Dienstag, 14. April 2009
Bullenklatsche vom OLG Hamm. Oder: Verfahrensfehler rettet Alkoholsünder den Führerschein
Natürlich weiß ich, dass man unter Einfluss von Alkohol oder anderen, zum Teil weniger schädlichen, aber dafür illegalen Drogen kein Fahrzeug führen darf. Dennoch gebe ich zu, dass auch ich – in einem früheren Leben – schon mächtig gesündigt habe und in meinem heutigen Leben gelegentlich nach dem Genuss einer Kleinmenge kühlen Gerstensaftes am Lenkrad sitze. Natürlich unter dem magischen Pegel, was mir kürzlich auch die Messung per Alkomat bestätigte. Da ich nicht wirklich ein schlechtes Gewissen hatte, ließ ich diese über mich ergehen und genoss nach Anzeige des nicht justiziablen Alkoholwertes das orgiastische Gefühl des nicht-Missetäters. Noch einmal: Ich weiß, dass das nicht gut ist und weise auch darauf hin, dass das niemand nachmachen sollte.
Für alle wirklichen Bösewichter, die womöglich mit ordentlich Dampf auf dem Kessel in die Hände der Ordnungsmacht fallen, gibt es ein sehr interessantes Urteil, das ich im Lawblog (www.lawblog.de) gefunden habe. Für zitierenswert halte ich es weniger, weil es einen Hinweis gibt, als Alkoholsünder der gerechten Strafe zu entgehen, sondern vielmehr deshalb, weil Richter hier der landesüblichen Eigenmächtigkeit vieler Polizisten eine Abfuhr erteilt haben.
Worum geht’s? Unter http://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-hamm-beschl-v-12032009-3-ss-3109/ findet sich das Urteil des OLG Hamm zur Verwertbarkeit der bei einer unerlaubten Blutprobe gewonnenen Erkenntnisse über den Alkoholpegel eines Fahrers.
Was ist passiert? Besagter Missetäter wurde bei einer Kontrolle als mutmaßlicher Alkoholsünder zum Alkomattest aufgefordert, weigerte sich jedoch, „zu blasen“. Daraufhin schickte ihn die Polizei zum Blutalkoholtest, der einen ordentlichen Pegel ergab. Der Sünder wurde zu einer kräftigen Geldstrafe und zu 15 Monaten ohne Lappen verdonnert. Dagegen ging er mit anwaltlicher Hilfe in Widerspruch und bekam vor dem OLG Hamm Recht.
Warum? Weil eine Blutentnahme einen Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht der körperlichen Unversehrtheit darstellt, gilt hier der Richtervorbehalt, d.h., die Blutprobe muss durch einen Richter angeordnet werden. Um eine solche Anordnung zu erhalten, gibt es sogar Bereitschaftsrichter, die in den Nachtstunden erreichbar sind. Allerdings hat der betreffende Polizeibeamte nicht versucht, einen Richter zu erreichen, sondern die Probe unter Berufung auf „Gefahr im Verzug“ und „langjährige Praxis“ selbst angeordnet. Deshalb sprach das OLG Hamm ein Verwertungsverbot für das Ergebnis aus. Dumm gelaufen und zugleich ein interessanter Einblick in die wohl gar nicht so seltene Praxis der Rechtsbeugung in deutschen Ämtern und Behörden.
Was lehrt uns das? Natürlich erstens, dass man nicht alkoholisiert am Steuer eines Fahrzeuges sitzen sollte. Zweitens, dass man, wenn’s doch mal passiert und der Pegel nicht im „harmlosen Bereich“ ist, die Klappe halten und auf keinen Fall dem Wunsch nach einem Alkomattest nachkommen sollte. Einfach den Bullen machen lassen, mit hoher Wahrscheinlichkeit macht er das, was er schon immer macht und läuft ins offene Messer, sprich: in die Falle des schweren Verfahrensfehlers.
Aber: Ich will hier natürlich niemandem etwas Böses raten. Aber ein bissel Schadenfreude ist erlaubt.

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Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt. Oder: Zeitungsdieb back in good (???) old Germany
Einige Leser meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches haben sich per Mail und in einem Fall sogar per Handy (Sch...teure Rufumleitung) nach meinem Wohl und Wehe und vor allem dem Grund meiner Funkstille (treffender: Blogstille) erkundigt. Urbi et orbi sowie allen Freunden der Laufenden Gedanken – und den Nicht-Freunden erst recht, hähä! – sei deshalb die nachösterliche Botschaft verkündet, dass es mich immer noch gibt und dass mein Geschreibsel auch hier zu finden sein wird. Mir geht es übrigens unverschämt gut, denn ich hatte Gelegenheit, mich für einige Zeit am Golf von Akaba herumzutreiben und so allerlei Studien zu treiben.
Und obwohl ich ein News Junkie bin, habe ich der Versuchung wiederstanden, heimische Medien aus der Ferne zu konsumieren. Ganz ohne Entzugserscheinungen übrigens, wie ich betonen möchte. Wieder in good (???) old Germany angekommen, stellte ich fest, dass nichts passiert ist, was nicht vorhersagbar gewesen wäre: Es war nicht wirklich was los. Die einschlägig bekannten politischen Dampfplauderer haben gedampfplaudert, die „Ich-mach-schon-mal-Wahlkampf“-Fraktion machte schon mal Wahlkampf, die „Wir-sind-dagegen“-Partei war dagegen. Und im Leipziger rathaus machte die Verwaltung wie immer, was sie wollte. Und meine Lokalpostille verstieß wie immer gegen den Pressekodex und berichtete am liebsten und schönsten über ihre eigenen geschäftlichen Belange. Nagut, und über den kranken Fußball in LE.
Nönö, dann doch schon lieber genüsslich dekadente Engländer und seeehr blonde russische Natashas beobachten, ab und zu ein paar Kilometer unter südlicher Sonne laufen und zwischendurch ein wenig arbeiten.
In diesem Sinne: Der Zeitungsdieb ist leider wieder in Deutschland und haut in die Tasten. Und weil ich eine Plaudertasche bin, wird’s wohl auch die eine oder andere Unterwegsepisode zu lesen geben – laufende Gedanken eben. Nomen est omen.

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Münte im Wahlkampf. Oder: Artikel 146 und die DDR als Teil des russischen Großreiches
Die Deutsche Presseagentur dpa sendete während der Osterfeiertage eine Meldung zur wiederaufgeflammten Debatte um die Deutsche Einheit bzw. das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wer’s nachlesen will, schlage die heutigen Tageszeitungen auf, meine Lokalpostille, die Leipziger Volkszeitung LVZ, druckt die dpa-Nachricht auf Seite drei unter dem Titel „Beitritt statt Vereinigung“ ab.
Worum geht’s? Am 3. Oktober 1990 verschwand die DDR von der politischen Weltkarte, die kurz zuvor gebildeten fünf Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg gingen per Beitritt in der bestehenden Bundesrepublik Deutschland auf, sodass die Wiedervereinigung juristisch keine Vereinigung, sondern ein Beitritt war – deshalb heißen die fünf neuen bzw. östlichen Bundesländer korrekt auch „Beitrittsgebiet“.
Über das „Wie“ von Wiedervereinigung bzw. Beitritt gab es damals wie heute viele Diskussionen; Tatsache ist, dass seinerzeit ein winziges „historisches Zeitfenster“ genutzt werden musste (und wurde), um DDR und BRD zusammenzubringen – eine tatsächliche Vereinigung mit automatischem Außerkrafttreten des Grundgesetzes gemäß Artikel 146 währe wohl nicht über die Weltbühne gegangen, solange der russische Bär schwach und mit sich selbst beschäftigt war.
Dass die Debatte um Beitritt oder Vereinigung sich heute wieder in den deutschen Zeitungen findet, ist vor allem Franz Müntefering zu verdanken. Der SPD-Wahlkampfstratege regte kürzlich die Ausarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung an, so wie ursprünglich im mittlerweile geänderten Artikel 146 GG gefordert.
Na, wenn da die Nachtigall mal nicht trapst. „Münte“ weiß um die Schwäche seiner Schrumpfpartei im Osten Deutschlands und hofft, mit der Debatte um die nun endlich, endlich, endlich zu schaffende Einheitsverfassung von der Einheit enttäuschte Neubundesländler und notorisch grummelnde Altkader für seinen Gemischtwarenladen zu gewinnen.
Wenn’s denn schon historisch sein muss, so sei denjenigen, die sich dem rötelnden Rattenfänger anschließen wollen, gründliches Kramen in ihrem Gedächtnis oder ein Blick in den Blätterwald des Jahres 1990 empfohlen. Dort findet sich nämlich jede Menge „Contra“ im Hinblick auf den Beitritt: Wäre es nach der SPD gegangen, hätte es statt einer Wiedervereinigung bzw. des Beitrittes per 3.10. 1990 eine auf Jahrzehnte angelegte Assoziierungsphase gegeben. Oskar Lafontaine – das ist der populistische Rattenfänger der Linkspartei mit dem seinerzeit leider fehlgeschlagenen Messerattentat – schlug schon am 25.11.1989 (!) vor, die „Bürgerinnen und Bürger der DDR künftig nicht mehr als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes zu behandeln. Nach Öffnung der Mauer könne ihnen der Zugriff auf die sozialen Sicherungssysteme der Bundesrepublik nicht mehr offengehalten werden.“ Diese schöne Formulierung sollte man mehrmals lesen.
Ausdrücklich sprachen sich auch Günter Grass und Gerhard Schröder gegen die Wiedervereinigung aus, daran konnte auch Altmeister Willy Brandt nichts ändern, der als einziger prominenter Sozi für die Herstellung der staatlichen Einheit war. Ein gewisser Joseph Paul Fischer, bekannter als Joschka Fischer, schrieb in der TAZ kurz nach dem Mauerfall am 9.11.1989 von einer „drohenden Wiedervereinigung“ und sprach von „mindestens weiteren 45 Jahren“ bis zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands.
Ohne einen Politiker vom Schlage Helmut Kohls wäre das winzige Zeitfenster, das für die Wiedervereinigung offen stand, höchstwahrscheinlich ungenutzt geblieben.
Die Konsequenzen? Oskar Lafontaine wäre trotz aller Skandale und Verfilzungen noch immer Ministerpräsident im Saarland, Gerhard Schröder würde als MP derzeit wahrscheinlich die Rettung des Volkswagenkonzerns fordern, Joschka Fischer hätte nicht all die schönen Flüge als Außenminister machen dürfen und wäre immer noch „dagegen“ und würde im Parlament „mit Verlaub“ immer mal wieder Arschloch sagen.
Und die DDR? Wäre wahrscheinlich eine autonomes Gebiet um russischen Reich, in punkto Demokratie irgendwo zwischen Weißrussland und Südossetien angesiedelt ...
Und Münte? Würde mit seinem roten Schal wedeln und ein anderes Wahlkampfthema kultivieren.

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