gedruckten Formular prangt als Erstellungsdatum der 7. August. Na gut, das war ein Freitag, und womöglich hatte irgendein Geldeintreiber den Mausklick zum Drucken zwar gesetzt, aber den Auftrag noch nicht ausgelöst; oder die vielen Drucke mussten übers Wochenende erst abkühlen ehe sie am Montag per DHL erst zur Kuvertierung nach Indien geflogen und von dort wieder heim ins Reich geholt werden konnten. Ja, mein GEZ-Gebühren-Bezahlungsaufforderungsaberschnellbrief hat was von der Welt gesehen und ich habe Verständnis dafür, dass er mich erst spät erreichte. Oder ist alles gar nicht höherer Gewalt, den Mühen der Ebene und den Unwägbarkeiten der Globalisierung geschuldet, sondern eiskaltes Kalkül der GEZisten? Will man vielleicht ganz bewusst eine Überschreitung der minimalen Zahlungsfrist provozieren, um eilends Mahngebühren erheben und so den Reichtum der Körperschaft mehren zu können? Oder will man durch die knapp bemessene Frist eine Drohkulisse aufbauen, die mich erschaudern lässt und willfährig macht, neue und ganz besondere Kommunikationsgeräte nachzumelden? Abgründe tun sich auf.
Nun mag der eine oder andere Leser meines kleinen Tagebuches (weitere Attribute s.o.) meinen, dass ich mich doch nicht so zieren und der GEZ einfach eine Einzugsermächtigung erteilen möge, auf dass deren wackere Mitarbeiter ihre Forderungen von meinem Konto saugen können. Das wäre sicher sehr bequem, aber ich trau’ mich nicht. Es wird ja in jüngerer Zeit so viel davor gewarnt, das allerlei kriminelles Gesocks im Internet sein Unwesen treibt, dass Kinder geschändet, Terrorakte vorbereitet und Konten abgeräumt werden. Und da soll ich einer Vereinigung, deren Mitarbeiter (sorry, es sind „Gebührenbeauftragte“ auf Provisionsbasis) in fremder Leute Papiertonne nach TV-Zeitschriften wühlen, die Grundschüler nach den Fernsehgewohnheiten im elterlichen Quartier fragen, die nächtens mit dem Feldstecher in Wohnungen nach Fernsehgeflacker suchen und die alten Leuten einreden, dass sie mit Polizeibefugnissen ausgestattet seien, einer solchen Vereinigung soll ich Zugriff auf mein Konto gewähren?
So, und nun überweise ich zähneknirschend meinen Obolus an die Sch... GEZ. Aber ich wage zu bezweifeln, dass am morgigen 15. August einer nachschaut, ob die Zahlung eingegangen ist. Sonnabends arbeitet die Körperschaft nämlich nicht.
... link (0 Kommentare) ... comment
Mittwoch, 12. August 2009
Schäuble-Remix-Wettbewerb lässt Zensoren dumm dreinschauen. Oder: Internetausdrucker haben's nicht leicht
zeitungsdieb, 10:04h
Kein Wunder, dass es Leute gibt, die das Internet nicht mögen. Da wird dem Betreiber eines Blogs mit juristischen Schritten gedroht, weil er zum Remixen von Schäuble-Plakaten aufgerufen hat. Guckst Du hier: http://netzpolitik.org/2009/erste-ergebnisse-die-schaeuble-plakat-remixe/
Dieser Aufruf fand übrigens große Resonanz, so um die 170 mehr oder weniger gelungene (meist aber mehr) Plakate wurden veröffentlicht. Doch nachdem die Fotografin des den Entwürfen zugrunde liegenden Schäuble-Bildes einen Verstoß gegen ihr Urheberrecht geltend gemacht hatte, mussten die Bilder weichen. Womit die Welt der Politiker, die sich „das Internet“ von ihren Kofferträgern (uuuups, die heißen ja wissenschaftliche Mitarbeiter ...) ausdrucken und auf den Tisch legen lassen, wieder in Ordnung wäre. Isse aber nich, weil das mit dem Internet eben nicht so einfach ist, wie Wolfgang, Ursula und andere Fachleute das so glauben.
Und folglich hat sich ereignet, worüber schon Andrea Ypsilanti stöhnte: Was man verbieten will, vermehrt sich im Netz auf gar wundersame Weise. So geschehen mit Münterferings gefaktem Anruf bei Frau Lügilanti, so geschehen nun auch mit den geremixten (oder regemixten?) Plakaten. Guckst Du hier: http://www.flickr.com/photos/41336872@N02/
Und kein Stoppschild kann sie stoppen ...
PS.: RA Udo Vetter hat sind seinem Block die Aspekte des Urheberrechtes mal etwas genauer durchleuchtet. Sehr lesenswert und auch ein wenig ... amüsant. Guckst Du hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/12/schnell-zuruckpfeifen/
Dieser Aufruf fand übrigens große Resonanz, so um die 170 mehr oder weniger gelungene (meist aber mehr) Plakate wurden veröffentlicht. Doch nachdem die Fotografin des den Entwürfen zugrunde liegenden Schäuble-Bildes einen Verstoß gegen ihr Urheberrecht geltend gemacht hatte, mussten die Bilder weichen. Womit die Welt der Politiker, die sich „das Internet“ von ihren Kofferträgern (uuuups, die heißen ja wissenschaftliche Mitarbeiter ...) ausdrucken und auf den Tisch legen lassen, wieder in Ordnung wäre. Isse aber nich, weil das mit dem Internet eben nicht so einfach ist, wie Wolfgang, Ursula und andere Fachleute das so glauben.
Und folglich hat sich ereignet, worüber schon Andrea Ypsilanti stöhnte: Was man verbieten will, vermehrt sich im Netz auf gar wundersame Weise. So geschehen mit Münterferings gefaktem Anruf bei Frau Lügilanti, so geschehen nun auch mit den geremixten (oder regemixten?) Plakaten. Guckst Du hier: http://www.flickr.com/photos/41336872@N02/
Und kein Stoppschild kann sie stoppen ...
PS.: RA Udo Vetter hat sind seinem Block die Aspekte des Urheberrechtes mal etwas genauer durchleuchtet. Sehr lesenswert und auch ein wenig ... amüsant. Guckst Du hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/12/schnell-zuruckpfeifen/
... link (0 Kommentare) ... comment
Montag, 10. August 2009
Politiker beim Rattenrennen. Oder: Hochwasser und Wahlen
zeitungsdieb, 20:26h
Wahlen und Hochwasser haben eine sehr interessante Gemeinsamkeit: Kommt ein solches Ereignis, krabbelt allerlei Getier, das man normalerweise jahrelang nicht sieht, aus seinen Löchern heraus, weil es um seinen Fortbestand fürchtet und sich retten will. Das ist bei Maulwürfen, Feldmäusen und Ratten genauso wie bei gewählten Volksvertretern – zumindest bei denen „ab Landtag“, denn als MdL fängt das Politikgeschäft an, sich für den gewählten Volksvertreter auch finanziell zu lohnen.
Und so tun es die Politiker, die um das drohende Ende der Wahlperiode wissen, es den vierbeinigen Nagern und pelzigen Buddelflinks gleich: Sie stürzen aus ihren sicher geglaubten Quartieren, sausen wild umher, verfallen in Aktionismus und hoffen auf ein Wunder.
Wenn dieses dann eingetreten und die Rettung – sprich: Wiederwahl – geglückt ist, verschwinden alle Ratten, Mäuse, Maulwürfe, MdL und Mdb wieder in ihren Löchern, verhalten sich unauffällig, fressen sich einen Wanst an und leben so, als gebe es künftig weder Hochwasser noch Wahlen.
Doch soweit ist es in Sachsen noch nicht: Der neue Landtag wird am 30. August gewählt, der Bundestag am 27. September. Da werden sich all rasenden Ratten noch einige Wochen anbiedern müssen.
Und so tun es die Politiker, die um das drohende Ende der Wahlperiode wissen, es den vierbeinigen Nagern und pelzigen Buddelflinks gleich: Sie stürzen aus ihren sicher geglaubten Quartieren, sausen wild umher, verfallen in Aktionismus und hoffen auf ein Wunder.
Wenn dieses dann eingetreten und die Rettung – sprich: Wiederwahl – geglückt ist, verschwinden alle Ratten, Mäuse, Maulwürfe, MdL und Mdb wieder in ihren Löchern, verhalten sich unauffällig, fressen sich einen Wanst an und leben so, als gebe es künftig weder Hochwasser noch Wahlen.
Doch soweit ist es in Sachsen noch nicht: Der neue Landtag wird am 30. August gewählt, der Bundestag am 27. September. Da werden sich all rasenden Ratten noch einige Wochen anbiedern müssen.
... link (0 Kommentare) ... comment
Urlauber allein auf Mallorca. Oder: Tipps vom Auswärtigen Amt
zeitungsdieb, 13:16h
Auf Mallorca hat's gebumst. Nö, nicht wie immer, sondern mit mutmaßlich baskischem Hintergrund. Guckst Du z.B. hier: http://www.netzeitung.de/politik/ausland/1427539.html
Wie in solchen Fällen üblich, sorgt sich der deutsche Ottonormaltourist nun und grübelt, ob es das kollektive Sangriasaufen wert ist, sich in Stücke reißen zu lassen.
Und er schaut, soweit des Lesens mächtig, dort nach, wo man Informationen über die Krisengebiete dieser Welt bekommt: auf der Hompege des Auswärtigen Amtes,. also hier http://www.auswaertiges-amt.de , noch besser gleich beim Stichwort Spanien unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Spanien/Sicherheitshinweise.html
Dort erfährt man, dass der Spanier an sich nett und freundlich ist, aber wohl einen Hang dazu hat, sich als Kleinkrimineller durchs Leben zu schlagen.
So richtig lustig ist aber der Hinweis, dass mit Anschlägen der ETA zu rechnen ist, dass diese Organisation aber zumeist vorher warnt und dass deshalb nicht wirklich Gefahr besteht. Zumindest keine so große, dass dies eine Reisewarnung notwendig machen würde. Aber, so der Tipp der Außenämtler: "Reisende werden gebeten ... sich umsichtig zu verhalten, insbesondere Menschenansammlungen zu meiden."
Als ich heute versucht habe, mir den umsichtig um sich schauenenden Teutonen, der auf möglichst großen Abstand zu anderen Mallorca-Urlaubern bedacht ist, bildlich vorzustellen, habe mir irgendeinen Muskel im Genick verzerrt vor lauter Umgesehe.
Bin ich jetzt ein Terror-Opfer?
Wie in solchen Fällen üblich, sorgt sich der deutsche Ottonormaltourist nun und grübelt, ob es das kollektive Sangriasaufen wert ist, sich in Stücke reißen zu lassen.
Und er schaut, soweit des Lesens mächtig, dort nach, wo man Informationen über die Krisengebiete dieser Welt bekommt: auf der Hompege des Auswärtigen Amtes,. also hier http://www.auswaertiges-amt.de , noch besser gleich beim Stichwort Spanien unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Spanien/Sicherheitshinweise.html
Dort erfährt man, dass der Spanier an sich nett und freundlich ist, aber wohl einen Hang dazu hat, sich als Kleinkrimineller durchs Leben zu schlagen.
So richtig lustig ist aber der Hinweis, dass mit Anschlägen der ETA zu rechnen ist, dass diese Organisation aber zumeist vorher warnt und dass deshalb nicht wirklich Gefahr besteht. Zumindest keine so große, dass dies eine Reisewarnung notwendig machen würde. Aber, so der Tipp der Außenämtler: "Reisende werden gebeten ... sich umsichtig zu verhalten, insbesondere Menschenansammlungen zu meiden."
Als ich heute versucht habe, mir den umsichtig um sich schauenenden Teutonen, der auf möglichst großen Abstand zu anderen Mallorca-Urlaubern bedacht ist, bildlich vorzustellen, habe mir irgendeinen Muskel im Genick verzerrt vor lauter Umgesehe.
Bin ich jetzt ein Terror-Opfer?
... link (0 Kommentare) ... comment
Dienstag, 4. August 2009
Grundgesetzverstoß mit Ansage. Oder: Will Wolfgang Jurk weg vom Kellen-Image?
zeitungsdieb, 13:25h
Wolfgang Jurk, seines Zeichens Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Spitzenkandidat der sächsischen Splitterpartei SPD für die bevorstehende Landtagswahl, hat sich bei der Freien Presse zum Chatten herabgelassen. Guckst Du hier: http://www.freiepresse.de/nachrichten/hintergrund/hintergrund26/1554595.html
Den Leser erwartet viel Worthülsengeschwurbel und Blabla.
Auf das Zugangserschwerungsgesetz und die nicht wirkungsvolle Stoppschildpropaganda angesprochen, betitelte Jurk den Chatter als „Pirat“ und ließ diesen wissen: „Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.“
Hallo? Da bekennt sich ein Politiker offen zum Verstoß gegen das Grundgesetz ... und kein Verfassungsrichter ist aus der edlen Robe gesprungen. Ist es wirklich schon soweit?
Oder war dieser angekündigte Gesetzesverstoß des 9-Prozent-Sozis nur ein Versuch, mal wieder in die Schlagzeilen zu kommen. Das bisher einzige Mal ist ihm das während seiner Zeit als Minister meines Wissens durch den denkwürdigen Einsatz einer Polizeikelle gelungen, mit der er auf der Autobahn rechtswidrig einen Motorradfahrer stoppte, nachdem dieser ihn überholt hatte ...
Den Leser erwartet viel Worthülsengeschwurbel und Blabla.
Auf das Zugangserschwerungsgesetz und die nicht wirkungsvolle Stoppschildpropaganda angesprochen, betitelte Jurk den Chatter als „Pirat“ und ließ diesen wissen: „Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.“
Hallo? Da bekennt sich ein Politiker offen zum Verstoß gegen das Grundgesetz ... und kein Verfassungsrichter ist aus der edlen Robe gesprungen. Ist es wirklich schon soweit?
Oder war dieser angekündigte Gesetzesverstoß des 9-Prozent-Sozis nur ein Versuch, mal wieder in die Schlagzeilen zu kommen. Das bisher einzige Mal ist ihm das während seiner Zeit als Minister meines Wissens durch den denkwürdigen Einsatz einer Polizeikelle gelungen, mit der er auf der Autobahn rechtswidrig einen Motorradfahrer stoppte, nachdem dieser ihn überholt hatte ...
... link (0 Kommentare) ... comment
Stellenangebot aus Ägypten. Oder: Wohin schicke ich denn nun meinen Lebenslauf?
zeitungsdieb, 10:11h
Eigentlich ist es ja nicht meine Art, mich über die Unzulänglichkeiten anderer Menschen lustig zu machen. Nagut, es sei denn, sie heißen, Wolfgang, Ulla, Ursula, Burkhard, Oskar, Frank-Walter... Aber das sind Ausnahmen. So wie heute: Beim Aufräumen meines E-Mail-Eingangs fiel mir eine wirklich nette Nachricht in die Hände, die – obwohl eindeutig Spam – ich den Lesern meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches nicht vorenthalten möchte:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Trans Cargo GmbH ist auf der Suche nach flei?igen Mitarbeitern, Arbeiten von zu Hause aus.
Pay-Rate: Euro35/Hours
Job-Beschreibung
===================
> Verantwortlich fьr alle Aktivita"ten in der Debitoren-und Kreditorenbuchhaltung
Funktion;
> Zahlungen von Kunden;
> Dein Wille revcieve Zahlungen in Ihrem Bankkonto
> Ha"lt genaue Aufzeichnungen ьber alle Forderungen und Verbindlichkeiten der
> Rechnungslegung bietet erweiterte Beratung und Unterstьtzung bei der Entwicklung,
Analyse, und die Finanzierung
Haben Sie Ihren Lebenslauf an Trans Cargo GmbH
(jobs@trancargo.com)
Personal-und Recruiting-Abteilung,
Regional Manager,
Trans Cargo GmbH
Corporate Headquarter
12 Harwell GROOVE
Kairo
CUM 3UR A"gypten “
Die Mail habe ich nicht verändert, lediglich Leerzeilen wurden entfernt. Besonders köstlich ist für mich „Dein Wille revcieve Zahlungen“ – das hat was von „Dein Wille geschehe ...“ und bringt ein wenig religiöses Licht in meinen Posteingang.
Aber mal ganz ohne Ulk: Ein Blick in den Header der fröhlichfrömmelnden Stellenofferte offenbarte mir als Absender einen Mail-Server von trancargo.com – der steht in den USA, genauer gesagt in Wheaton, Maryland. Hmmm.
Eine zweite Herkunftsspur in der an mich adressierten E-Mail verweist auf infojobs.net. Diese Domain ist auf die infojobs S.A. in Madrid registiert, der dazugehörende Server steht in Polen.
Ganz drollig wird’s, wenn man die IP-Adresse zurückverfolgt, von der aus das tolle Stellenangebot „Dein Wille revcieve Zahlungen“ ins Netz geschickt wurde: Aufgegeben wurde die ägyptische Offerte im Central District von Hon Kong.
Nun würden mich die in Aussicht gestellten 35 Euro pro Stunde einfacher Heimarbeit ja durchaus reizen und Kairo ist eine tolle Stadt, sofern man dort nicht atmen will – aber in mir wachsen langsam Zweifel: Schicke ich den gewünschten Lebenslauf mit allen interessanten persönlichen Daten nun nach Wheaton, nach Polen, nach Hong Kong oder doch ins „Corporate Headquarter“ der Trans Cargo GmbH ( nun plötzlich doch mit „s“) nach Kairo?
Eine zweite Frage drängt sich mir außerdem auf: Wie blöd muss man sein, um auf eine solche E-Mail hereinzufallen?
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Trans Cargo GmbH ist auf der Suche nach flei?igen Mitarbeitern, Arbeiten von zu Hause aus.
Pay-Rate: Euro35/Hours
Job-Beschreibung
===================
> Verantwortlich fьr alle Aktivita"ten in der Debitoren-und Kreditorenbuchhaltung
Funktion;
> Zahlungen von Kunden;
> Dein Wille revcieve Zahlungen in Ihrem Bankkonto
> Ha"lt genaue Aufzeichnungen ьber alle Forderungen und Verbindlichkeiten der
> Rechnungslegung bietet erweiterte Beratung und Unterstьtzung bei der Entwicklung,
Analyse, und die Finanzierung
Haben Sie Ihren Lebenslauf an Trans Cargo GmbH
(jobs@trancargo.com)
Personal-und Recruiting-Abteilung,
Regional Manager,
Trans Cargo GmbH
Corporate Headquarter
12 Harwell GROOVE
Kairo
CUM 3UR A"gypten “
Die Mail habe ich nicht verändert, lediglich Leerzeilen wurden entfernt. Besonders köstlich ist für mich „Dein Wille revcieve Zahlungen“ – das hat was von „Dein Wille geschehe ...“ und bringt ein wenig religiöses Licht in meinen Posteingang.
Aber mal ganz ohne Ulk: Ein Blick in den Header der fröhlichfrömmelnden Stellenofferte offenbarte mir als Absender einen Mail-Server von trancargo.com – der steht in den USA, genauer gesagt in Wheaton, Maryland. Hmmm.
Eine zweite Herkunftsspur in der an mich adressierten E-Mail verweist auf infojobs.net. Diese Domain ist auf die infojobs S.A. in Madrid registiert, der dazugehörende Server steht in Polen.
Ganz drollig wird’s, wenn man die IP-Adresse zurückverfolgt, von der aus das tolle Stellenangebot „Dein Wille revcieve Zahlungen“ ins Netz geschickt wurde: Aufgegeben wurde die ägyptische Offerte im Central District von Hon Kong.
Nun würden mich die in Aussicht gestellten 35 Euro pro Stunde einfacher Heimarbeit ja durchaus reizen und Kairo ist eine tolle Stadt, sofern man dort nicht atmen will – aber in mir wachsen langsam Zweifel: Schicke ich den gewünschten Lebenslauf mit allen interessanten persönlichen Daten nun nach Wheaton, nach Polen, nach Hong Kong oder doch ins „Corporate Headquarter“ der Trans Cargo GmbH ( nun plötzlich doch mit „s“) nach Kairo?
Eine zweite Frage drängt sich mir außerdem auf: Wie blöd muss man sein, um auf eine solche E-Mail hereinzufallen?
... link (0 Kommentare) ... comment
Donnerstag, 30. Juli 2009
Illegale Durchsuchung ohne Konsequenzen. Oder: Wo wir schon mal hier sind, schauen wir uns gleich noch um!
zeitungsdieb, 09:58h
Na, gestern wieder Krimi geguckt? So mit „Officer, lesen Sie dem Festgenommenen seine Rechte vor“, und mit einem cleveren Verteidiger, der vor Gericht damit glänzt, belastendes Beweismaterial für nicht verwertbar erklären zu lassen, weil es im Rahmen einer Hausdurchsuchung erlangt wurde, die noch gar nicht genehmigt war? US-Krimis sind herrlich. Aber sie entsprechen nicht der Realität – zumindest nicht der deutschen.
Hier darf man nämlich auch Beweismittel verwerten, die im Zuge einer eigentlich illegalen Wohungsdurchsuchung erlangt wurden.
So sagt es zumindest das Bundesverfassungsgericht, nachzulesen hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html und hier: 2 BvR 2225/08 –
In Kurzform: In München wurde die Wohnung eines Mannes im Rahmen Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht durchsucht. Da keine Beweise gefunden wurden, stellte das Amtsgericht München die Ermittlungen ein. Zuvor war übrigens der Durchsuchungsbeschluss durch die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben worden, da dieses Gericht angesichts des nur geringen Tatverdachts den mit der Durchsuchung verbundenen Eingriff ins Grundrecht auf die Unversehrtheit der eigenen Wohnung als unverhältnismäßig bezeichnet hatte.
Was die Polizeibeamten nicht wirklich aufhielt: Sie gingen rein, und da sie nun einmal drin waren, schauten sie sich noch ein wenig um und fanden „in einem dem Beschwerdeführer zugeordneten Zimmer
Haschisch in nicht geringer Menge sowie zwei Feinwaagen.“
Nun ging’s mit Klage und Entgegnung lustig hin und her, die verhängten und z.T. aufgehobenen Urteile schwankten zwischen Freispruch und sechs Monaten (Wer’s ausführlich mag, wird hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html befriedigt).
Das Durchsuchungsopfer führte daraufhin Beschwerde beim Verfassungsgericht, um die im Zuge einer rechtswidrigen Durchsuchung erlangten Beweismittel für unwirksam erklären zu lassen. Die obersten deutschen Richter grübelten, formulierten und begründeten und verkündeten ein Urteil, das fast schon als Ermächtigung für polizeistaatliches Handeln gedeutet werden kann:
Trotz aller unbestrittenen Verstöße der Beamten gegen geltendes Recht sind die gewonnen Beweise verwertbar und basta.
Es sei vielmehr davon auszugehen, dass „dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß bei der Beweisgewinnung ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist ...“
Zudem sei das „öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren wegen de Verbrechenstatbestandes des § 29a Abs. 1 BtMG ...“ höher anzusetzen als die Grundrechtsverletzung bei der rechtswidrigen Durchsuchung. Ausführlich wieder hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html nachzulesen.
Die geneigten Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, die bis zu dieser Stelle durchgehalten haben, mögen sich nun zurücklehnen, tief durchatmen und das Gelesene noch einmal an ihrem inneren Auge vorüberziehen lassen. Und sie mögen sich überlegen, was das für die praktisch Tätigkeit übereifriger Ermittler und Türeneintreter bedeutet.
Übersetzt man das Juristendeutsch in gängige Umgangssprache, so darf offensichtlich jedes Streifenhörnchen eine Tür eintreten und nach dem Ruf „Gefahr im Verzug“ (alternativ auch nach Abgabe eines Warnschusses) eine Wohnung durchsuchen. Zumindest dann, wenn noch irgendein Beweismittel gefunden wird, das auf einen Verbrechenstatbestand schließen lässt, dessen Verfolgung von erheblichem öffentlichen Interesse ist.
Meine geneigte Leserschaft möge sich nun die Frage beantworten, wie weit es angesichts dieser Rechtslage noch von der rechtswidrigen Durchsuchung bis zum gezielt platzierten Beweismittel ist ...
Über mögliche Anwendungsbereiche der höchstrichtlerlichen Rechtsprechung im Kampf gegen vermeintliche Staatsfeine, Unterwanderer, Terrorcampbewohner, Freidenker, Dienstwagenlästerer, Petitionsunterschreiber usw. schweige ich mich an dieser Stelle aus. Wolfgang, Zensursula & Co. werden sich schon etwas Passendes einfallen lassen - solange das öffentliche Interesse überwiegt, ist ja alles erlaubt.
Hier darf man nämlich auch Beweismittel verwerten, die im Zuge einer eigentlich illegalen Wohungsdurchsuchung erlangt wurden.
So sagt es zumindest das Bundesverfassungsgericht, nachzulesen hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html und hier: 2 BvR 2225/08 –
In Kurzform: In München wurde die Wohnung eines Mannes im Rahmen Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht durchsucht. Da keine Beweise gefunden wurden, stellte das Amtsgericht München die Ermittlungen ein. Zuvor war übrigens der Durchsuchungsbeschluss durch die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben worden, da dieses Gericht angesichts des nur geringen Tatverdachts den mit der Durchsuchung verbundenen Eingriff ins Grundrecht auf die Unversehrtheit der eigenen Wohnung als unverhältnismäßig bezeichnet hatte.
Was die Polizeibeamten nicht wirklich aufhielt: Sie gingen rein, und da sie nun einmal drin waren, schauten sie sich noch ein wenig um und fanden „in einem dem Beschwerdeführer zugeordneten Zimmer
Haschisch in nicht geringer Menge sowie zwei Feinwaagen.“
Nun ging’s mit Klage und Entgegnung lustig hin und her, die verhängten und z.T. aufgehobenen Urteile schwankten zwischen Freispruch und sechs Monaten (Wer’s ausführlich mag, wird hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html befriedigt).
Das Durchsuchungsopfer führte daraufhin Beschwerde beim Verfassungsgericht, um die im Zuge einer rechtswidrigen Durchsuchung erlangten Beweismittel für unwirksam erklären zu lassen. Die obersten deutschen Richter grübelten, formulierten und begründeten und verkündeten ein Urteil, das fast schon als Ermächtigung für polizeistaatliches Handeln gedeutet werden kann:
Trotz aller unbestrittenen Verstöße der Beamten gegen geltendes Recht sind die gewonnen Beweise verwertbar und basta.
Es sei vielmehr davon auszugehen, dass „dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß bei der Beweisgewinnung ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist ...“
Zudem sei das „öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren wegen de Verbrechenstatbestandes des § 29a Abs. 1 BtMG ...“ höher anzusetzen als die Grundrechtsverletzung bei der rechtswidrigen Durchsuchung. Ausführlich wieder hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html nachzulesen.
Die geneigten Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, die bis zu dieser Stelle durchgehalten haben, mögen sich nun zurücklehnen, tief durchatmen und das Gelesene noch einmal an ihrem inneren Auge vorüberziehen lassen. Und sie mögen sich überlegen, was das für die praktisch Tätigkeit übereifriger Ermittler und Türeneintreter bedeutet.
Übersetzt man das Juristendeutsch in gängige Umgangssprache, so darf offensichtlich jedes Streifenhörnchen eine Tür eintreten und nach dem Ruf „Gefahr im Verzug“ (alternativ auch nach Abgabe eines Warnschusses) eine Wohnung durchsuchen. Zumindest dann, wenn noch irgendein Beweismittel gefunden wird, das auf einen Verbrechenstatbestand schließen lässt, dessen Verfolgung von erheblichem öffentlichen Interesse ist.
Meine geneigte Leserschaft möge sich nun die Frage beantworten, wie weit es angesichts dieser Rechtslage noch von der rechtswidrigen Durchsuchung bis zum gezielt platzierten Beweismittel ist ...
Über mögliche Anwendungsbereiche der höchstrichtlerlichen Rechtsprechung im Kampf gegen vermeintliche Staatsfeine, Unterwanderer, Terrorcampbewohner, Freidenker, Dienstwagenlästerer, Petitionsunterschreiber usw. schweige ich mich an dieser Stelle aus. Wolfgang, Zensursula & Co. werden sich schon etwas Passendes einfallen lassen - solange das öffentliche Interesse überwiegt, ist ja alles erlaubt.
... link (0 Kommentare) ... comment
Mittwoch, 29. Juli 2009
Ullas Benz ist wieder da. Oder: Nun wird's noch teurer
zeitungsdieb, 12:01h
Ulla Schmidts 100.000-Euro-Dienstwagen ist wieder da. Auch Autodiebe gehen ihrem Handwerk lieber ohne unnötige Publicity nach - und der Medienrummel der vergangenen Tage war ihnen bzw. ihrem Auftraggeber offensichtlich spanisch vorgekommen.
Dass Ullas Ferientaxi nun wieder aufgetaucht ist, sollte allerdings keinen deutschen Steuerzahler zu übereilter Freude verleiten. Schließlich wird nun alles noch teurer. Warum?
1. Wird das Wägelchen natürlich gründlich untersucht. Wäre er verschwunden geblieben, hätte man daran keine Spuren sichern können. Und weil das BKA nun schonmal Beamte nach Alicante geschickt hat, werden die ihren Sonderurlaub unter südlicher Sonne auch auskosten wollen und folglich gründlich nach Spuren der Missetäter suchen.
2. Wird danach eine Grundreinigung des Fahrzeugs erforderlich sein. Kein Staubsaugergeschwummsel an der Tanke für einen Euro, sondern eine intensivsuperduperministerielle Putzaktion. Schließlich kann doch die Bundesgesundheitsulla nicht in einem womöglich verkeimten zur Paella fahren.
3. Wird nach dem BKA nun wohl auch der BND seine Fachleute schicken. Schließlich kann's ja nicht angehen, dass nur die BKA-Jungs frische Bräune zur Schau stellen. Auch die Schlapphüte wollen mal an die Luft. Kein Problem: Womöglich hat ein böser Feind den Klau nur vorgetäuscht und den Ministerboliden verwanzt oder versprenggürtelt. Also intensive Suche, und das kostet. Vor allem Zeit.
4. Danach wieder Reinigung, denn schließlich ... s.o.
5. Muss die Kiste dann auch wieder nach Good old Germany zurück. Den Fahrer wird's freuen, schließlich hätte sein Filius sonst auf Papas Kosten zurückfliegen müssen. So zahlt's der deutsche Michel.
Die Rückfahrt hatte der Bund der Steuerzahler in seiner 10.000-Euro-Schätzung aber noch gar nicht berücksichtigt, weil ein geklauter Dienstwagen ja nicht betankt werden muss und auch keine Maut kostet.
Bis der Chauffeur wieder per S-Klasse nach Deutschland dieseln darf, wird er Ullas Urlaub gegessen sein. Ganz klar, dass sie solange nicht auf ihren Dienstwagen verzichten kann, denn schließlich ist sie ja 1. wichtig und 2. im Wahlkampf und 3. hat ja alles seine Ordnung. Also Leihwagen, standesgemäß.
Glaubt nun noch irgendein Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, dass durch das wundersame Wiederauftauchen des Ministerwagens irgendein Euro gespart werden wird?
Dass Ullas Ferientaxi nun wieder aufgetaucht ist, sollte allerdings keinen deutschen Steuerzahler zu übereilter Freude verleiten. Schließlich wird nun alles noch teurer. Warum?
1. Wird das Wägelchen natürlich gründlich untersucht. Wäre er verschwunden geblieben, hätte man daran keine Spuren sichern können. Und weil das BKA nun schonmal Beamte nach Alicante geschickt hat, werden die ihren Sonderurlaub unter südlicher Sonne auch auskosten wollen und folglich gründlich nach Spuren der Missetäter suchen.
2. Wird danach eine Grundreinigung des Fahrzeugs erforderlich sein. Kein Staubsaugergeschwummsel an der Tanke für einen Euro, sondern eine intensivsuperduperministerielle Putzaktion. Schließlich kann doch die Bundesgesundheitsulla nicht in einem womöglich verkeimten zur Paella fahren.
3. Wird nach dem BKA nun wohl auch der BND seine Fachleute schicken. Schließlich kann's ja nicht angehen, dass nur die BKA-Jungs frische Bräune zur Schau stellen. Auch die Schlapphüte wollen mal an die Luft. Kein Problem: Womöglich hat ein böser Feind den Klau nur vorgetäuscht und den Ministerboliden verwanzt oder versprenggürtelt. Also intensive Suche, und das kostet. Vor allem Zeit.
4. Danach wieder Reinigung, denn schließlich ... s.o.
5. Muss die Kiste dann auch wieder nach Good old Germany zurück. Den Fahrer wird's freuen, schließlich hätte sein Filius sonst auf Papas Kosten zurückfliegen müssen. So zahlt's der deutsche Michel.
Die Rückfahrt hatte der Bund der Steuerzahler in seiner 10.000-Euro-Schätzung aber noch gar nicht berücksichtigt, weil ein geklauter Dienstwagen ja nicht betankt werden muss und auch keine Maut kostet.
Bis der Chauffeur wieder per S-Klasse nach Deutschland dieseln darf, wird er Ullas Urlaub gegessen sein. Ganz klar, dass sie solange nicht auf ihren Dienstwagen verzichten kann, denn schließlich ist sie ja 1. wichtig und 2. im Wahlkampf und 3. hat ja alles seine Ordnung. Also Leihwagen, standesgemäß.
Glaubt nun noch irgendein Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, dass durch das wundersame Wiederauftauchen des Ministerwagens irgendein Euro gespart werden wird?
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories