Freitag, 8. Januar 2016
Nachdenken übers Waffenrecht. Oder: Jedermann/frau sollte das Recht haben ...
Vor ein paar (besser: ein paar mehr) Jahren hatte ich hier http://zeitungsdieb.blogger.de/stories/1261549/ meine Meinung über die Wahl eines gewissen Barack Hussein Obama zum US-Präsidenten kundgetan. An dieser Meinung hat sich bis heute nichts geändert; und wie ich seinerzeit vorhergesagt hatte, ist die Zahl derer, die dem "Yes, we can"-Typen nach Ablauf seiner zweiten Amtszeit nicht nachtrauern werden, seither gewachsen.
Allerdings hat mich Obama in einem klitzekleinen Punkt nun doch noch überrascht. Er zeigte Verständnis dafür, dass seine Frau Michelle geäußert hatte, eine Schrotflinte oder ein Gewehr besitzen zu wollen, so sie denn auf dem Land lebte (Für LVZ-Praktikanten: Seine Frau hadd gesacht, dasse aufm Dorf ne Wumme ham wolln däd).
Und weil ich mir nun selbst eine Brücke zum Waffenrecht gezimmert habe: Ja, ich halte das deutsche Waffenrecht für typisch deutsch, unausgegoren, aktionistisch und reformbedürftig (Wer eine lustige Episode lesen möchte, wie ich diesbezüglich mit Bundespolizisten kollidierte, die keine Ahnung vom WaffG hatten, wird hier fündig: http://zeitungsdieb.blogger.de/stories/2140145/ ).
Zurück zum Thema: Ich bin der Auffassung, dass jede/r unbescholtene Bürger/in das Recht haben sollte, eine erlaubnispflichtige Waffe im Sinne des Waffengesetzes zu erwerben, um sich, sein/ihr Leben und Eigentum verteidigen zu können.*
Ehe nun allerlei Gutmenschen und so Zeugs loskräht, mögen diese Nervensägen weiterlesen: Die Voraussetzungen würde ich analog zum Führen von Kraftfahrzeugen geregelt wissen wollen. Das heißt, dass eine Ausbildung absolviert, eine Prüfung abgelegt und eine Lizenz erworben werden muss, aber auch, dass diese Lizenz wieder entzogen werden kann. Alternativlos (*g*) müsste ferner eine ärztliche Feststellung der Tauglichkeit sein, die zudem im Abstand von maximal fünf Jahren zu wiederholen ist (was ich im Übrigen auch beim Führerschein für Auto & Co. sehr gut fände).
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der brave Bürger (ich hör' jetzt mit der Genderei auf, es sind alle Geschlechter und alle Abstufungen zwischen ihnen, die ich mir gar nicht vorstellen kann und will, gemeint) zum legalen Waffenhändler seiner Wahl gehen und dort aus einem gewissen (gesetzlich geregelten) Sortiment an Schießeisen die Waffe seiner Wahl erwerben.
Wer nun Zetermordio schreit und Sorge hat, dass auf diese Weise unkontrolliert Schießzeugs in die Hände von Kriminellen geraten könnte, sei beruhigt. Erstens ist es dort längst und die Typen haben ein Faible für nichtregistrierte Hartwaren, während die vom braven Bürger erworbene ja mit Nummer und ballistischen Eigenarten in einer Datenbank steht. Zweitens gibt es längst Smart guns (dt.: Signaturwaffe, siehe § 36 Abs. 5 Nr. 3 WaffG vom 25. Juli 2009), die (vereinfacht gesagt) nur in der Hand ihrer rechtmäßigen Nutzer schießen. Das System ließe sich beliebig verfeinern, um Missbrauch wirkungsvoll zu erschweren.
Sollten jetzt die geneigten Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches der Ansicht sein, dass die Silvesterereignisse in Köln und anderen deutschen Großstädten ( http://www.welt.de/themen/uebergriffe-in-koeln/ ) irgendetwas mit meinen Gedanken zu tun hätten, dem sei gesagt: sowhl als auch.
Klartext: Sicher haben die Ereignisse in Köln sehr eindrucksvoll gezeigt, dass sich der Staat sehr schwer tut, das von ihm beanspruchte Gewaltmonopol umzusetzen und seine Bürgerinnen und Bürger (hier scheint mir die Nennung beider Geschlechter angebracht) zu schützen. Aber Köln war doch allenfalls ein (wahrscheinlich leider nur vorläufiger) Höhepunkt einer unseligen Entwicklung, dem es ob seiner schieren Dimension beschieden war, die mediale Mauer des Schweigens zu durchdringen.

Und ganz ehrlich: Mir ist es vollkommen egal, wer meine Angehörigen oder mich bedroht, sich Zugang zu meinem Haus verschafft usw. Und es ist mir auch gleichgültig, was für Papiere ein solcher Mensch hat, wie er aussieht und wo er herkommt. Mir ist allerdings wichtig, dass ich im Fall der Fälle die Wahl der Waffen habe. Ganz legal.
Aber leider fehlt uns in Deutschland das "Second Amendmand" nach US-amerikanischem Vorbild (https://de.wikipedia.org/wiki/2._Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten).

* Ja, ich kenne die Bedeutung der Begriffe besitzen und führen und bin klar fürs Führendürfen.

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