Dienstag, 5. Januar 2010
Gedanken zur BKA-Statistik. Oder: Sind Propagandadelikte ein braunes Privileg?
Die Springerzeitungen vermelden heute Interessantes aus dem Universum des Bundeskriminalamtes: Die rechtsextreme Gewalt hat abgenommen, die linksextreme hingegen zugelegt. Den Link zur Behörde enthalte ich meinen geneigten Lesern vor, weil das BKA mitunter IP-Adressen sammelt und zum Gegenstand seiner Ermittlungen macht. Unverfänglicher lässt sich die Information z.B. hier http://www.welt.de/politik/deutschland/article5730848/Weniger-rechtsextreme-Gewalttaten-in-Deutschland.html nachlesen.
Mehrere Dinge gingen mir nach der Lektüre des Welt-Artikels durch den Kopf:
Erstens fragte ich mich, ob der Rückgang der rechten Gewalt all den großzügig finanzierten Ausstiegs- und sonst wie Besserungsprogrammen zu verdanken ist.
Zweitens sann ich darüber nach, warum die Weltler ihrer Leserschaft zwar die prozentuale Entwicklung linker Gewalt nannten, ihnen jedoch doch absoluten Zahlen vorenthielten.
Drittens kam ich mal wieder ins Grübeln, wie hoch der Anteil der behandlungsbedürftigen psychisch Kranken im Welt-Leserforum wohl ist. Die geneinten Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches mögen einmal die Kommentare unter dem Artikel lesen und sich ein eigenes Urteil bilden.

Viertens stolperte ich über den Begriff „Propagandadelikt“. Ein solcher liegt bei den braunen Heerscharen z.B. vor, wenn ein Hakenkreuz gemalt oder ein „Deutscher Gruß“ gezeigt wird. Besagte Propagandadelikte dürfte wohl maßgeblich für den vom BKA im Gegensatz zur rückläufigen Gewaltentwicklung verzeichneten Anstieg rechter Straftaten verantwortlich sein, denn schließlich leistet nicht nur jeder Fußball-Hooligan, der mit erhobenem rechten Arm über die Fankurve grüßt, seinen Beitrag zur Statistik, sondern auch jeder Idiot, der – ganz gleich, ob ernst gemeint oder als Mutprobe – ein Hakenkreuz auf die Wand der Klobox malt.
Und spätestens jetzt drängte sich mir die Frage auf, ob es neben rechten Propagandadelikten auch linke gibt – und ob diese auch so gründlich aufgelistet werden.
Das Strafgesetzbuch lässt im §86 (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86.html) und 86a (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86a.html) durchaus Raum für eine solche Deutung, denn es benennt zwar ausdrücklich „ehemalige nationalsozialistische Organisationen“, geht ansonsten aber von verfassungswidrigen und/oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agierenden Parteien und Organisation aus.
Ein bis heute gültiger Klassiker in diesem Sinne ist die Freie Deutsche Jugend der DDR samt ihrem (noch heute gern zum Fasching getragenen) Blauhemd, aber auch die RAF und deren Logo (Der rote Stern mit der Heckler&Koch-MPi). Und was ist mit „Feuer und Flamme für diesen Staat“? Und was mit ...

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