Montag, 4. Januar 2010
Laufen und springen. Oder: Als Läufer enttarnt und abgestraft
Am Wochenende hätte es mich beim Laufen beinahe erwischt. Nagut, einmal hat es mich sauber „ausgehoben“, als eine unter dem Pulverschnee verborgene Eisplatte mir den letzten Rest Bodenhaftung nahm und beide Füße zugleich ein erfrischendes Eigenleben entwickelten. Mir blieb nur, die Sache zu erdulden: Beide Füße hoch, (gefühlte) zwanzig Sekunden waagerecht in der Luft liegen, dann zu Boden gehen und noch (gefühlte) 200 Meter durch den lustig stiebenden Schnee kullern; danach Systemcheck, aufstehen und die letzten sechs Kilometer weiterlaufen.
Aber nein, diese Art von „beinahe erwischt“ meinte ich nicht. Vielmehr ereignete sich der „Beinaheerwischer“ kurz vor der heimischen Kate; gute zwei Kilometer vor ultimo. Ein Auto nahm mich um Haaresbreite auf die Motorhaube, nur ein beherzter Hopser in den Graben bewahrte mich vor der sehr wahrscheinlich schädlichen Begegnung. Was mich ärgert: Es lag nicht etwa daran, dass ich nach Sonnenuntergang mit Stirnlampe und rotem Blinkerdingens unterwegs war, denn der Fahrer des Vehikels hatte mich gesehen. Er stoppte sogar, da ich auf gleichberechtigter Straße „von rechts“ kam und er mich für ein ordnungsgemäß beleuchtetes Fahrrad hielt. Schon zum Stehen gekommen, entdeckte der wackere Fahrzeugführer jedoch, dass er nicht einem Radfahrer die Vorfahrt gewährt hatte, sondern einem Fußgänger (bzw. -läufer) und somit einer Lebensform, die aus Lenkradperspektive noch unterhalb der Nacktschnecken angesiedelt ist.
Folglich kam es, wie es kommen musste: Kaum war ich enttarnt und in die unterste Schublade aller nur denkbaren Verkehrsteilnehmer eingefädelt worden, wechselte der Fuß von der Bremse aufs Gas und ich in den Straßengraben.
Deutschland ist schön.

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Dienstag, 29. Dezember 2009
Schlechte Zeiten für Babyjogger. Oder: EU verbietet Kinderwagen auf Rolltreppen
Schon gewusst? Am 1. Januar 2010 tritt die neue EU-Norm EN 115 in Kraft. Das müsste ja eigentlich niemanden in Deutschland stören, aber leider gehört die Bundesrepublik ja zur EU, folglich greift die EN 115 auf die DIN 115 durch.
Worum geht’s? Um die Sicherheit von Rolltreppen, auf Bürokratendeutsch „EN 115 Zur Sicherheit von Fahrtreppen“. Besagte Norm verbietet in der EU-erneuerten Fassung ab 1.1.2010 die Mitnahme von Kinderwagen auf Rolltreppen. Soll heißen: Weder auf den Fahrtreppen im Bereich der Deutschen Bahn noch in Shoppingcentern dürfen künftig Kinderwagen auf kurzem Weg ins nächste Geschoss mitgenommen werden. Erlaubt ist nur noch der Aufzug – so er denn kommt – oder der Weg über eine „starre“ Treppe – so denn jemand hilft. Guckst Du hier http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1134052&kat=11 und http://www.tagesspiegel.de/berlin/Kinderwagen-Rolltreppen-EU;art270,2987263 oder googelst Du mal selbst.
Mal ehrlich: Nach Abschaffung der „Krumme-Gurken-Norm“ hatte ich einen Augenblick lang geglaubt, dass könnte doch noch was werden mit mir und Europa. Aber spätestens jetzt bin ich wieder zu meiner Überzeugung zurückgekehrt, dass die EU so überflüssig wie ein Kropf ist. Mindestens.
Achja: Um nicht als unbelehrbar zu gelten, lobe ich für denjenigen, der mir ein stichhaltiges Argument „pro EU“ liefert, ein Freibier beim nächsten gemeinsamen Lauf aus. Also, ich meine damit nicht irgendwelches Propagandageschwalle in der Art „Für die Menschen und so“, sondern ein wirklich überzeugendes Argument.

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Montag, 28. Dezember 2009
Leipzig lässt die Hosen runter. Oder. No-go-Area in Connewitz
Eigentlich sind es ja nur zwei unscheinbare Pressemitteilungen, die die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH www.lvb.de verschickt haben. In der einen wird die geneigte Leserschaft darüber informiert, dass in der Silvesternacht die Fahrkartenautomaten der LVB mal wieder abgeschaltet und verschlossen werden. In der anderen ist vermerkt, wie über Weihnachten und Silvester gefahren oder nicht gefahren wird.
Spannend wird es beim Blick in die heutige Leipziger Volkszeitung. Unter http://nachrichten.lvz-online.de/leipzig/citynews/silvester-einschraenkungen-bei-lvb-connewitzer-kreuz-wird-nicht-angefahren/r-citynews-a-7334.html berichtet meine Lokalpostille darüber, dass „auf Anweisung der Polizei“ in der Silvesternacht der Bereich rund ums Connewitzer Kreuz von Straßenbahnen nicht angefahren wird. Der eingesetzte Schienenersatzverkehr macht um die „heiße Meile“ am Connewitzer Kreuz ebenfalls einen großen, einen sehr großen Bogen.
Den auswärtigen Leserinnen und Lesern meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches sei verraten, dass das Connewitzer Kreuz weder eine Talibanhochburg noch ein anderweitiges Gebiet mit kriegsähnlichen Zuständen ist, sondern lediglich zu einem Viertel gehört, in dem ein gewisser Anteil alternativ orientierter Mitmenschen lebt. Und während in Berlin-Kreuzberg die schon berühmten politfolkloristischen Ausschreitungen alljährlich am Vorabend des 1. Mai stattfinden, so wird die Connewitzer Alternativszene mit schöner Regelmäßigkeit in der Silvesternacht aktiv. Da wurden schon mal ein Supermarkt und eine Sparkassenfiliale "umgestaltet", und auch die Fahrzeuge der LVB bekamen ihre Steine und Feuerwerkskörper ab.
Die polizeilichen Versuche, der Lage Herr zu werden und das Gewaltmonopol des Staates – auch zum Schutz der Mehrheit der in Connewitz lebenden, „normalen“ Leipziger – durchzusetzen, waren – vorsichtig ausgedrückt – von wechselndem Erfolg gekrönt.
Sicher war Jahr für Jahr nur eines: Die „Bullizei“ geriet so oder so in Rechtfertigungszwang, da sie – je nach Position der Beobachter – zu hart oder zu lasch gegen die Straftäter vorging.

Aus Sicht der Leipziger Verkehrsbetriebe ist es mehr als nur verständlich, auf Schadensbegrenzung zu setzen und im Zweifel weder Mitarbeiter noch Straßenbahnen unnötigen Gefahren auszusetzen. Aus Sicht der Stadt Leipzig ist es jedoch eine Bankrotterklärung erster Klasse, wenn ein kommunales Unternehmen ein Stück Leipzig zum „No-go-Area“ erklärt. Für Oberbürgermeister Burkhard Jung, der sich aus Anlass seiner „Wahlperiodenhalbzeit“ in der LVZ hier http://nachrichten.lvz-online.de/leipzig/citynews/leipzigs-oberbuergermeister-jung-will-zur-wahl-2013-erneut-kandidieren/r-citynews-a-7488.html erst kürzlich selbst aufs Vortrefflichste applaudieren durfte, ist die Kapitulation des ÖPNV-Unternehmens vor den alljährlichen Randalefestspielen eine fette Klatsche. Wie lobhudelte Jung so schön im LVZ-Gespräch: „Leipzig ist die anziehendste, attraktivste europäische Metropole Ostdeutschlands, wirtschaftlich wachsend, kreativ, lebendig und jung, umweltbewusst und gesund, kulturell spannend, mit einer selbstbewussten offenen Bürgerschaft ...“

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Ein Anschlag der Sicherheitslobby. Oder: Schweinegrippe und Terrorismus im Anflug auf Detroit
Ein Terroranschlag ist vereitelt worden. Mal wieder, nachzulesen u.a. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Terrorismus-Al-Quaida-Flugzeug-Detroit;art123,2985760 Ein Nigerianer hat versucht, einen Airbus beim Anflug auf Detroit mit einer durch allerlei Kontrollen geschmuggelten Ladung zum Absturz zu bringen. Fazit: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Wenn ein potenzieller Attentäter willens ist, nicht nur das Leben anderer, sondern auch sein eigenes zu opfern, bleibt ein Restrisiko.
Wobei: War’s wirklich ein Attentat? Oder ein geschickt eingefädeltes Attentätchen der Sicherheitsindustrie und ihrer weltweiten Lobby? Schließlich war in den vergangenen Monaten schon mehrfach zu hören gewesen, dass die zum Teil widersinnig anmutenden Sicherheitsvorschriften (Stichwort: Flüssigkeiten und Gels ...) wieder ein wenig gelockert werden sollen. Und mit überbordender Sicherheit, Sniffern und (Nackt-)Scannern lässt sich doch so schön Geld verdienen. „Flying Gleiwitz“ oder „Nigerianische Schweinegrippehysterie“ liegen durchaus im Bereich des Möglichen.

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Dienstag, 22. Dezember 2009
Eigentor. Oder: Wie ich selbst zum Spammer wurde
Da ich beruflich auf ein gut funktionierendes IT-System angewiesen bin, treibe ich in punkto Sicherheit einen gewissen Aufwand. So mit Firewall, Scanner und all diesem Zauberzeug.
Dass dieser Aufwand durchaus auch nach hinten losgehen kann, sei den Lesern dieses kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches an dieser Stelle verraten. Aber nicht weitersagen - is ja peinlich.
Als Windoof-Hasser nutze ich - soweit verfügbar - alterntive Programme. Folglich verwende ich statt Outlook ein sehr empfehlenswertes Mailprogramm namens Pegasus (guckst Du hier: http://www.pmail.com/ ), des über eine Vielzahl sehr einfach bedienbarer Filterfunktionen verfügt. Besonders die Lernfunktion der Autofilterfunktionen ist eine tolle Sache: Definiert man einen Ordner als "Auto" und zieht eine Mail aus dem Postausgang hinein, lernt der Eingangsfilter das und macht es künftig automatisch. Das geht soweit, dass man Ausgangskopien von Mails im jeweiligen Projektordner ablegen kann ... und alles ohne Handbuchlektüre.
Stutzig wurde ich allerdings, als plötzlich keine Ausgangskopien mehr abgespeichert wurden.
Nach einiger Sucherei fand ich des Rätsels Lösung. Eine der Spam-Mails, die ich per Drag and Drop in den (Auto)-Spam-Ordner gezogen hatte, war vom Spammer unter meiner Adresse verschickt worden.
Folglich lernte Pegasus brav, meine Adresse als "böse" einzustufen und ließ meine Ausgangskopien, aber auch Mails, die ich mir von unterwegs ins heimische Büro schickte, in die Hölle des Spam-Ordners einziehen.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Pegasus hatte mich brav gewarnt, dass die Verwendung von Auto-Funktion und/oder Filterregeln im Zusammenhang mit Spamordner bzw. Löschfunktion vorsichtig gehandhabt werden sollte.
Fazit 1: Stimmt.
Fazit 2: Wie peinlich. *g*

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Montag, 21. Dezember 2009
Zeit der Wunder im Amt. Oder: Dummheit oder Weihnachtsgeschenk?
Weihnachtszeit ist schön. Nönö, damit hier keine falschen Gedanken aufkommen: Ich hasse das ganze Gefühlsgedusel, den Konsumterror, die Musik und eigentlich überhaupt so ziemlich alles, was mit den Einzelhandelsfestpielen zum Jahresende in irgendeiner Weise zu tun hat.
Schön finde ich an der ganzen Weihnachterei die Feiertage.
Dann treten nämlich alle möglichen Leute ihren Urlaub an. Die Menge der Post in Briefkasten und E-Mail-Eingang lässt nach, sogar die Spam-Produzenten scheinen sich zurückzulehnen.
Besonders gut gefällt mir, dass zum Jahresende offensichtlich die eine oder andere Sekretärin frei macht und ihren oberwichtigen Chef allein oder nur mit dem Praktikanten zurücklässt.
So scheint es auch in der Arbeitsagentur Leipzig zu sein. Anders kann ich mir zumindest nicht erklären, warum deren Pressesprecher seine oberoberoberwichtigen Informationen – irgendwann vermeldet der Mann sogar noch das Aufgehen der Sonne per Presse-Info, damit die persönliche Produktivitätsstatistik hochkommt – seit einigen Tagen mit offenem Adressenverteiler versendet.
Oder habe ich nur etwas falsch verstanden und Hermann L. ist in Weihnachtslaune und will den Adressensammlern nur ein nettes Geschenk machen?
Apropos Weihnachtslaune: Weil Geben seliger denn Nehmen ist, gebe ich natürlich auch gern. Den mir zugeflogenen Verteiler gibt es bei begründetem Bedarf ;-)) bei mir.

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Dienstag, 15. Dezember 2009
Rastafari bevorzugt. Oder: Der Entschuldigungszettel vom Ordnungshüter
Natürlich: Wer nichts zu verbergen hat, muss sich auch nicht davor fürchten, von der Polizei kontrolliert zu werden. Dennoch kann es lästig sein, z.B. auf einem Bahnhof beim eiligen Weg zum Zug oder auf dem nächtlichen Heimweg bundespolizeilich ausgebremst zu werden. Solcherart Kontrollen sind legitim, soll heißen: rechtlich zulässig, und durchaus sinnvoll. Nachzulesen hier http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__23.html , hier http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__43.html und hier http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__44.html
Denn die Beamten der Bundespolizei sind schlau und greifen auf diese Weise mancherlei Gelichter heraus, dass Missetaten plant und/oder kriminelles Gut mit sich führt. Und als brave Bürger wollen wir doch geschützt werden.
Natürlich gibt es gewisse optische Merkmale, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, die Bekanntschaft der Bundespolizei zu machen. Um nun nicht über Farben, Ethnien, Frisuren und Kleidung referieren zu müssen, mache ich’s kurz: Je deutlicher die Abweichung vom Mainstream, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle. Was nun wieder nichts mit Vorurteilen, sondern mit polizeilichen Statistiken zu tun hat, vulgo: Erfahrung.
Unangenehm wird’s allerdings, wenn ein rastabezopftes Menschlein im Ergebnis des unfreiwilligen Aufenthaltes nebst Gepäckuntersuchung Zug und/oder Flug verpasst oder schlicht und einfach zu spät zur Schicht kommt.
In solchen Fällen hilft ein Entschuldigungszettel, der den Sachverhalt der Kontrolle und der dabei verstrichenen Zeit amtlich bestätigt. Dazu ist die Bundespolizei verpflichtet, nachzulesen hier http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__44.html , im Absatz 4.

Natürlich darf neben der Bundes- auch die Landespolizei genauer hin- und Personen in die Taschen schauen, nämlich dann, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen“ (SächsPolGes, § 23) http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=6459412706459&jlink=p23&jabs=32 ). Es genügt lt. § 19 übrigens, dass besagte Personen sich „an einem Ort aufhält, an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen“ oder aber „wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält …“. (http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=6459412706459&jlink=p19&jabs=28)

Es soll also keine/r behaupten, dass er/sie nicht mal eben amtlich aufgehalten werden könnte. Gut, dass in den deutschen Landespolizeigesetzen geregelt ist, dass auch in diesen Fällen auf Verlangen ein amtlicher Entschuldigungszettel für die erduldete Durchsuchung und den eingetretenen Zeitverlust auszufertigen ist. Der hilft nämlich beim Arbeitgeber, kann Personen mit etwas unkonventionellem Aussehen (s.o.) oder einem durch „verdächtige Gebiete“ führenden Arbeitsweg aber auch davor bewahren, sieben Mal pro Woche durchstöbert zu werden. Welcher Polizist füllt schon gern unnötige Papiere aus, nur weil ihn das Gesetz dazu zwingt.
Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: In Baden Württemberg und im Freistaat Sachsen fehlt ein solcher Passus im Polizeigesetz. Nasowas.

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Donnerstag, 10. Dezember 2009
Schönes Deutsch vom Gericht. Oder: Immerhin gebührenfrei
Eigentlich hätte ich ja gewarnt sein müssen, denn immerhin verwende ich in einem meiner Seminare als Beispiele für besonders wunderliches Deutsch auch die Schriftsätze diverser Gerichte. Aber dennoch: Die Überraschung ließ mich grinsen.
Da ich in einer Kundenzeitschrift, die herzustellen ich das Vergnügen habe, eine Rubrik mit aktuellen Urteilen aufnehmen werde, habe ich bei einigen Gerichten um Aufnahme in deren Presseverteiler gebeten.
Schön amtlich wurde ich darüber informiert, dass meinem Ersuchen stattgegeben wurde.
Die Schreiben liefern mir wieder reichlich Stoff für meine Deutsch-Veranstaltungen. Richtig lecker war zum Beispiel die abschließende Grußformel einer Pressestelle, die da lautete:

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung

Immerhin: Der Bescheid erging gebührenfrei.

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Ferrero auf Platz 1 bis 4 der Zucker-Charts. Oder: Gesund geht anders
Trotz nicht wirklich scharfsichtiger Augen gönne ich mir hin und wieder das masochistische Vergnügen, die Zutatenliste auf allerlei Industriefraß zu lesen und zu übersetzen. Das beschert mir mitunter amüsante Erkenntnisse, so zum Beispiel die, dass es bei dem Käse, den ein namhafter deutscher Hersteller anbietet, nicht nur auf den gut sichtbar plakatierten Fettgehalt ankommt: Bei genauerem Lesen (Aber wer tut das schon …?) zeigt sich, dass der Käse umso mehr Kalorien hat, je weniger Fett er enthält. Irgendwie logisch, denn „nur Fett weg“ macht der Hersteller ja nicht ... Ersatz muss hinein.
Gründlich gelesen und nachgeschaut haben auch die Fachleute von Food Watch (www.foodwatch.de). So haben die Foodwatcher z.B. Philadelphia beim Bescheißen erwischt http://abgespeist.de/philadelphia/index_ger.html und Danone für besonders dreiste Werbelügen mit dem Goldenen Windbeutel 2009 geehrt (http://www.abgespeist.de/der_goldene_windbeutel/der_sieger/index_ger.html) .

Jetzt haben sich die Foodwatcher allerlei Kinderfraß angeschaut und dessen Zuckergehalt untersucht. Fazit: Auf den Plätzen 1 bis 4 liegen stark zuckerhaltige Produkte von Ferrero, die absolute Bombe ist mit 39,7 Prozent Zuckergehalt „Kinder Choco Fresh“. Für alle Pisa-Geschädigten, die sich mit den Prozenten nicht so auskennen: 39,7 Prozent Zucker bedeuten, dass 100 Gramm der vermeintlich schokofrischen Pampe 39,7 Gramm Zucker enthalten – das ist fast viermal soviel wie in Coca Cola. Für die aus meiner Sicht ekligsüße „Milchschnitte“, die als gehaltvoller Snack für Zwischendurch beworben wird und im Foodwatch-Ranking einen beachtlichen 4. Platz belegt, sind es immer noch knapp 30 Gramm. Kommentar der Foodwatcher: „Die Milchschnitte ist ähnlich gehaltvoll wie Schoko-Sahnetorte - und die würde auch niemand als Zwischenmahlzeit empfehlen.“
Auch auf den anderen Top-10-Platzierungen muss man auf bekannte Namen nicht verzichten. Dort finden sich Bärenmarke Schüttelshake Joghurt-Erdbeere, Bauer Kinderquark, Dr. Oetker Paula, Ehrmann Monsterbacke Fruchtquark zum Quetschen Aprikose, Danone Fruchtzwerge und Fruchtzwerge Duo sowie Monte Drink von Zott. Letzterer kommt noch auf 12,7 Gramm Zucker pro 100 ml des vermeintlich gesunden Getränkes.

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