Dienstag, 10. Februar 2015
Meine Lokalpostille und das Urheberrecht. Oder: Lustiges vom Bildnachweis.
Achtung, der folgende Text ist etwas weniger kurz als üblich *g* Wer sich durchkämpft, wird am Ende mit einem Kicher-Erlebnis belohnt. Aber nicht cheaten!

Ehre, wem Ehre gebührt. Auf diese knappe Formel lässt sich ein großer Teil des geltenden Urheberrechts reduzieren. Wer den vollen Wortlaut bevorzugt, lese hier http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html nach (sehr zu empfehlen).
Doch zurück zur Kurzfassung: Wer ein Werk erschafft, ist dessen Urheber. Die Urheberschaft ist auf eine Person bezogen, sie kann nicht verkauft, vermietet usw. werden; der Urheber kann Dritten hingegen Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen. Dafür steht ihm eine angemessene Vergütung zu. Soviel zur Ehre.
Oder halt, eines noch: Zur Ehre gehört auch die kleine Nettigkeit, den Urheber zu benennen.
Womit wir bei den speziellen Eigenarten meiner Lokalpostille, der nach eigenem Verständnis dem Qualitätsjournalismus verpflichteten "Leipziger Volkszeitung" wären. Dass man im Haus an der Klagemauer von Urheber- und Leistungsschutzrecht schonmal was gehört haben muss, beweist mir dieser Eintrag http://www.lvz-online.de/nachrichten/service/impressum/servicetexte/leistungsschutzrecht/r-servicetexte-a-199230.html

Also alles in Ordnung? Eher nicht ...
Keine Angst, werte LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches, ich will jetzt nicht über die sehr sparsame Honorierung lästern, an der sich die für die LVZ freischaffenden UrheberInnen von Bild und Text ergötzen dürfen. Hey, 20 Euro sind auch Geld und 25 schon fast ein Vermögen. Und niemand zwingt einen Knipser, für seine der LVZ angedienten Fotos eine teure Kamera zu nutzen; heute macht auch jedes Handy Fotos. Und der Schreiberling, der zwei Stunden bei der Feuerwehr hockt, hat's in der Zeit ja schön warm und darf sich am Büfett laben ... das muss man den knappen Zeilencents noch hinzurechnen. Und dass da irgendein Paragraphendepp den Passus von "angemessenem Honorar" ins Gesetz geschrieben hat, ist doch nicht das Problem der LVZ. Nö.

Doch zurück zum Thema "Ehre, wem Ehre gebührt": Ein Urheber hat Anspruch auf die Nennung seines Namens. Bei den hauseigenen Fotografen klappt das meist ganz gut, denn die passen auf. Schließlich führt da so mancher eine Strichliste, obwohl er pauschal honoriert wird. Schließlich kann der Kollege Lichtbildkünstler ja schon morgen zum Gottvater zitiert werden, um zu erfahren, dass eben diese Pauschale viel zu hoch ist. Nur gut, wenn der Lichtbändiger dann (mal wieder) eine eigene Liste mit der Zahl seiner im Vormonat veröffentlichten Fotos aus der Tasche zaubern kann; noch besser, wenn die einfache Multiplikation dieser Zahl mit einem mickrigen Mindesthonorar einen Betrag ergibt, der deutlich höher als die Pauschale ausfällt.

Doch zurück zur Ehre: Eher kurios geht die LVZ mit der Autorennennung bei Fotos um, die ihr aus lauter Gefälligkeit zugeflogen sind. Heute zum Beispiel durfte ich im Lokalen ein ziemlich beschissenes Bild bestaunen, das Dschungelkönigin Marlen Gilzer (muss man nicht kennen) zusammen mit Michael Fischer-Art (das ist wohl ein Künstler, muss man auch nicht kennen) zeigt. Das Foto entstand bei der Berlinale (B meets C) und ihm ging wohl die Frage "Darf ich mal mit Ihnen ein Foto ...?" voraus. Als Fotograf ist "privat" benannt. Wer auch immer das ist, der Typ hat in der LVZ ziemlich viele Fotos ...
Eine Zeitlang waren in der LVZ auch häufig Fotos eines Urhebers namens "Archiv" anzutreffen ... Wie blöd muss man in einem Verlag sein, um zu glauben, dass die Urheberschaft eines Fotografen erlischt, nur weil dessen Werk schon einmal im Holzmedium veröffentlicht worden war? Aber zumindest in dieser Hinsicht scheint im Haus an der Klagemauer jemand etwas dazugelernt zu haben ... und vielleicht wird dereinst ja auch die wiederholte Veröffentlichung von Fotos honoriert. Zu meiner Zeit war das noch anders, da hieß es "Einmal gedruckt, für immer kostenlos."

Zumindest fragwürdig ist die Benennung der Urheber bei Agenturmaterial. Es soll in Deutschland ja Qualitätszeitungen geben, die auch einem Agenturfotografen den Status des Urhebers zugestehen und neben den Vermerk "AP" dessen Namen vermerken. Bei der LVZ heißen Fotografen hingegen "Imago", Picturepoint, dpa, aber auch ard, zdf und manchmal PR. Dabei hat gerade die Benamsung mit dpa einen handfesten Vorteil. Die in Ehren ergraute und fett gewordene Deutsche Presseagentur ist ja längst nicht "nur" eine Nachrichtenagentur, sondern über allerlei verwandschaftliche Beziehung auch ein veritabler Versender von PR-Scheiß aller Art. Da ist es schon praktisch und gut fürs Geschäft, wenn man in einem Verlag zwischen dieser und jener Quelle nicht wirklich unterscheidet ... der dümmstanzunehmende Leser merkt's eh nicht ...

So, und nun das oben angekündigte Kicher-Erlebnis:
In ihrer heutigen Ausgabe leistete sich die LVZ einen besonders schönen Umgang mit der Benennung eines Urhebers.
Was fällt den geneigten LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches bei folgendem Einschub auf?



Stimmt, es ist ein überflüssiger Beitrag. Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich und wwA* namens Frank Hirche sind auf dem Münchner Flughafen Arnold Schwarzenegger begegnet. Handy raus, und "Mimimister Teteteterminator, ddddürfen wir eieiein Ffffoto ..." und knips war's im Kasten. Klar, peinlich genug, sowas machen sonst ja nur irgendwelche Girlies mit Justin B. Noch peinlicher ist es allerdings, dass das Foto den Weg in die LVZ (und sicher auch DDN) gefunden hat. Am allerpeinlichsten ist jedoch der Bildnachweis: Dort ist Frank Hirche als Fotograf benannt, der im Bild gut zu sehen und auch im Bildtext benannt ist.
Prompt drängen sich mir zwei Fragen auf: Verwechselt die LVZ Urheberschaft mit Handybesitz? Oder hing dem schwarzen MdL mit dem roten Westchen irgendwo ein besonders langer ... Selfiestick raus?

*wwA = weniger wichtiger Abgeordneter; der Begriff stammt nicht von mir, sondern ist der Serie "Edel und Starck" entlehnt, wo er für "weniger wichtiger Anwalt" stand. Ehre, wem Ehre gebührt.

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