Donnerstag, 16. April 2015
Vorschlag zur Änderung des deutschen Wappens. Oder: Political correctness kotzt mich an
Das deutsche Bundeswappen zeigt den einköpfigen schwarzen Adler auf goldgelbem Grund. Anzuschauen ist es hier https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswappen_Deutschlands
Ich bin dafür, es zu ergänzen. Irgendwie sollte im Wappenschild Platz für eine vollgeschissene Hose gemacht werden. Zur Not müsste der Adler weichen, denn dieser stolze Vogel müsste beleidigt sein, wenn ein Volk, dass sich regelmäßig "in die Büx macht", ihn in seinem Wappen führt.
Nun mögen sich die LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches fragen, wie ich auf diese Idee komme. Ganz einfach: In den vergangenen Tagen sorgte die Meldung für Furore, dass eine Lehrerin in Berlin-Köpenick das Horst-Wessel-Lied im Unterricht verwendet hat. Guckst Du http://www.welt.de/print/welt_kompakt/berlin/article139563769/Nazi-Lied-Lehrerin-laesst-Schueler-singen.html
Wer sich ein wenig mehr einlesen will, kann das hier http://www.welt.de/kultur/article139605247/Gehoert-das-Horst-Wessel-Lied-zum-Musikunterricht.html tun.
Fazit: Wenn man der Lehrerin einen Vorwurf machen kann, dann allenfalls den, dass sie den Mut hatte, das Lied im Alleingang im Unterricht zu verwenden und sich nicht zuvor bei Schulleitung, Bundeszentrale für Politische Bildung, Gutmenschenvereinen, Teelichtanzündern und Betroffenheitsdarstellern rückzuversichern.
Wenn mir dieser Vorfall etwas gezeigt hat, dann doch vor allem, das 70 Jahre nach dem Ende des "3. Reiches" auch der Umgang mit einigen seiner Hinterlassenschaften überdacht und entkrampft werden sollte. Sicher lässt sich trefflich darüber streiten, ob das in § 86a benannte Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, das landläufig als Verbotsgrund für das Horst-Wessel-Lied herangezogen wird, hier überhaupt greift. Zu prüfen wäre, inwieweit eine Unterrichtsstunde am Gymnasium der in Absatz 1 genannten "Verwendung in einer Versammlung" gleichkommt. Guckst Du https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Unabhängig davon muss es aus meiner Sicht möglich sein, im Unterricht, d.h. in einem moderierten Rahmen, derartiges Material zu verwenden.

Weil wir nun einmal bei den deutschen Hosenscheißern sind: Ich halte es auch für falsch, dass ein Machwerk wie der Propagandafilm "Jud Süß" in Deutschland nicht bzw. nur unter strengen Bedingungen aufgeführt werden darf. Wer sich den Film antun will, wird mit einigem Geschick in http://www.archives.gov/ fündig und kann nach dem sehr fragwürdigen "Genuss" sicher nicht nachvollziehen, worin dessen Gefährdungspotenzial für heutige Deutsche bestehen sollte ...

Das gilt auch für das Buch "Mein Kampf" des viel zu spät verschiedenen Adolf Hitlers. Bisher durfte es in Deutschland unter Verweis auf das Urheberrecht ja nicht verlegt werden; wer es wollte, bekam es dennoch. Das Exemplar in meinem Regal stammt aus den USA und hat sogar die deutsche Zollkontrolle unbeschadet passiert. Ich finde, dass jede/r das Recht haben sollte, auch dieses Buch zu lesen. Nicht, um braunes Gedankengut in heutige Köpfe zu laden, sondern um deutlich zu machen, wie banal die Ideologie gestrickt war und wie plump deren Propaganda, auf die Millionen herein- und der Millionen zum Opfer fielen.

Ganz gleich, ob Horst Wessel, Jud Süß oder "Mein Kampf" - man sollte sich deshalb nicht in die Hosen machen. "Wenn sie etwas verstehen wollen, halten Sie sich an die Originalquellen und nicht an Sekundärliteratur." Diesen Rat gab mir Anfang der 80er Jahre ein Philosophieprofessor; er bezog in zwar auf Marx und Engels, ich habe das Prinzip verallgemeinert und bin bisher gut damit gefahren.

... link (0 Kommentare)   ... comment