Dienstag, 5. März 2013
Leistungsschutzrecht. Oder: Lesebefehl für Holzmedien
zeitungsdieb, 10:29h
Manche Dinge muss ich nicht selbst schreiben, da genügt es, Links zu setzen. Über das Leistungsschutzrecht bzw. dessen Novellierung habe ich mich in meinem kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuch ja schon ausgelassen. Zur aktuellen Situation gibt es folgenden Lesebefehl (Dank an Burks für das Wort):
http://www.heise.de/newsticker/meldung/In-eigener-Sache-Der-Heise-Zeitschriften-Verlag-und-das-Leistungsschutzrecht-1815715.html
Oder auch hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/03/04/heise-will-sich-nicht-auf-leistungsschutz-berufen/
Diese nachdrückliche Leseempfehlung gilt nicht nur für die einschlägig interessierten LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, sondern insbesondere für die Holzmedienfunktionäre. So geht es nämlich auch ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/In-eigener-Sache-Der-Heise-Zeitschriften-Verlag-und-das-Leistungsschutzrecht-1815715.html
Oder auch hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/03/04/heise-will-sich-nicht-auf-leistungsschutz-berufen/
Diese nachdrückliche Leseempfehlung gilt nicht nur für die einschlägig interessierten LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, sondern insbesondere für die Holzmedienfunktionäre. So geht es nämlich auch ...
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