Dienstag, 8. Januar 2008
Wenn der Schäuble dreimal klingelt oder: Programmtipp der anderen Art
zeitungsdieb, 09:19h
Die regelmäßigen Leser dieses kleinen Tagebuches wissen, dass ich hier üblicherweise lästere, jedoch keine Fernsehtipps gebe. Nun, daran wird sich auch mit diesem Eintrag nichts ändern, denn einen Fernsehtipp stellt der folgende Link nicht dar. Er ist vielmehr der Verweis auf einen sehr interessanten Vortrag von Rechtsanwalt Udo Vetter, den dieser unter dem Motto „Sie haben das Recht zu schweigen" zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen gehalten hat.
Nun sind die regelmäßigen Leser dieses kleinen Tagebuches – ebenso wie ich – sicher allesamt brave Staatsbürger, die weder fehlsichtige Mitbürger durch leises „Piep-Piep-Piep“ über rote Ampeln schicken noch irgendwelche Diebstähle begehen. Nagut, höchstens mal kleinere ...
Warum also der Hinweis auf Hausdurchsuchungen und das dabei zu beachtende Verhalten? Ganz einfach: Spätestens seit Sheriff Schäuble wahnhaft von einer terroristischen Gefahr zur nächsten rollt und allerspätestens seit dem Beschluss über die Vorratsdatenspeicherung ist es gar nicht so schwer, in der freiheitlich demokratisch grundgeordneten Bundesrepublik anzuecken bzw. in das Visier paranoider Strafverfolger zu geraten.
RA Udo Vetter führt in seinem Vortrag sehr laienfreundlich aus, welche Feinheiten des deutschen Rechts – insbesondere der Strafprozessordnung – auch oder vor allem brave Staatsbürger kennen sollten, um nicht zu viel Ärger zu bekommen.
Wer das für abstrakt hält: Wenn ein „begründeter Anfangsverdacht“ vorliegt und/oder die „kriminalistische Erfahrung“ beim Gegenüber Missetaten vermuten lässt, darf der Polizist des Vertrauens auch mal ohne amtliches Papierchen tätig werden. Diese Kriterien sind – je nach Auslegungs- bzw. Paragraphendehnungsbereitschaft des konkreten Staatsdieners u.U. schon erfüllt, wenn man im Gesicht dunkler als der Durchschnittsdeutsche ist, eine seltsame Frisur trägt, eigenartig riecht, mit seltsamen Leuten beim Bier angetroffen wird oder krümelige Substanzen in Auto bzw. allerlei Schraubgläsern seiner Sporttasche mit sich führt.
Und spätestens hier wird das Wissen um die gesetzlich verbrieften Bürgerrechte auch für Ultraläufer wie Du und ich interessant. Schließlich sind wir mehr als nur gelegentlich mit seltsamen Figuren unterwegs, tun unverständliche Dinge und haben nicht immer den frischesten Geruch an uns. Vom Inhalt unserer Sporttaschen ganz zu schweigen ...
Ich hatte im Juli 2005 das Vergnügen, auf meiner nächtlichen Heimfahrt vom Kölner 24-Stunden-Lauf auf der Autobahn in eine Routinekontrolle zu geraten. Mein nicht ganz alltägliches Aussehen, der Inhalt meines Autos und vor allem meine schwankende Fortbewegungsart beim Gang zur Kofferklappe ließen die Beamten damals auf einen großen Fang hoffen. Mein Erklärungsversuch „Laufen Sie mal über 200 Kilometer am Stück, dann sehen Sie auch so aus“ trug offensichtlich wenig zur Vertrauensbildung bei, denn die Thüringer Polizisten ließen nicht von mir ab, bevor Alkomat, Drugwipe und allerlei Anfragen bei der Zentrale meine Unbedenklichkeit attestiert hatten. Heute würde das sicher länger dauern; Schäuble sei Dank.
Nach dieser langen Vorrede folgt hier nun der Link zum durchaus unterhaltsamen Vortrag. Einziger Wermutstropfen: Da Udo Vetter zwar recht kurzweilig, aber dennoch eine reichliche Stunde lang über die Untiefen, Klippen, Strudel und trüben Wasser deutscher Ermittlungsgepflogenheiten referiert, sollte der geneigte Leser dieses Tagebuches über eine Flatrate verfügen, wenn er die Informationen auf dem heimischen PC anschauen möchte.
Allen Zeittakt- oder Volumenabrechnern sei hingegen empfohlen, zum Konsum des Vetterschen Vortrages Anschaugemeinschaften mit Flatratenutzern zu bilden. Aber Vorsicht: Laut „kriminalistischer Erfahrung“ liefern Personen, die in Gesellschaft einschlägig bekannter Verdächtiger angetroffen werden, einen „hinreichenden Anfangsverdacht“ für weitere strafprozessuale Maßnahmen. Also vorher überlegen, mit wem man guckt. Bevor der Schäuble dreimal klingelt.
So, hier nun der Link. Um unnötigen Traffic auf dem Server von blogger.de zu vermeiden, direkt zum Speicherort und nicht als Java-Fensterchen.
http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331
Nun sind die regelmäßigen Leser dieses kleinen Tagebuches – ebenso wie ich – sicher allesamt brave Staatsbürger, die weder fehlsichtige Mitbürger durch leises „Piep-Piep-Piep“ über rote Ampeln schicken noch irgendwelche Diebstähle begehen. Nagut, höchstens mal kleinere ...
Warum also der Hinweis auf Hausdurchsuchungen und das dabei zu beachtende Verhalten? Ganz einfach: Spätestens seit Sheriff Schäuble wahnhaft von einer terroristischen Gefahr zur nächsten rollt und allerspätestens seit dem Beschluss über die Vorratsdatenspeicherung ist es gar nicht so schwer, in der freiheitlich demokratisch grundgeordneten Bundesrepublik anzuecken bzw. in das Visier paranoider Strafverfolger zu geraten.
RA Udo Vetter führt in seinem Vortrag sehr laienfreundlich aus, welche Feinheiten des deutschen Rechts – insbesondere der Strafprozessordnung – auch oder vor allem brave Staatsbürger kennen sollten, um nicht zu viel Ärger zu bekommen.
Wer das für abstrakt hält: Wenn ein „begründeter Anfangsverdacht“ vorliegt und/oder die „kriminalistische Erfahrung“ beim Gegenüber Missetaten vermuten lässt, darf der Polizist des Vertrauens auch mal ohne amtliches Papierchen tätig werden. Diese Kriterien sind – je nach Auslegungs- bzw. Paragraphendehnungsbereitschaft des konkreten Staatsdieners u.U. schon erfüllt, wenn man im Gesicht dunkler als der Durchschnittsdeutsche ist, eine seltsame Frisur trägt, eigenartig riecht, mit seltsamen Leuten beim Bier angetroffen wird oder krümelige Substanzen in Auto bzw. allerlei Schraubgläsern seiner Sporttasche mit sich führt.
Und spätestens hier wird das Wissen um die gesetzlich verbrieften Bürgerrechte auch für Ultraläufer wie Du und ich interessant. Schließlich sind wir mehr als nur gelegentlich mit seltsamen Figuren unterwegs, tun unverständliche Dinge und haben nicht immer den frischesten Geruch an uns. Vom Inhalt unserer Sporttaschen ganz zu schweigen ...
Ich hatte im Juli 2005 das Vergnügen, auf meiner nächtlichen Heimfahrt vom Kölner 24-Stunden-Lauf auf der Autobahn in eine Routinekontrolle zu geraten. Mein nicht ganz alltägliches Aussehen, der Inhalt meines Autos und vor allem meine schwankende Fortbewegungsart beim Gang zur Kofferklappe ließen die Beamten damals auf einen großen Fang hoffen. Mein Erklärungsversuch „Laufen Sie mal über 200 Kilometer am Stück, dann sehen Sie auch so aus“ trug offensichtlich wenig zur Vertrauensbildung bei, denn die Thüringer Polizisten ließen nicht von mir ab, bevor Alkomat, Drugwipe und allerlei Anfragen bei der Zentrale meine Unbedenklichkeit attestiert hatten. Heute würde das sicher länger dauern; Schäuble sei Dank.
Nach dieser langen Vorrede folgt hier nun der Link zum durchaus unterhaltsamen Vortrag. Einziger Wermutstropfen: Da Udo Vetter zwar recht kurzweilig, aber dennoch eine reichliche Stunde lang über die Untiefen, Klippen, Strudel und trüben Wasser deutscher Ermittlungsgepflogenheiten referiert, sollte der geneigte Leser dieses Tagebuches über eine Flatrate verfügen, wenn er die Informationen auf dem heimischen PC anschauen möchte.
Allen Zeittakt- oder Volumenabrechnern sei hingegen empfohlen, zum Konsum des Vetterschen Vortrages Anschaugemeinschaften mit Flatratenutzern zu bilden. Aber Vorsicht: Laut „kriminalistischer Erfahrung“ liefern Personen, die in Gesellschaft einschlägig bekannter Verdächtiger angetroffen werden, einen „hinreichenden Anfangsverdacht“ für weitere strafprozessuale Maßnahmen. Also vorher überlegen, mit wem man guckt. Bevor der Schäuble dreimal klingelt.
So, hier nun der Link. Um unnötigen Traffic auf dem Server von blogger.de zu vermeiden, direkt zum Speicherort und nicht als Java-Fensterchen.
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