Mittwoch, 6. Mai 2009
Wenn die Staatsmacht anruft. Oder: Behördenweckdienst beim Landratsamt
zeitungsdieb, 14:01h
Wenn sich die Staatsmacht beim Bürger meldet, will sie meist etwas: Sein Geld, seine Freiheit, seinen Computer. Forderungen dieser Art werden in aller Regel zu unchristlicher Zeit unter Einsatz von speziell geschultem Personal durchgesetzt, das Türen eintritt, Befehle vorzeigt und renitente Staatsbürger fixiert. Anrufe sind eher selten. Anrufe mit dem alleinigen Zweck der Mitteilung, dass einem rechtmäßigen Anspruch des Bürgers wegen offenkundiger Verbumfidelei nicht nachgekommen wurde und in deren Verlauf mehrfach um Entschuldigung nachgesucht wird, sind – vorsichtig formuliert – in unserem Land sehr unwahrscheinlich. Nicht nur Weihnachten, sondern auch Nessie und Lotteriegewinne sind öfter.
Einen solch raren Anruf erhielt ich heute zu früher Morgenstunde und – ich gebe es zu – hätte ihn beinahe für einen Joke gehalten. Der Anrufer meldete sich (mit ordnungsgemäßer Rufnummer) aus dem Landratsamt Leipzig und bat um meine Nachsicht dafür, dass ein Antrag, in dem es um einige hundert Euro ging, über Monate hinweg auf Eis gelegen hat. So lange, dass inzwischen der Folgeantrag auch im behördlichen Kühllager gelandet ist.
Der Anrufer ließ mich wissen, dass eine Änderung der Zuständigkeit eingetreten sei. Das war mir nicht neu, denn die bislang ans zuständige Staatsministerium gesendeten Formulare mussten seit Inkrafttreten der Verwaltungsreform im Freistaat Sachsen nun ans Landratsamt übermittelt werden. Dessen nun in die Pflicht genommenen Mitarbeiter taten, was ein guter Angestellter tut, wenn er nicht weiß, was er tun soll: nichts. Oder fast nichts: Sie erfassten die Anträge, und lagerten sie sorgfältig. Stabskultur heißt so was wohl.
Inzwischen habe man sich schlau gemacht und beim Ministerium über die notwendige Verfahrensweise informiert, erfuhr ich weiter. Nun wisse man auch, dass bei den Antragstellern in einigen Fällen zusätzliche Nachweise abgefordert worden waren, die gar nicht hätten erbracht werden müssen, verriet mir der junge Mann vom Amt, den offensichtlich die undankbare Aufgabe ereilt hatte, frustrierte Antragsteller im Dutzend anzuschellen.
Das morgendliche Telefonat endete mit dem positiven Ausblick, dass die abgelagerten Anträge nun zügig bearbeitet werden und schon bald Geldscheine vom Himmel regnen sollen.
Dennoch ließ mich die behördliche Botschaft grübelnd in den Tag gehen. Ich bin alt genug, um weder an das Wunder der jungfräulichen Geburt noch an die Auferstehung untätiger Behördenmitarbeiter zu glauben.
Nur zu gern wüsste ich, ob den zuständigen Landratsämtlern der unerfreuliche Schriftsatz einer Untätigkeitsklage in den Posteingang geworfen wurde oder ob ein weniger träger Staatsbürger als ich sich auf den Weg nach Borna gemacht und dort einem behördlichen Schnarchsack die Tür eingetreten hat.
Einen solch raren Anruf erhielt ich heute zu früher Morgenstunde und – ich gebe es zu – hätte ihn beinahe für einen Joke gehalten. Der Anrufer meldete sich (mit ordnungsgemäßer Rufnummer) aus dem Landratsamt Leipzig und bat um meine Nachsicht dafür, dass ein Antrag, in dem es um einige hundert Euro ging, über Monate hinweg auf Eis gelegen hat. So lange, dass inzwischen der Folgeantrag auch im behördlichen Kühllager gelandet ist.
Der Anrufer ließ mich wissen, dass eine Änderung der Zuständigkeit eingetreten sei. Das war mir nicht neu, denn die bislang ans zuständige Staatsministerium gesendeten Formulare mussten seit Inkrafttreten der Verwaltungsreform im Freistaat Sachsen nun ans Landratsamt übermittelt werden. Dessen nun in die Pflicht genommenen Mitarbeiter taten, was ein guter Angestellter tut, wenn er nicht weiß, was er tun soll: nichts. Oder fast nichts: Sie erfassten die Anträge, und lagerten sie sorgfältig. Stabskultur heißt so was wohl.
Inzwischen habe man sich schlau gemacht und beim Ministerium über die notwendige Verfahrensweise informiert, erfuhr ich weiter. Nun wisse man auch, dass bei den Antragstellern in einigen Fällen zusätzliche Nachweise abgefordert worden waren, die gar nicht hätten erbracht werden müssen, verriet mir der junge Mann vom Amt, den offensichtlich die undankbare Aufgabe ereilt hatte, frustrierte Antragsteller im Dutzend anzuschellen.
Das morgendliche Telefonat endete mit dem positiven Ausblick, dass die abgelagerten Anträge nun zügig bearbeitet werden und schon bald Geldscheine vom Himmel regnen sollen.
Dennoch ließ mich die behördliche Botschaft grübelnd in den Tag gehen. Ich bin alt genug, um weder an das Wunder der jungfräulichen Geburt noch an die Auferstehung untätiger Behördenmitarbeiter zu glauben.
Nur zu gern wüsste ich, ob den zuständigen Landratsämtlern der unerfreuliche Schriftsatz einer Untätigkeitsklage in den Posteingang geworfen wurde oder ob ein weniger träger Staatsbürger als ich sich auf den Weg nach Borna gemacht und dort einem behördlichen Schnarchsack die Tür eingetreten hat.
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