Donnerstag, 30. Juli 2009
Illegale Durchsuchung ohne Konsequenzen. Oder: Wo wir schon mal hier sind, schauen wir uns gleich noch um!
zeitungsdieb, 09:58h
Na, gestern wieder Krimi geguckt? So mit „Officer, lesen Sie dem Festgenommenen seine Rechte vor“, und mit einem cleveren Verteidiger, der vor Gericht damit glänzt, belastendes Beweismaterial für nicht verwertbar erklären zu lassen, weil es im Rahmen einer Hausdurchsuchung erlangt wurde, die noch gar nicht genehmigt war? US-Krimis sind herrlich. Aber sie entsprechen nicht der Realität – zumindest nicht der deutschen.
Hier darf man nämlich auch Beweismittel verwerten, die im Zuge einer eigentlich illegalen Wohungsdurchsuchung erlangt wurden.
So sagt es zumindest das Bundesverfassungsgericht, nachzulesen hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html und hier: 2 BvR 2225/08 –
In Kurzform: In München wurde die Wohnung eines Mannes im Rahmen Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht durchsucht. Da keine Beweise gefunden wurden, stellte das Amtsgericht München die Ermittlungen ein. Zuvor war übrigens der Durchsuchungsbeschluss durch die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben worden, da dieses Gericht angesichts des nur geringen Tatverdachts den mit der Durchsuchung verbundenen Eingriff ins Grundrecht auf die Unversehrtheit der eigenen Wohnung als unverhältnismäßig bezeichnet hatte.
Was die Polizeibeamten nicht wirklich aufhielt: Sie gingen rein, und da sie nun einmal drin waren, schauten sie sich noch ein wenig um und fanden „in einem dem Beschwerdeführer zugeordneten Zimmer
Haschisch in nicht geringer Menge sowie zwei Feinwaagen.“
Nun ging’s mit Klage und Entgegnung lustig hin und her, die verhängten und z.T. aufgehobenen Urteile schwankten zwischen Freispruch und sechs Monaten (Wer’s ausführlich mag, wird hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html befriedigt).
Das Durchsuchungsopfer führte daraufhin Beschwerde beim Verfassungsgericht, um die im Zuge einer rechtswidrigen Durchsuchung erlangten Beweismittel für unwirksam erklären zu lassen. Die obersten deutschen Richter grübelten, formulierten und begründeten und verkündeten ein Urteil, das fast schon als Ermächtigung für polizeistaatliches Handeln gedeutet werden kann:
Trotz aller unbestrittenen Verstöße der Beamten gegen geltendes Recht sind die gewonnen Beweise verwertbar und basta.
Es sei vielmehr davon auszugehen, dass „dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß bei der Beweisgewinnung ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist ...“
Zudem sei das „öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren wegen de Verbrechenstatbestandes des § 29a Abs. 1 BtMG ...“ höher anzusetzen als die Grundrechtsverletzung bei der rechtswidrigen Durchsuchung. Ausführlich wieder hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html nachzulesen.
Die geneigten Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, die bis zu dieser Stelle durchgehalten haben, mögen sich nun zurücklehnen, tief durchatmen und das Gelesene noch einmal an ihrem inneren Auge vorüberziehen lassen. Und sie mögen sich überlegen, was das für die praktisch Tätigkeit übereifriger Ermittler und Türeneintreter bedeutet.
Übersetzt man das Juristendeutsch in gängige Umgangssprache, so darf offensichtlich jedes Streifenhörnchen eine Tür eintreten und nach dem Ruf „Gefahr im Verzug“ (alternativ auch nach Abgabe eines Warnschusses) eine Wohnung durchsuchen. Zumindest dann, wenn noch irgendein Beweismittel gefunden wird, das auf einen Verbrechenstatbestand schließen lässt, dessen Verfolgung von erheblichem öffentlichen Interesse ist.
Meine geneigte Leserschaft möge sich nun die Frage beantworten, wie weit es angesichts dieser Rechtslage noch von der rechtswidrigen Durchsuchung bis zum gezielt platzierten Beweismittel ist ...
Über mögliche Anwendungsbereiche der höchstrichtlerlichen Rechtsprechung im Kampf gegen vermeintliche Staatsfeine, Unterwanderer, Terrorcampbewohner, Freidenker, Dienstwagenlästerer, Petitionsunterschreiber usw. schweige ich mich an dieser Stelle aus. Wolfgang, Zensursula & Co. werden sich schon etwas Passendes einfallen lassen - solange das öffentliche Interesse überwiegt, ist ja alles erlaubt.
Hier darf man nämlich auch Beweismittel verwerten, die im Zuge einer eigentlich illegalen Wohungsdurchsuchung erlangt wurden.
So sagt es zumindest das Bundesverfassungsgericht, nachzulesen hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html und hier: 2 BvR 2225/08 –
In Kurzform: In München wurde die Wohnung eines Mannes im Rahmen Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht durchsucht. Da keine Beweise gefunden wurden, stellte das Amtsgericht München die Ermittlungen ein. Zuvor war übrigens der Durchsuchungsbeschluss durch die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben worden, da dieses Gericht angesichts des nur geringen Tatverdachts den mit der Durchsuchung verbundenen Eingriff ins Grundrecht auf die Unversehrtheit der eigenen Wohnung als unverhältnismäßig bezeichnet hatte.
Was die Polizeibeamten nicht wirklich aufhielt: Sie gingen rein, und da sie nun einmal drin waren, schauten sie sich noch ein wenig um und fanden „in einem dem Beschwerdeführer zugeordneten Zimmer
Haschisch in nicht geringer Menge sowie zwei Feinwaagen.“
Nun ging’s mit Klage und Entgegnung lustig hin und her, die verhängten und z.T. aufgehobenen Urteile schwankten zwischen Freispruch und sechs Monaten (Wer’s ausführlich mag, wird hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html befriedigt).
Das Durchsuchungsopfer führte daraufhin Beschwerde beim Verfassungsgericht, um die im Zuge einer rechtswidrigen Durchsuchung erlangten Beweismittel für unwirksam erklären zu lassen. Die obersten deutschen Richter grübelten, formulierten und begründeten und verkündeten ein Urteil, das fast schon als Ermächtigung für polizeistaatliches Handeln gedeutet werden kann:
Trotz aller unbestrittenen Verstöße der Beamten gegen geltendes Recht sind die gewonnen Beweise verwertbar und basta.
Es sei vielmehr davon auszugehen, dass „dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß bei der Beweisgewinnung ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist ...“
Zudem sei das „öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren wegen de Verbrechenstatbestandes des § 29a Abs. 1 BtMG ...“ höher anzusetzen als die Grundrechtsverletzung bei der rechtswidrigen Durchsuchung. Ausführlich wieder hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-085.html nachzulesen.
Die geneigten Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, die bis zu dieser Stelle durchgehalten haben, mögen sich nun zurücklehnen, tief durchatmen und das Gelesene noch einmal an ihrem inneren Auge vorüberziehen lassen. Und sie mögen sich überlegen, was das für die praktisch Tätigkeit übereifriger Ermittler und Türeneintreter bedeutet.
Übersetzt man das Juristendeutsch in gängige Umgangssprache, so darf offensichtlich jedes Streifenhörnchen eine Tür eintreten und nach dem Ruf „Gefahr im Verzug“ (alternativ auch nach Abgabe eines Warnschusses) eine Wohnung durchsuchen. Zumindest dann, wenn noch irgendein Beweismittel gefunden wird, das auf einen Verbrechenstatbestand schließen lässt, dessen Verfolgung von erheblichem öffentlichen Interesse ist.
Meine geneigte Leserschaft möge sich nun die Frage beantworten, wie weit es angesichts dieser Rechtslage noch von der rechtswidrigen Durchsuchung bis zum gezielt platzierten Beweismittel ist ...
Über mögliche Anwendungsbereiche der höchstrichtlerlichen Rechtsprechung im Kampf gegen vermeintliche Staatsfeine, Unterwanderer, Terrorcampbewohner, Freidenker, Dienstwagenlästerer, Petitionsunterschreiber usw. schweige ich mich an dieser Stelle aus. Wolfgang, Zensursula & Co. werden sich schon etwas Passendes einfallen lassen - solange das öffentliche Interesse überwiegt, ist ja alles erlaubt.
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Mittwoch, 29. Juli 2009
Ullas Benz ist wieder da. Oder: Nun wird's noch teurer
zeitungsdieb, 12:01h
Ulla Schmidts 100.000-Euro-Dienstwagen ist wieder da. Auch Autodiebe gehen ihrem Handwerk lieber ohne unnötige Publicity nach - und der Medienrummel der vergangenen Tage war ihnen bzw. ihrem Auftraggeber offensichtlich spanisch vorgekommen.
Dass Ullas Ferientaxi nun wieder aufgetaucht ist, sollte allerdings keinen deutschen Steuerzahler zu übereilter Freude verleiten. Schließlich wird nun alles noch teurer. Warum?
1. Wird das Wägelchen natürlich gründlich untersucht. Wäre er verschwunden geblieben, hätte man daran keine Spuren sichern können. Und weil das BKA nun schonmal Beamte nach Alicante geschickt hat, werden die ihren Sonderurlaub unter südlicher Sonne auch auskosten wollen und folglich gründlich nach Spuren der Missetäter suchen.
2. Wird danach eine Grundreinigung des Fahrzeugs erforderlich sein. Kein Staubsaugergeschwummsel an der Tanke für einen Euro, sondern eine intensivsuperduperministerielle Putzaktion. Schließlich kann doch die Bundesgesundheitsulla nicht in einem womöglich verkeimten zur Paella fahren.
3. Wird nach dem BKA nun wohl auch der BND seine Fachleute schicken. Schließlich kann's ja nicht angehen, dass nur die BKA-Jungs frische Bräune zur Schau stellen. Auch die Schlapphüte wollen mal an die Luft. Kein Problem: Womöglich hat ein böser Feind den Klau nur vorgetäuscht und den Ministerboliden verwanzt oder versprenggürtelt. Also intensive Suche, und das kostet. Vor allem Zeit.
4. Danach wieder Reinigung, denn schließlich ... s.o.
5. Muss die Kiste dann auch wieder nach Good old Germany zurück. Den Fahrer wird's freuen, schließlich hätte sein Filius sonst auf Papas Kosten zurückfliegen müssen. So zahlt's der deutsche Michel.
Die Rückfahrt hatte der Bund der Steuerzahler in seiner 10.000-Euro-Schätzung aber noch gar nicht berücksichtigt, weil ein geklauter Dienstwagen ja nicht betankt werden muss und auch keine Maut kostet.
Bis der Chauffeur wieder per S-Klasse nach Deutschland dieseln darf, wird er Ullas Urlaub gegessen sein. Ganz klar, dass sie solange nicht auf ihren Dienstwagen verzichten kann, denn schließlich ist sie ja 1. wichtig und 2. im Wahlkampf und 3. hat ja alles seine Ordnung. Also Leihwagen, standesgemäß.
Glaubt nun noch irgendein Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, dass durch das wundersame Wiederauftauchen des Ministerwagens irgendein Euro gespart werden wird?
Dass Ullas Ferientaxi nun wieder aufgetaucht ist, sollte allerdings keinen deutschen Steuerzahler zu übereilter Freude verleiten. Schließlich wird nun alles noch teurer. Warum?
1. Wird das Wägelchen natürlich gründlich untersucht. Wäre er verschwunden geblieben, hätte man daran keine Spuren sichern können. Und weil das BKA nun schonmal Beamte nach Alicante geschickt hat, werden die ihren Sonderurlaub unter südlicher Sonne auch auskosten wollen und folglich gründlich nach Spuren der Missetäter suchen.
2. Wird danach eine Grundreinigung des Fahrzeugs erforderlich sein. Kein Staubsaugergeschwummsel an der Tanke für einen Euro, sondern eine intensivsuperduperministerielle Putzaktion. Schließlich kann doch die Bundesgesundheitsulla nicht in einem womöglich verkeimten zur Paella fahren.
3. Wird nach dem BKA nun wohl auch der BND seine Fachleute schicken. Schließlich kann's ja nicht angehen, dass nur die BKA-Jungs frische Bräune zur Schau stellen. Auch die Schlapphüte wollen mal an die Luft. Kein Problem: Womöglich hat ein böser Feind den Klau nur vorgetäuscht und den Ministerboliden verwanzt oder versprenggürtelt. Also intensive Suche, und das kostet. Vor allem Zeit.
4. Danach wieder Reinigung, denn schließlich ... s.o.
5. Muss die Kiste dann auch wieder nach Good old Germany zurück. Den Fahrer wird's freuen, schließlich hätte sein Filius sonst auf Papas Kosten zurückfliegen müssen. So zahlt's der deutsche Michel.
Die Rückfahrt hatte der Bund der Steuerzahler in seiner 10.000-Euro-Schätzung aber noch gar nicht berücksichtigt, weil ein geklauter Dienstwagen ja nicht betankt werden muss und auch keine Maut kostet.
Bis der Chauffeur wieder per S-Klasse nach Deutschland dieseln darf, wird er Ullas Urlaub gegessen sein. Ganz klar, dass sie solange nicht auf ihren Dienstwagen verzichten kann, denn schließlich ist sie ja 1. wichtig und 2. im Wahlkampf und 3. hat ja alles seine Ordnung. Also Leihwagen, standesgemäß.
Glaubt nun noch irgendein Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, dass durch das wundersame Wiederauftauchen des Ministerwagens irgendein Euro gespart werden wird?
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Dienstag, 28. Juli 2009
Ulla Schmidt in Not. Oder: Ein Plädoyer für die Polypennase
zeitungsdieb, 11:23h
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist eine arme Sau. Nicht genug damit, dass sie tagein, tagaus klingt, als wäre sie die Schirmherrin der Aktion „Freie Nase – Polypen müssen raus“. Nein, nun wird der guten Ulla auch noch der ihr ganz legal zustehende, ganz legal nach Spanien verbrachte und dort ganz legal für ganz offizielle Termine genutzte Dienstwagen, mit dem sie innerhalb des Kaffs Alicante ganz, ganz, ganz lange Wegstrecken zurücklegen wollte, geklaut. Und für dieses Missgeschick muss die näselnde Bundesgesundheitsulla nun auch noch ganz viel Spott und böse Beschimpfungen ertragen. Als wäre es nicht schlimm genug, wenn einem die S-Klasse gemaust wird. Wo da so schöne Erinnerungen dranhängen, von den Urlaubsreisen vergangener Jahre ...
Aber nicht deshalb fühle ich mit Ulla und bezeichne sie voller Bedauern als „arme Sau“. Nö. Dafür gibt es andere Gründe: Ihre aktuelle Lage ist so ziemlich genau das Gegenteil von einer Win-Win-Situation. Im Klartext: Ganz egal, was Ulla jetzt sagt, es wird ihr auf die Füße fallen. Jedes ihrer fadenscheinigen Argumente vom Einhalten aller Gesetze und Regeln (Köstlicher O-Ton vom heutigen Tage: „Wir haben uns nichts vorzuwerfen!“ Man beachte, dass die Ministerin offensichtlich schon so abgehoben ist, dass sie den Pluralis Majestatis gebraucht. Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pluralis_Majestatis ) wird vom Wählervolk nur als Ausrede gewertet, jedes neue Infohäppchen, dass sie verkündet, als zögerndes Eingeständnis von Schuld. Arme Sau.
Dazu scheint der Frau auch jegliches Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge zu fehlen. Auf die Kosten des Dienstwagen-Einsatzes angesprochen, verteidigte sich die Ministerin mit dem Argument, dass es sich dabei um die wirtschaftlichste Lösung gehandelt habe, weil, so Ulla Schmidt, ein entsprechendes Fahrzeug mit Fahrer in Spanien pro Tag rund 500 Euro koste.
Ohne auf die Frage einzugehen, ob die Gesundheitsverantwortliche der deutschen Nation für den Weg zu einer beinahe-Wahlkampfveranstaltung vor deutschen Rentnern bzw. für die Wanderstrecke zum Bürgermeisterempfang eine S-Klasse benötigt und ob es dafür nicht auch Fahrrad oder Quad getan hätten, lässt das 500-Euro-Argument nur eines Erkennen: ein himmelschreiendes Maß an Dummheit.
Wer die Spritkosten für den 5000-km-Einsatz eines Dienstwagens gegen die Tagesmiete für ein Luxusgefährt aufrechnet, ist entweder unbedarfter als der Dümmstanzunehmende Wähler oder er versucht auf die linke Tour, genau diese Zielgruppe zu verarschen. Was aber nicht wirklich gelingen dürfte, denn selbst der DAW weiß aus eigener Erfahrung, dass Fahrzeugkosten eben nicht nur an der Tankstelle anfallen.
Für einen Edelboliden, wie ihn Ullas Chauffeur so nett per geöffneter Balkontür in Zahlung gab, sind lt. ADAC schon eher Kosten von eineinhalb Euro pro Kilometer realistisch. Rechnet man noch solche Nebensächlichkeiten wie die Maut, den Auslandseinsatz des Fahrers und einige Spesen hinzu, kann von 500 Euro keine Rede mehr sein. Dann steht schnell eine Summe von rund 10.000 Euro im Raum – dabei ist der vom Steuerzahler zu tragende Verlust des nicht gegen Diebstahl versicherten (!) Fahrzeugs noch nicht berücksichtigt.
Ich hoffe, dass die geneigten Leser meines kleinen, politisch nicht immer gänzlich korrekten Tagebuches nun nachvollziehen können, weshalb ich Ulla Schmidt bedaure. Wer solche Schicksalsschläge ertragen muss, solchen Beschimpfungen ausgesetzt ist und sich dabei nicht einmal eines überragenden Geistes rühmen kann, sondern einfach dumm dahernäselt – der ist schon ein bemitleidenswertes Geschöpf.
Nur gut, dass sich die Ullafrage höchstwahrscheinlich im September erledigt haben wird. Dann kann die A6-Fahrerin wider willen ja immer noch Schirmherrin der Polypen-Liga werden. Und sollte sie (man muss immer mit dem Schlimmsten rechnen) doch noch einmal in ein Bundeskabinett kommen, wäre ihr der Posten der Bundesverkehrsministerin zu empfehlen. Dazu muss man nun wirklich nichts können außer nicht im Weg stehen und mal Fidel spielen und man kann mit der Deutschen Bahn in den Urlaub fahren. Und deren Züge werden eher selten geklaut.
Aber nicht deshalb fühle ich mit Ulla und bezeichne sie voller Bedauern als „arme Sau“. Nö. Dafür gibt es andere Gründe: Ihre aktuelle Lage ist so ziemlich genau das Gegenteil von einer Win-Win-Situation. Im Klartext: Ganz egal, was Ulla jetzt sagt, es wird ihr auf die Füße fallen. Jedes ihrer fadenscheinigen Argumente vom Einhalten aller Gesetze und Regeln (Köstlicher O-Ton vom heutigen Tage: „Wir haben uns nichts vorzuwerfen!“ Man beachte, dass die Ministerin offensichtlich schon so abgehoben ist, dass sie den Pluralis Majestatis gebraucht. Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pluralis_Majestatis ) wird vom Wählervolk nur als Ausrede gewertet, jedes neue Infohäppchen, dass sie verkündet, als zögerndes Eingeständnis von Schuld. Arme Sau.
Dazu scheint der Frau auch jegliches Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge zu fehlen. Auf die Kosten des Dienstwagen-Einsatzes angesprochen, verteidigte sich die Ministerin mit dem Argument, dass es sich dabei um die wirtschaftlichste Lösung gehandelt habe, weil, so Ulla Schmidt, ein entsprechendes Fahrzeug mit Fahrer in Spanien pro Tag rund 500 Euro koste.
Ohne auf die Frage einzugehen, ob die Gesundheitsverantwortliche der deutschen Nation für den Weg zu einer beinahe-Wahlkampfveranstaltung vor deutschen Rentnern bzw. für die Wanderstrecke zum Bürgermeisterempfang eine S-Klasse benötigt und ob es dafür nicht auch Fahrrad oder Quad getan hätten, lässt das 500-Euro-Argument nur eines Erkennen: ein himmelschreiendes Maß an Dummheit.
Wer die Spritkosten für den 5000-km-Einsatz eines Dienstwagens gegen die Tagesmiete für ein Luxusgefährt aufrechnet, ist entweder unbedarfter als der Dümmstanzunehmende Wähler oder er versucht auf die linke Tour, genau diese Zielgruppe zu verarschen. Was aber nicht wirklich gelingen dürfte, denn selbst der DAW weiß aus eigener Erfahrung, dass Fahrzeugkosten eben nicht nur an der Tankstelle anfallen.
Für einen Edelboliden, wie ihn Ullas Chauffeur so nett per geöffneter Balkontür in Zahlung gab, sind lt. ADAC schon eher Kosten von eineinhalb Euro pro Kilometer realistisch. Rechnet man noch solche Nebensächlichkeiten wie die Maut, den Auslandseinsatz des Fahrers und einige Spesen hinzu, kann von 500 Euro keine Rede mehr sein. Dann steht schnell eine Summe von rund 10.000 Euro im Raum – dabei ist der vom Steuerzahler zu tragende Verlust des nicht gegen Diebstahl versicherten (!) Fahrzeugs noch nicht berücksichtigt.
Ich hoffe, dass die geneigten Leser meines kleinen, politisch nicht immer gänzlich korrekten Tagebuches nun nachvollziehen können, weshalb ich Ulla Schmidt bedaure. Wer solche Schicksalsschläge ertragen muss, solchen Beschimpfungen ausgesetzt ist und sich dabei nicht einmal eines überragenden Geistes rühmen kann, sondern einfach dumm dahernäselt – der ist schon ein bemitleidenswertes Geschöpf.
Nur gut, dass sich die Ullafrage höchstwahrscheinlich im September erledigt haben wird. Dann kann die A6-Fahrerin wider willen ja immer noch Schirmherrin der Polypen-Liga werden. Und sollte sie (man muss immer mit dem Schlimmsten rechnen) doch noch einmal in ein Bundeskabinett kommen, wäre ihr der Posten der Bundesverkehrsministerin zu empfehlen. Dazu muss man nun wirklich nichts können außer nicht im Weg stehen und mal Fidel spielen und man kann mit der Deutschen Bahn in den Urlaub fahren. Und deren Züge werden eher selten geklaut.
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Dienstag, 21. Juli 2009
Ökoterroristen mit Selbstzerstörungsfunktion. Oder: Jürgen Kasek fordert Tempo 30 für Leipzig
zeitungsdieb, 10:02h
Satire-Mode on.
Die Leipziger Grünen haben immer noch mit den Auswirkungen ihres Ergebnisses zur Kommunalwahl zu kämpfen, bei der sie 14,7 Prozent der abgegebenen Stimmen für sich vereinnahmen konnten und zehn Sitze im Leipziger Stadtrat erhielten. Das entspricht einem Zuwachs von 4,7 Prozentpunkten.
Setzt sich dieser positive Trend bei den anstehenden Bundes- und Landtagswahlen fort, besteht die reale Gefahr, dass die bisher vor allem als Schwafler, Parolenschwätzer und bestenfalls Streuobstwiesenpfleger in Erscheinung getretenen Grünen plötzlich politische Verantwortung übernehmen müssen.
Führende Köpfe der Ökos haben nun erkannt, dass sie gegensteuern müssen. Nachdem der Leipziger Bürgermeister Heiko Rosenthal (Die Linke) mit Ankündigung einer flächendeckenden Umweltzone für ganz Leipzig beim Wettbewerb um den Titel des gefährlichsten Umwelt-Taliban eindeutig die Nase vorn hat, zogen die Grünen nach und bezeichneten eine solche Umweltzone, die neben einem großen Teil der Einwohner Leipzigs auch die meisten Handwerker, Lieferanten und Dienstleister aussperren würde, als „nicht komplett wirtschaftsfeindlich.“
Um sicherzugehen, dass der drohende Stimmenzuwachs der Ökoterroristen auch wirklich gestoppt wird, setzte Jürgen Kasek, Vorstandssprecher der Grünen und Leipzig-Boss des BUND, nun noch einen drauf. Er forderte in einem Wahlforum ein generelles Tempolimit von 30 km/h für das Leipziger Stadtgebiet, ausgenommen sollten lediglich Bundesstraßen sein.
Wenn doch nur alle Extremisten eine solche Selbstzerstörungsfunktion hätten ...
Für nur gelegentliche Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches:
Satire-Mode off.
Die Leipziger Grünen haben immer noch mit den Auswirkungen ihres Ergebnisses zur Kommunalwahl zu kämpfen, bei der sie 14,7 Prozent der abgegebenen Stimmen für sich vereinnahmen konnten und zehn Sitze im Leipziger Stadtrat erhielten. Das entspricht einem Zuwachs von 4,7 Prozentpunkten.
Setzt sich dieser positive Trend bei den anstehenden Bundes- und Landtagswahlen fort, besteht die reale Gefahr, dass die bisher vor allem als Schwafler, Parolenschwätzer und bestenfalls Streuobstwiesenpfleger in Erscheinung getretenen Grünen plötzlich politische Verantwortung übernehmen müssen.
Führende Köpfe der Ökos haben nun erkannt, dass sie gegensteuern müssen. Nachdem der Leipziger Bürgermeister Heiko Rosenthal (Die Linke) mit Ankündigung einer flächendeckenden Umweltzone für ganz Leipzig beim Wettbewerb um den Titel des gefährlichsten Umwelt-Taliban eindeutig die Nase vorn hat, zogen die Grünen nach und bezeichneten eine solche Umweltzone, die neben einem großen Teil der Einwohner Leipzigs auch die meisten Handwerker, Lieferanten und Dienstleister aussperren würde, als „nicht komplett wirtschaftsfeindlich.“
Um sicherzugehen, dass der drohende Stimmenzuwachs der Ökoterroristen auch wirklich gestoppt wird, setzte Jürgen Kasek, Vorstandssprecher der Grünen und Leipzig-Boss des BUND, nun noch einen drauf. Er forderte in einem Wahlforum ein generelles Tempolimit von 30 km/h für das Leipziger Stadtgebiet, ausgenommen sollten lediglich Bundesstraßen sein.
Wenn doch nur alle Extremisten eine solche Selbstzerstörungsfunktion hätten ...
Für nur gelegentliche Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches:
Satire-Mode off.
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Mittwoch, 15. Juli 2009
Indische Watschen für Zensursula. Oder: Die blonde PR-Maschine als Volksverhetzerin
zeitungsdieb, 10:52h
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen war und ist ja nicht zimperlich, wenn es darum geht, die Zugangserschwerungsgesetz unter Verweis auf vermeintliche Schurkenstaaten in Sachen Kinderpornographie zu begründen. In diesem Zusammenhang führte Zensursula Indien als Beispiel für eines der Länder vor, in denen Kipo-Server lustig vor sich hin servern und Perverse in good old Germany mit Frischfleischvideos bedienen können.
Zu hören war das u.a. hier: http://www.sputnik.de/aktuell/ursula-von-der-leyen-im-direktinterview
Wer’s nicht in voller Länge ertragen kann, mag sich auf die folgende Kernaussage der Mutter der Nation beschränken: „Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quellen zu löschen auf dem Server, da, wo sie sind. Aber da gerät man an seine Grenzen, wenn der Server z.B. in Indien steht. Ein hochkompetentes Land, was Computertechniken angeht, aber ein Land, das keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornografie hat. Da können sie nicht mehr löschen.“
Gegen solcherart pauschale Stigmatisierung eines ganzen Staatswesens, das ganz nebenbei die weltgrößte Demokratie darstellt, regte sich im Netz schnell Kritik.
Es gibt dazu inzwischen eine sehr lesenswerte Antwort der Indischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Fazit: Zensursula hat blind und blond und wohl auch blöd vor sich hin gebrabbelt.
Für alle, die etwas über die himmelschreiende Inkompetenz dieser Frau lernen möchten, hier der Wortlaut der indischen Antwort:
Dear Sir/Madam,
Please refer to your email expressing doubts about the legal provisions in India for combating child abuse and child pornography.
The contention that there are no laws in India against child pornography and that child abuse is legal in India is totally unfounded and misleading.
The Indian Penal Code and Code of Criminal Procedure, 1973 have several provisions to punish child abuses e.g. Section 354 dealing with outraging the modesty of a woman, Section 375 dealing with the offence of rape (any act consensual or otherwise with a minor is considered rape) Section 377 dealing with unnatural acts and offences. These cover the crimes related to the child abuse in a comprehensive manner.
To deal with the cases of child pornography in the electronic form, the Information Technology (Amendment) Act, 2008 was enacted on 5 February 2009. As per Section 67 sub-clauses B(a) & (b) of this Act, it is a criminal offence in India to publish, transmit, collect, create, seek, promote, advertise, exchange or distribute material in any electronic form depicting children in obscene or indecent or sexually explicit manner. Conviction for such offences is punishable with imprisonment up to 7 years and a fine up to Rs 1 million (Euros 15000/- approx). It is an equal offence in India to browse or download any such material and is punishable with the same sentence and fine. …
Ashutosh Agrawal
First Secretary (Info & Press)
Embassy of India Berlin
Wer die Antwort des Firste Secretary in deutscher Sprache genießen möchte: http://netzpolitik.org/2009/von-der-leyen-und-indien-antwort-der-botschaft/
Was Zensursula da von sich gegeben hat, erfüllt auf alle Fälle den Tatbestand der Demagogie. Aber die ist ja nicht strafbar, Volksverhetzung hingegen schon ...
PS.: Kein Wunder, dass an der Internetzensur gearbeitet wird - dann könnte das künftige Ministerium für Wahrheit solcher E-Mails zurechtkorrigieren ...
Zu hören war das u.a. hier: http://www.sputnik.de/aktuell/ursula-von-der-leyen-im-direktinterview
Wer’s nicht in voller Länge ertragen kann, mag sich auf die folgende Kernaussage der Mutter der Nation beschränken: „Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quellen zu löschen auf dem Server, da, wo sie sind. Aber da gerät man an seine Grenzen, wenn der Server z.B. in Indien steht. Ein hochkompetentes Land, was Computertechniken angeht, aber ein Land, das keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornografie hat. Da können sie nicht mehr löschen.“
Gegen solcherart pauschale Stigmatisierung eines ganzen Staatswesens, das ganz nebenbei die weltgrößte Demokratie darstellt, regte sich im Netz schnell Kritik.
Es gibt dazu inzwischen eine sehr lesenswerte Antwort der Indischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Fazit: Zensursula hat blind und blond und wohl auch blöd vor sich hin gebrabbelt.
Für alle, die etwas über die himmelschreiende Inkompetenz dieser Frau lernen möchten, hier der Wortlaut der indischen Antwort:
Dear Sir/Madam,
Please refer to your email expressing doubts about the legal provisions in India for combating child abuse and child pornography.
The contention that there are no laws in India against child pornography and that child abuse is legal in India is totally unfounded and misleading.
The Indian Penal Code and Code of Criminal Procedure, 1973 have several provisions to punish child abuses e.g. Section 354 dealing with outraging the modesty of a woman, Section 375 dealing with the offence of rape (any act consensual or otherwise with a minor is considered rape) Section 377 dealing with unnatural acts and offences. These cover the crimes related to the child abuse in a comprehensive manner.
To deal with the cases of child pornography in the electronic form, the Information Technology (Amendment) Act, 2008 was enacted on 5 February 2009. As per Section 67 sub-clauses B(a) & (b) of this Act, it is a criminal offence in India to publish, transmit, collect, create, seek, promote, advertise, exchange or distribute material in any electronic form depicting children in obscene or indecent or sexually explicit manner. Conviction for such offences is punishable with imprisonment up to 7 years and a fine up to Rs 1 million (Euros 15000/- approx). It is an equal offence in India to browse or download any such material and is punishable with the same sentence and fine. …
Ashutosh Agrawal
First Secretary (Info & Press)
Embassy of India Berlin
Wer die Antwort des Firste Secretary in deutscher Sprache genießen möchte: http://netzpolitik.org/2009/von-der-leyen-und-indien-antwort-der-botschaft/
Was Zensursula da von sich gegeben hat, erfüllt auf alle Fälle den Tatbestand der Demagogie. Aber die ist ja nicht strafbar, Volksverhetzung hingegen schon ...
PS.: Kein Wunder, dass an der Internetzensur gearbeitet wird - dann könnte das künftige Ministerium für Wahrheit solcher E-Mails zurechtkorrigieren ...
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Freitag, 19. Juni 2009
Willkommen im chinesischen Internet. Oder: Der Tag, an dem die Deutschen das Grundgesetz aufgaben
zeitungsdieb, 10:05h
Es gibt Ereignisse, an die man sich noch nach vielen Jahren erinnert: Fußballendspiele, Mondlandungen, Hochzeiten und Katastrophen. Gestern war wieder so ein Ereignis – und wir können sagen, dass wir es miterlebt haben. Und wenn junge Menschen uns in fünf, zehn oder 20 Jahren einmal fragen werden, wann das mit dem Verlust der grundgesetzlich garantierten Freiheiten begonnen hat, wann die Deutschen sich für Zensur und Hausdurchsuchungen entschieden hätten, dann können wir uns entspannt zurücklehnen und sagen: „Ja, das war am 18. Juni 2009. Ich erinnere mich noch daran, als wäre es erst gestern gewesen. An diesem Tag wurden in einer Marathonsitzung des Deutschen Bundestages zahlreiche Gesetze durchgewunken, mit denen Populisten nahezu aller Lager bei der desinteressierten deutschen Bevölkerungsmehrheit vor den Bundestagswahlen noch einmal punkten wollten.“
Durchgewunken wurde gestern u.a. eine Änderung des Waffenrechts. So müssen sich die Besitzer legaler Waffen – also vor allem Sportschützen und Jäger – darauf einstellen, dass ihre Wohnungen künftig verdachtsunabhängig kontrolliert werden, um die gesetzeskonforme Lagerung der Waffen zu überprüfen. Damit stehen die legalen Waffenbesitzer rechtlich schlechter da als verurteilte Straftäter, deren Wohnungen nur bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungsbefehls gefilzt werden dürfen. Wer legale Waffen besitzt, muss künftig Einschränkungen der im Artikel 13 Grundgesetz verbrieften „Unverletzlichkeit der Wohnung“ hinnehmen. Schon jetzt erlaubte Absatz 3 des besagten Artikels übrigens solcherlei Einschränkungen bei konkreten Gefahrensituationen. Dass nun allerdings irgendein Ordnungsamtswichtel „just for fun“ ins Schlafzimmer eines Sportschützen trampeln und den Ordnungsgemäßen Verschluss eines Waffenschrankes kontrollieren darf, ist schon starker Tobak. Dass die Verschärfung des Waffenrechtes nicht noch schlimmer ausgefallen ist, verdanken die Schützen in erster Linie ihrer Lobby-Arbeit und dem regelmäßigen Gewinn olympischen Edelmetalls ...
Eine solche Lobby hätte womöglich auch beim Zugangserschwerungsgesetz ZugErschwG (so heißt die maßgeblich von Familienministerin Ursula von der Leyen ins Leben geschubste geistige Missgeburt amtlich) Schlimmeres verhüten können. Doch nun hat das hanebüchene Gesetz mit 389 zu 128 Stimmen das Licht der Welt erblicken dürfen und soll Internet-User davon abhalten, Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aufzusuchen. Wohlgemerkt: Diese Seiten existieren weiter, gegen die Server und die dort gehosteten Inhalte wird nichts getan, bei ihrem Aufruf blickt der unbedarfte User allerdings auf ein Stoppschild. Mit einem Minimum an Internetkenntnissen ist der böse Kipo-Sammler allerdings in der Lage, ums Stoppschild herumzugucken. Kipo-Bekämpfung sähe anders aus. Was die jetzige Regelung bedeutet, ist hier http://www.mediengestalter.cc/2009/06/17/allgemein/zensursula-aus-designersicht/ sehr schön dargestellt. Für alle vertumbten Deutschmichel, die das Denken verlernt haben, sei die Erklärung mitgeliefert: Hinter dem Schild liegt noch immer der Penner. Wer einen langen Hals macht, kann ihn noch sehen.
Und nun lehne ich mich noch einmal ganz entspannt zurück und erinnere mich noch einmal an den oben angesprochenen 18. Juni 2009. „Ja, damals hat alles begonnen. Und viele von denen, die heute darüber klagen, dass bei uns chinesische Verhältnisse herrschen und dass das Internet zur regierungsamtlichen Verlautbarungsmaschine a la Zweites Deutsches Staatsfernsehen verkommen ist, haben am 18. Juni 2009 ruhig in ihren Fernsehsesseln geschnarcht. Und denen, die sich gegen die Pläne von Schäuble und von der Leyen ausgesprochen haben, unterstellt, Terroristen, Islamisten, Kinderschänder oder Schlimmeres zu sein. Selbst schuld.“
Aus gegebenem Anlass ein PS.:
http://www.welt.de/politik/article3953555/CDU-will-auch-Ballerspiele-im-Netz-sperren.html
Es geht schon los. Wie bei Rumpelstilzchen: Heute Kipo, morgen CS und übermorgen ...
Durchgewunken wurde gestern u.a. eine Änderung des Waffenrechts. So müssen sich die Besitzer legaler Waffen – also vor allem Sportschützen und Jäger – darauf einstellen, dass ihre Wohnungen künftig verdachtsunabhängig kontrolliert werden, um die gesetzeskonforme Lagerung der Waffen zu überprüfen. Damit stehen die legalen Waffenbesitzer rechtlich schlechter da als verurteilte Straftäter, deren Wohnungen nur bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungsbefehls gefilzt werden dürfen. Wer legale Waffen besitzt, muss künftig Einschränkungen der im Artikel 13 Grundgesetz verbrieften „Unverletzlichkeit der Wohnung“ hinnehmen. Schon jetzt erlaubte Absatz 3 des besagten Artikels übrigens solcherlei Einschränkungen bei konkreten Gefahrensituationen. Dass nun allerdings irgendein Ordnungsamtswichtel „just for fun“ ins Schlafzimmer eines Sportschützen trampeln und den Ordnungsgemäßen Verschluss eines Waffenschrankes kontrollieren darf, ist schon starker Tobak. Dass die Verschärfung des Waffenrechtes nicht noch schlimmer ausgefallen ist, verdanken die Schützen in erster Linie ihrer Lobby-Arbeit und dem regelmäßigen Gewinn olympischen Edelmetalls ...
Eine solche Lobby hätte womöglich auch beim Zugangserschwerungsgesetz ZugErschwG (so heißt die maßgeblich von Familienministerin Ursula von der Leyen ins Leben geschubste geistige Missgeburt amtlich) Schlimmeres verhüten können. Doch nun hat das hanebüchene Gesetz mit 389 zu 128 Stimmen das Licht der Welt erblicken dürfen und soll Internet-User davon abhalten, Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aufzusuchen. Wohlgemerkt: Diese Seiten existieren weiter, gegen die Server und die dort gehosteten Inhalte wird nichts getan, bei ihrem Aufruf blickt der unbedarfte User allerdings auf ein Stoppschild. Mit einem Minimum an Internetkenntnissen ist der böse Kipo-Sammler allerdings in der Lage, ums Stoppschild herumzugucken. Kipo-Bekämpfung sähe anders aus. Was die jetzige Regelung bedeutet, ist hier http://www.mediengestalter.cc/2009/06/17/allgemein/zensursula-aus-designersicht/ sehr schön dargestellt. Für alle vertumbten Deutschmichel, die das Denken verlernt haben, sei die Erklärung mitgeliefert: Hinter dem Schild liegt noch immer der Penner. Wer einen langen Hals macht, kann ihn noch sehen.
Und nun lehne ich mich noch einmal ganz entspannt zurück und erinnere mich noch einmal an den oben angesprochenen 18. Juni 2009. „Ja, damals hat alles begonnen. Und viele von denen, die heute darüber klagen, dass bei uns chinesische Verhältnisse herrschen und dass das Internet zur regierungsamtlichen Verlautbarungsmaschine a la Zweites Deutsches Staatsfernsehen verkommen ist, haben am 18. Juni 2009 ruhig in ihren Fernsehsesseln geschnarcht. Und denen, die sich gegen die Pläne von Schäuble und von der Leyen ausgesprochen haben, unterstellt, Terroristen, Islamisten, Kinderschänder oder Schlimmeres zu sein. Selbst schuld.“
Aus gegebenem Anlass ein PS.:
http://www.welt.de/politik/article3953555/CDU-will-auch-Ballerspiele-im-Netz-sperren.html
Es geht schon los. Wie bei Rumpelstilzchen: Heute Kipo, morgen CS und übermorgen ...
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Mittwoch, 17. Juni 2009
Awacs nach Afghanistan. Oder: Die Mär von den fliegenden Fluglotsen.
zeitungsdieb, 14:06h
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass sich Deutschland beim Nato-Einsatz von Awacs-Aufklärungsflugzeugen in Afghanistan beteiligt. Das vermeldet heute die Deutsche Presseagentur, nachzulesen unter anderem hier http://www.tagesspiegel.de/politik/international/afghanistan/Nato-Afghanistan-Awacs;art15872,2825492 und (mit ein wenig Hintergrund zur beschlossenen „härteren Gangart“ in Afghanistan auch hier http://www.welt.de/die-welt/article3925864/Haertere-Gangart-in-Afghanistan.html
Soweit finde ich das alles in Ordnung und zähle mich auch zur nicht allzu großen Schar der Befürworter des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan. Alles andere als in Ordnung ist allerdings die unverschämte Demagogie, die zur Begründung des Einsatzes der Awacs-Maschinen mitgeliefert wird. Diese sollen laut dpa „bei der Regelung des immer dichter werdenden Luftverkehrs helfen, jedoch nicht bei der Erfassung militärischer Ziele mitwirken.“
Hier mögen die Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches kurz innehalten, einige Zeilen zurück gehen und das Zitat noch einmal lesen. Dann tief durchatmen, sich zurücklehnen und darüber nachdenken, wie unverschämt die Schöpfer dieser Formulieren den braven deutschen Michel verarschen möchten – und wie kreuzbrav dpa diese PR-Sprüche übernommen hat.
Wer den „immer dichter werdenden Luftverkehr regeln“ möchte, bedient sich dazu normalerweise landgestützter Radarsysteme. Die lassen sich nämlich bequem betreiben, sind preisgünstig und fallen nicht vom Himmel, wenn ihnen der Sprit ausgeht. Ein Awacs-System E-3A „can stay airborne for more than 10 hours without refuelling”. Natürlich gibt es die Möglichkeit, die Maschinen in der Luft zu betanken: „all E 3A aircraft are air-refuelable and therefore can stay airborne for quite a long time. One of the longest missions was flown in support of NATO’s operation Eagle Assist (in the U.S.A. after the terrorist attacks on 11 September 2001) and lasted more than 17 hours.” Nun sind auch 17 Stunden Flugzeit nicht wirklich viel, wenn es darum geht, den „immer dichter werdenden Luftverkehr“ zu regeln, abgesehen von den Kosten und Risiken eines solchen Einsatzes.
Die eigentliche Zweckbestimmung eines Awacs-Systems ist eine andere: Das Kürzel Awacs steht für Airborne Early Warning and Control System, im Klartext: Die Maschinen dienen der Frühwarnung, als Aufklärer und Einsatzleitzentrale. Das lässt sich auch wunderbar auf der von der Nato verantworteten Selbstdarstellung http://www.e3a.nato.int/ nachlesen. Besonders interessant ist übrigens der Punkt FAQs. Wer’s lieber in deutscher Sprache mag, wird bei der Luftwaffe fündig: http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLN483CTMHSUGYxvqRaGIBhgihoJRUfW99X4_83FT9AP2C3NCIckdHRQAoGL3H/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfN18xRFBM?yw_contentURL=/01DB060000000001/W272LCQK845INFODE/content.jsp
Doch ganz gleich, wo man nachliest, nirgendwo findet sich als besonders wichtiger Einsatzzweck der fliegenden Elektronikmärkte die Tätigkeit als Fluglotse.
Noch einmal: Ich befürworte die derzeitigen Auslandseinsätze der Bundeswehr ausdrücklich, aber muss ich mich deshalb schamlos verarschen lassen?
Soweit finde ich das alles in Ordnung und zähle mich auch zur nicht allzu großen Schar der Befürworter des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan. Alles andere als in Ordnung ist allerdings die unverschämte Demagogie, die zur Begründung des Einsatzes der Awacs-Maschinen mitgeliefert wird. Diese sollen laut dpa „bei der Regelung des immer dichter werdenden Luftverkehrs helfen, jedoch nicht bei der Erfassung militärischer Ziele mitwirken.“
Hier mögen die Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches kurz innehalten, einige Zeilen zurück gehen und das Zitat noch einmal lesen. Dann tief durchatmen, sich zurücklehnen und darüber nachdenken, wie unverschämt die Schöpfer dieser Formulieren den braven deutschen Michel verarschen möchten – und wie kreuzbrav dpa diese PR-Sprüche übernommen hat.
Wer den „immer dichter werdenden Luftverkehr regeln“ möchte, bedient sich dazu normalerweise landgestützter Radarsysteme. Die lassen sich nämlich bequem betreiben, sind preisgünstig und fallen nicht vom Himmel, wenn ihnen der Sprit ausgeht. Ein Awacs-System E-3A „can stay airborne for more than 10 hours without refuelling”. Natürlich gibt es die Möglichkeit, die Maschinen in der Luft zu betanken: „all E 3A aircraft are air-refuelable and therefore can stay airborne for quite a long time. One of the longest missions was flown in support of NATO’s operation Eagle Assist (in the U.S.A. after the terrorist attacks on 11 September 2001) and lasted more than 17 hours.” Nun sind auch 17 Stunden Flugzeit nicht wirklich viel, wenn es darum geht, den „immer dichter werdenden Luftverkehr“ zu regeln, abgesehen von den Kosten und Risiken eines solchen Einsatzes.
Die eigentliche Zweckbestimmung eines Awacs-Systems ist eine andere: Das Kürzel Awacs steht für Airborne Early Warning and Control System, im Klartext: Die Maschinen dienen der Frühwarnung, als Aufklärer und Einsatzleitzentrale. Das lässt sich auch wunderbar auf der von der Nato verantworteten Selbstdarstellung http://www.e3a.nato.int/ nachlesen. Besonders interessant ist übrigens der Punkt FAQs. Wer’s lieber in deutscher Sprache mag, wird bei der Luftwaffe fündig: http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLN483CTMHSUGYxvqRaGIBhgihoJRUfW99X4_83FT9AP2C3NCIckdHRQAoGL3H/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfN18xRFBM?yw_contentURL=/01DB060000000001/W272LCQK845INFODE/content.jsp
Doch ganz gleich, wo man nachliest, nirgendwo findet sich als besonders wichtiger Einsatzzweck der fliegenden Elektronikmärkte die Tätigkeit als Fluglotse.
Noch einmal: Ich befürworte die derzeitigen Auslandseinsätze der Bundeswehr ausdrücklich, aber muss ich mich deshalb schamlos verarschen lassen?
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Dienstag, 16. Juni 2009
Reichsspatenstichminister auf Abwegen. Oder: Wolfgang auf Stimmenfang
zeitungsdieb, 09:28h
Die Deutsche Presseagentur dpa meldet, dass Reichsspatenstichminister Wolfgang Tiefensee (SPD), zugleich auch Spitzenkandidat der schrumpfenden Genossenschar im Leipziger Bundestagswahlkampf, sich in den italienischen Abruzzen „ein Bild von den Folgen des verheerenden Erdbebens“ gemacht und „deutsche Hilfe zugesagt“ habe.
Apropos gesagt: Hat dem Bundesbaulächler eigentlich niemand gesagt, dass die Italiener bei der Wahl zum Deutschen Bundestag gar nicht mit wählen?
Apropos gesagt: Hat dem Bundesbaulächler eigentlich niemand gesagt, dass die Italiener bei der Wahl zum Deutschen Bundestag gar nicht mit wählen?
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Montag, 15. Juni 2009
Politische Dummschwätzer. Oder: Keiner weiß was, aber alle machen mit.
zeitungsdieb, 15:22h
Die Bundesregierung, allen voran Familienministerin Zens-Ursula von der Leyen, bereiten die Sperrung so genannter KiPo-Seiten auf Basis einer Blacklist vor. Andere Politiker signalisierten bereits, dass diese Sperren wohl nur der erste Schritt sein werden: Weitere inhaltsbezogene Sperrrungen sind nur eine Frage der Zeit.
Wer nun glaubt, dass unsere Berliner Vordenker schon wissen, was sie tun und unser aller Bürgerrechte achten. Dem möge der liebe Herrgott seine Unbedarftheit erhalten. Wes Geistes Kind die Verfechter der Internetsperren sind, zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage mehrerer MdB und der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema KiPo und Internetsperren. Im Namen der Bundesregierung erläutert Staatssekretär Dr. Bernd Pfaffenbach auf 20 Seiten, wie sich Mäxchen das segensreiche Wirken der Frau Zensursula vorzustellen hat. Guckst Du hier: http://blog.odem.org/2009/06/11/2009-06-11-anfrage-sperren.pdf
Sollte der eine oder andere geneigte Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches keine Lust verspüren, die 20 drögen Seiten durchzuackern, so sei ihm die Lektüre des folgenden Textes meines werten Kollegen Burkhard Schröder empfohlen: http://www.burks.de/burksblog/2009/06/14/die-bundesregierung-hat-keine-kenntnis-will-aber-sperren/
„Burks“ bringt das traurige Fazit auf den Punkt: Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, will aber sperren.
Sehr lesenswert ist übrigens auch der folgende Artikel im lawblog: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/06/12/stoppseiten-was-passiert-mit-e-mails/
Ob Zensursula an diese rechtlichen Tücken bei ihrer populistischen Nummer auch nur einen Gedanken verschwendet hat?
Wer nun glaubt, dass unsere Berliner Vordenker schon wissen, was sie tun und unser aller Bürgerrechte achten. Dem möge der liebe Herrgott seine Unbedarftheit erhalten. Wes Geistes Kind die Verfechter der Internetsperren sind, zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage mehrerer MdB und der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema KiPo und Internetsperren. Im Namen der Bundesregierung erläutert Staatssekretär Dr. Bernd Pfaffenbach auf 20 Seiten, wie sich Mäxchen das segensreiche Wirken der Frau Zensursula vorzustellen hat. Guckst Du hier: http://blog.odem.org/2009/06/11/2009-06-11-anfrage-sperren.pdf
Sollte der eine oder andere geneigte Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches keine Lust verspüren, die 20 drögen Seiten durchzuackern, so sei ihm die Lektüre des folgenden Textes meines werten Kollegen Burkhard Schröder empfohlen: http://www.burks.de/burksblog/2009/06/14/die-bundesregierung-hat-keine-kenntnis-will-aber-sperren/
„Burks“ bringt das traurige Fazit auf den Punkt: Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, will aber sperren.
Sehr lesenswert ist übrigens auch der folgende Artikel im lawblog: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/06/12/stoppseiten-was-passiert-mit-e-mails/
Ob Zensursula an diese rechtlichen Tücken bei ihrer populistischen Nummer auch nur einen Gedanken verschwendet hat?
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Freitag, 12. Juni 2009
Kreuzfahrer in eigener Sache. Oder Willy Wimmer MdB in der Bananenrepublik Deutschland macht Google Feuer unterm Server
zeitungsdieb, 10:10h
Willy Wimmer, seines Zeichens seit 1976 Mitglied des Deutschen Bundestages, ist ein Stütze unserer parlamentarischen Demokratie. Immerhin war der Rechtsanwalt von 1988 bis 1992 sogar Staatssekretär beim Bundesminister für Verteidigung und gehört dem Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages an. 1999 gehörte Wimmer zu den Politikern, die sich gegen den Kosovo-Krieg aussprachen, 2007 reichte er mit Peter Gauweiler beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Tornadoeinsatz in Afghanistan ein.
Willy Wimmers Homepage www.willy-wimmer.de ist das, was man dröge Hausmannskost nennt: CDU-Logo, Einhaltung des CI-Konzepts der Partei, amtliche Verlautbarungen, Links zu lokalen Medien. Online sieht anders aus.
Wer nun glaubt, dass Willy Wimmer in punkto Internet nicht eben der Fittesten einer ist, liegt richtig. Wen wundert’s, denn schließlich staatssekretärte er zu einer Zeit, da der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl auf die Frage nach dem Information Highway die kultige Antwort „Die deutschn Autobahnn sind gudd“ brubbelte. Wobei: Es soll ja auch mittlerweile auch Senioren geben, die sich mit Web & Co. auskennen. Aber nicht im Bundestag, denn dort surft man nicht selbst, dafür hat man Taschenträger und wissenschaftliche Mitarbeiter, die „alles Wichtige ausdrucken“.
Immerhin: Irgendwie ist Willy Wimmer darauf gestoßen, dass im Internet neumodisches Teufelswerk existiert. Nönö, er hat weder Zensursulas Kipo-Seiten noch Wolfgang Schäubles Bombenbauanleitungen erspäht: Willy weiß jetzt, dass es Google gibt, genauer gesagt Google Streetview. Und er will nicht, dass sein Grundstück und seine Haustür von missgünstigen Zeitgenossen beguckt werden können. Jetzt, wo er in Rente gehen und den wohlverdienten und -alimentierten Ruhestand genießen möchte. Schließlich hat er geackert und neben dem Plack im Bundestag sogar noch Nebentätigkeiten – so als Beirat der IKB Deutsche Industriebank und bei Morgan Stanley London - aufnehmen müssen, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Wer zu diesem Salär mehr wissen will, sei auf das Stichwort „Stufe III“ verwiesen. Guckst Du hier: http://www.bundestag.de/mdb/bio/W/wimmewi0.html und hier http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/hinweise.html .
Und nun, da der wackere Parlamentarier sich um die Sperrung seiner Daten beim Suchmaschinenmulti bemüht, spürt er, wie es Normalbürgern geht, die sich um den Schutz ihrer Daten vor unbefugtem Zugriff kümmern: Er läuft gegen Wände, wird von Pontius zu Pilatus geschickt. Die Sicherheitsverantwortlichen des Deutschen Bundestages lehnten einen Einsatz „pro Wimmer“ ab, der Landrat half nicht, und auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte hob die Hände. Doch nun schlägt Willy Wimmer zu und fordert den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert auf, Google Feuer unterm Server zu machen. Wimmer begründet das damit, dass es „die Pflicht des Präsidenten des Deutschen Bundestages ist, sich für das Wohl und die Hoheitsinteressen aller deutschen Volksvertreter einzusetzen.“
An dieser Stelle möge der geneigte Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches kurz innehalten, durchatmen und den vorherigen Satz noch einmal lesen. Willy Wimmer macht sich nicht etwa für das Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung stark. Nein, er sorgt sich ums Wohl und Wehe der Parlamentarier, für das nun – unter Einsatz von Steuergeldern – gestritten werden möge.
Im Gelnhäuser Tagblatt lässt Wimmer verkünden (http://www.gelnhaeuser-tageblatt.de/sixcms/detail.php?template=d_artikel_import&id=6964599&_zeitungstitel=1133845&_resort=1103638&_adtag=nationalnews&_dpa=brennpunkte ) , dass die Auswirkungen des Google-Tuns „in einem Kolonialgebiet nicht drastischer sein“ können.
Ha, ich wusste doch, dass wir auf dem Weg zur Bananenrepublik sind!
Willy Wimmers Homepage www.willy-wimmer.de ist das, was man dröge Hausmannskost nennt: CDU-Logo, Einhaltung des CI-Konzepts der Partei, amtliche Verlautbarungen, Links zu lokalen Medien. Online sieht anders aus.
Wer nun glaubt, dass Willy Wimmer in punkto Internet nicht eben der Fittesten einer ist, liegt richtig. Wen wundert’s, denn schließlich staatssekretärte er zu einer Zeit, da der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl auf die Frage nach dem Information Highway die kultige Antwort „Die deutschn Autobahnn sind gudd“ brubbelte. Wobei: Es soll ja auch mittlerweile auch Senioren geben, die sich mit Web & Co. auskennen. Aber nicht im Bundestag, denn dort surft man nicht selbst, dafür hat man Taschenträger und wissenschaftliche Mitarbeiter, die „alles Wichtige ausdrucken“.
Immerhin: Irgendwie ist Willy Wimmer darauf gestoßen, dass im Internet neumodisches Teufelswerk existiert. Nönö, er hat weder Zensursulas Kipo-Seiten noch Wolfgang Schäubles Bombenbauanleitungen erspäht: Willy weiß jetzt, dass es Google gibt, genauer gesagt Google Streetview. Und er will nicht, dass sein Grundstück und seine Haustür von missgünstigen Zeitgenossen beguckt werden können. Jetzt, wo er in Rente gehen und den wohlverdienten und -alimentierten Ruhestand genießen möchte. Schließlich hat er geackert und neben dem Plack im Bundestag sogar noch Nebentätigkeiten – so als Beirat der IKB Deutsche Industriebank und bei Morgan Stanley London - aufnehmen müssen, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Wer zu diesem Salär mehr wissen will, sei auf das Stichwort „Stufe III“ verwiesen. Guckst Du hier: http://www.bundestag.de/mdb/bio/W/wimmewi0.html und hier http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/hinweise.html .
Und nun, da der wackere Parlamentarier sich um die Sperrung seiner Daten beim Suchmaschinenmulti bemüht, spürt er, wie es Normalbürgern geht, die sich um den Schutz ihrer Daten vor unbefugtem Zugriff kümmern: Er läuft gegen Wände, wird von Pontius zu Pilatus geschickt. Die Sicherheitsverantwortlichen des Deutschen Bundestages lehnten einen Einsatz „pro Wimmer“ ab, der Landrat half nicht, und auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte hob die Hände. Doch nun schlägt Willy Wimmer zu und fordert den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert auf, Google Feuer unterm Server zu machen. Wimmer begründet das damit, dass es „die Pflicht des Präsidenten des Deutschen Bundestages ist, sich für das Wohl und die Hoheitsinteressen aller deutschen Volksvertreter einzusetzen.“
An dieser Stelle möge der geneigte Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches kurz innehalten, durchatmen und den vorherigen Satz noch einmal lesen. Willy Wimmer macht sich nicht etwa für das Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung stark. Nein, er sorgt sich ums Wohl und Wehe der Parlamentarier, für das nun – unter Einsatz von Steuergeldern – gestritten werden möge.
Im Gelnhäuser Tagblatt lässt Wimmer verkünden (http://www.gelnhaeuser-tageblatt.de/sixcms/detail.php?template=d_artikel_import&id=6964599&_zeitungstitel=1133845&_resort=1103638&_adtag=nationalnews&_dpa=brennpunkte ) , dass die Auswirkungen des Google-Tuns „in einem Kolonialgebiet nicht drastischer sein“ können.
Ha, ich wusste doch, dass wir auf dem Weg zur Bananenrepublik sind!
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