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Mittwoch, 3. Juni 2015
Die Sache mit dem Mindestlohn. Oder: Warum die Werbung neuerdings verpackt im Kasten landet
zeitungsdieb, 14:55h
Seit einigen Monaten muss mein Briefkasten jeweils am Sonnabend ein ziemlich dickes Papierpaket schlucken. Dann bringt der Zusteller nämlich ein Einwickelpapier, das ein rundes Kilo von allerlei Werbung enthält.Das Einwickelpapier hat sogar einen Titel, ansonsten enthält es etwas Klatsch aus der yellow-Ecke, ein Fernsehprogramm und jede Menge Anzeigen.
So sahen das Einwickelpapier und sein gewichtiger Inhalt am 6. Juni 2015 aus:
Nun bin ich zwar einigermaßen gut gebildet und außerdem lernwillig, aber manchmal doch ein Dummerle. Da hatte ich doch wirklich angenommen, das als Zeitung getarnte Einwickelpapier würde nur verwendet, um 1. zusätzliche Werbung unterzubringe und 2. all die Beilagen von netto, norma, aldi & Co. besser handhabbar zu machen.
Doch weit gefehlt. Heute stellte ich fest, dass der Mindestlohn dem Einwickelpapier zum Durchbruch verholfen hat. Im Gespräch mit einem Vertriebsmenschen fiel eine Bemerkung, die mich hellhörig werden ließ. Die Vertriebler seien per Gesetz verpflichtet, Werbung unbedingt in die jeweiligen Zeitungen einzulegen. Gemeint war damit ein Anzeigenblatt mit dem Namen "Leipziger Rundschau", das mittwochs im Kasten landet und jede Menge Rausschüttelzeugs enthält.
Das Gesetz, auf das sich der Vertriebsmensch bezog, ist das deutsche Mindestlohngesetz, genauer gesagt, dessen § 24, in dem es um Übergangsregelungen geht http://www.buzer.de/gesetz/11256/a188687.htm. Dort heißt es:
"(2) 1Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller haben ab dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf 75 Prozent und ab dem 1. Januar 2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 Satz 1. 2Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 beträgt der Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. 3Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller im Sinne der Sätze 1 und 2 sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden zustellen; dies umfasst auch Zustellerinnen und Zusteller von Anzeigenblättern mit redaktionellem Inhalt."
Alles klar soweit? Sicher nicht; also die Übersetzung:
Auf Wunsch der SPD (genauer: des Gabriel-Ministeriums) wurde das Mindestlohngesetz mit zahlreichen Ausnahmen durchlöchert. Diese gelten u.a. für Zeitungszusteller (Ein Schelm, wer nun an das SPD-eigene Medienimperium unter dem Dach der Holding DDVG https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft denkt).
Und nun wird's spitzfindig: Ein Zeitungszusteller ist natürlich nur dann ein Zeitungszusteller, wenn er Zeitungen (darunter fallen lt. Gesetz auch Anzeigenblätter) zustellt. Ein Werbemittelverteiler ist kein Zeitungszusteller und würde folglich vom ungekürzten Mindestlohn profitieren.
Also wird der Zeitungszusteller angewiesen, Werbung nie separat zu verteilen, sondern immer als Beilage zum Trägermedium, d.h. im konkreten Fall als Beilage zur Leipziger Rundschau. Oder als Beilage zum als Zeitung getarnten Einwickelpapier.
Alles klar soweit mit der Umgehung des Mindestlohnes?
Dann habe ich für die geneigten LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches eine Denkaufgabe: Wie ist die Lage, wenn man z.B. Fisch in die Zeitung einwickelt?
PS.: Eine sehr schöne Übersetzung des amtlichen Mindestlohngeschwurbels findet sich auch bei verdi ... ich mag die Truppe zwar nicht, aber der Text ist ok.
https://zeitungszusteller.verdi.de/mindestlohn/++co++7bac8bba-3c06-11e4-b297-525400248a66
So sahen das Einwickelpapier und sein gewichtiger Inhalt am 6. Juni 2015 aus:
Nun bin ich zwar einigermaßen gut gebildet und außerdem lernwillig, aber manchmal doch ein Dummerle. Da hatte ich doch wirklich angenommen, das als Zeitung getarnte Einwickelpapier würde nur verwendet, um 1. zusätzliche Werbung unterzubringe und 2. all die Beilagen von netto, norma, aldi & Co. besser handhabbar zu machen.
Doch weit gefehlt. Heute stellte ich fest, dass der Mindestlohn dem Einwickelpapier zum Durchbruch verholfen hat. Im Gespräch mit einem Vertriebsmenschen fiel eine Bemerkung, die mich hellhörig werden ließ. Die Vertriebler seien per Gesetz verpflichtet, Werbung unbedingt in die jeweiligen Zeitungen einzulegen. Gemeint war damit ein Anzeigenblatt mit dem Namen "Leipziger Rundschau", das mittwochs im Kasten landet und jede Menge Rausschüttelzeugs enthält.
Das Gesetz, auf das sich der Vertriebsmensch bezog, ist das deutsche Mindestlohngesetz, genauer gesagt, dessen § 24, in dem es um Übergangsregelungen geht http://www.buzer.de/gesetz/11256/a188687.htm. Dort heißt es:
"(2) 1Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller haben ab dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf 75 Prozent und ab dem 1. Januar 2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 Satz 1. 2Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 beträgt der Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. 3Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller im Sinne der Sätze 1 und 2 sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden zustellen; dies umfasst auch Zustellerinnen und Zusteller von Anzeigenblättern mit redaktionellem Inhalt."
Alles klar soweit? Sicher nicht; also die Übersetzung:
Auf Wunsch der SPD (genauer: des Gabriel-Ministeriums) wurde das Mindestlohngesetz mit zahlreichen Ausnahmen durchlöchert. Diese gelten u.a. für Zeitungszusteller (Ein Schelm, wer nun an das SPD-eigene Medienimperium unter dem Dach der Holding DDVG https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft denkt).
Und nun wird's spitzfindig: Ein Zeitungszusteller ist natürlich nur dann ein Zeitungszusteller, wenn er Zeitungen (darunter fallen lt. Gesetz auch Anzeigenblätter) zustellt. Ein Werbemittelverteiler ist kein Zeitungszusteller und würde folglich vom ungekürzten Mindestlohn profitieren.
Also wird der Zeitungszusteller angewiesen, Werbung nie separat zu verteilen, sondern immer als Beilage zum Trägermedium, d.h. im konkreten Fall als Beilage zur Leipziger Rundschau. Oder als Beilage zum als Zeitung getarnten Einwickelpapier.
Alles klar soweit mit der Umgehung des Mindestlohnes?
Dann habe ich für die geneigten LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches eine Denkaufgabe: Wie ist die Lage, wenn man z.B. Fisch in die Zeitung einwickelt?
PS.: Eine sehr schöne Übersetzung des amtlichen Mindestlohngeschwurbels findet sich auch bei verdi ... ich mag die Truppe zwar nicht, aber der Text ist ok.
https://zeitungszusteller.verdi.de/mindestlohn/++co++7bac8bba-3c06-11e4-b297-525400248a66
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Montag, 25. Mai 2015
Bademoden im Wandel der Zeit. Oder: Früher war mehr sexy.
zeitungsdieb, 21:50h
Die Welt hat ein hübsches Video verlinkt. Nette Sache, nachzuschauen hier
http://www.welt.de/videos/article141420031/Die-Geschichte-der-Bikini-Mode-in-zwei-Minuten.html
Worum geht es? Der Clip zeigt in 120 Sekunden die Entwicklung der weiblichen Bademode von 1890 bis heute. Richtig hübsch ist, dass keine Uraltflimmerstreifen und heutige Spots kombiniert wurden, sondern dass statt dessen eine relativ nett anzuschauende Weibsperson die wechselnden Badeklamotten hüftschlenkernd zur Schau tänzelt.
Was mir (bekennender Hetero-Kerl) dabei aufgefallen ist: Mehr kann durchaus mehr sein, nämlich mehr Stoff. Mir gefällt die figurbetonte Bademode von 1910 am besten, 1930 ist auch noch ok. Bei Sekunde 57 (1980) ist mir fast eine Schreckpustel gewachsen, da trug die Darstellerin plötzlich einen seitlich hoch ausgeschnittenen Badeanzug, der sie einfach nur scheißfett aussehen ließ. Nur gut, dass es in den 70ies mit dem Flowerpowerbikini schon nicht so toll war, sonst hätte mich der Schock umgeworfen oder ich wieder alle Überzeugung das Ufer gewechselt. Brrr. Also mir gefiel die Dame 1910 am besten. Gute, alte Zeit.
An alle empörten Leserinnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches: Ok, die 5 Euro fürs Macho-Schwein spende ich gern ...
http://www.welt.de/videos/article141420031/Die-Geschichte-der-Bikini-Mode-in-zwei-Minuten.html
Worum geht es? Der Clip zeigt in 120 Sekunden die Entwicklung der weiblichen Bademode von 1890 bis heute. Richtig hübsch ist, dass keine Uraltflimmerstreifen und heutige Spots kombiniert wurden, sondern dass statt dessen eine relativ nett anzuschauende Weibsperson die wechselnden Badeklamotten hüftschlenkernd zur Schau tänzelt.
Was mir (bekennender Hetero-Kerl) dabei aufgefallen ist: Mehr kann durchaus mehr sein, nämlich mehr Stoff. Mir gefällt die figurbetonte Bademode von 1910 am besten, 1930 ist auch noch ok. Bei Sekunde 57 (1980) ist mir fast eine Schreckpustel gewachsen, da trug die Darstellerin plötzlich einen seitlich hoch ausgeschnittenen Badeanzug, der sie einfach nur scheißfett aussehen ließ. Nur gut, dass es in den 70ies mit dem Flowerpowerbikini schon nicht so toll war, sonst hätte mich der Schock umgeworfen oder ich wieder alle Überzeugung das Ufer gewechselt. Brrr. Also mir gefiel die Dame 1910 am besten. Gute, alte Zeit.
An alle empörten Leserinnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches: Ok, die 5 Euro fürs Macho-Schwein spende ich gern ...
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Mittwoch, 20. Mai 2015
Neue Schläuche für alten Wein. Oder: LVZ hübscht Online-Ausgabe auf
zeitungsdieb, 10:39h
Ok, der Online-Auftritt der LVZ ist aufgehübscht worden. Wer lvz-online.de oder (wie ich) lvz.de aufruft, sieht einen Auftritt, der zwar noch nicht modern ist, aber immerhin nicht mehr nach den 90ern müffelt. Den Bildschirmschuss (aka Screenshot) schenke ich mir, wer sich vorab informieren will, möge hier http://www.flurfunk-dresden.de/2015/05/19/neue-optik-neuer-name-lvz-online-heisst-jetzt-lvz-de/#more-34748 nachschauen.
Im Unterschied zum Dresdner Flurfunker kommt "meine" LVZ-Onlineausgabe allerdings ein wenig aufgeräumter daher, denn ich nutze einen Werbeblocker, um mich nicht schon auf den ersten Blick wie bei einem Anzeigenblatt zu fühlen. Vor allem habe ich nicht wirklich Lust solange zu warten, bis die allerletzte Schweinbauchanzeige irgendeines Krauters von irgendeinem dubiosen Server auf meinen Computer gezerrt worden ist.
Bedenkenswert finde ich die im Flurfunk angemerkte Veränderung der angezeigten Domain. Rief man bisher lvz.de auf, landete man stets bei lvz-online.de - nun steht immer die url lvz.de über der Seite. *Grübelgrübel* Wahrscheinlich hatten die Onliner befürchtet, dass man die "alten" Seiten mit denen der Holzausgabe verwechseln würde und darum "online" drangepappt. Nun besteht zumindest diese Verwechslungsgefahr nicht mehr, denn dank der hübsch animierten Aufmacherei wird holzuntypische Bewegung auf der Seite vorgegaukelt.
Schaut man etwas näher hin, zeigt sich, dass die Onliner mit dem Aufhübschen der Online-Ausgabe der Leipziger Volkszeitung ihr Pulver wohl erstmal verschossen haben, denn qualitativ geht es weiter wie bisher, außerdem blieben klassische Macken erhalten.
Beispiele gefällig?
Im jetzt besser verorteten Polizeiticker (Das war ein Lob!) wird die geneigte Leserschaft hier http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Mitteldeutschland/Verfolgungsjagd-in-Markranstaedt-Fluechtende-gefaehrden-Strassenverkehr z.B. mit folgender Glanzleistung beglückt:
"Eine Verfolgungsjagd haben sich in Markranstädt zwei Polizeibeamte und zwei Männer geliefert." Ok, ich bin kein Grammatiktaliban und nörgle jetzt nicht wegen solcher Bagatellen wie Satzstellung (SPO) bzw. Aktiv-Passiv rum, sondern ergötze mich nur an der Formulierung "zwei Polizeibeamte und zwei Männer" ... schlichte Schönheit!
"Ein blaues Auto auf der Gegenfahrbahn kam ihnen bekannt vor, weil es eigentlich stillgelegt war und der Fahrer keinen Führerschein hatte." Wieso eigentlich? Und wieso der fehlende Führerschein des Fahrers (oder des Halters?) dazu führt, dass Polizisten ein Auto bekannt vorkommt, wird wohl auf ewig das Geheimnis des unbekannten Polizeiberichtverwursters bleiben. Nur mal so dahingefragt: Ob jemand, der so schreibt, schon reservierte Parkplätze nutzen darf?
Nur am Rande sei erwähnt, dass die selbe Polizeimeldung in der Holz-Ausgabe der Leipziger Volkszeitung in einer anderen Fassung auftaucht, die von meinem Kollegen Jörg ter Vehn geschrieben wurde,einigermaßen stilblütenfrei und auch nicht ganz beamtenbräsig formuliert ist.
Womit wir bei den bereits angekündigten "klassischen Macken" wären, die wohl bis zum jüngsten Tag nicht behoben werden (wenn's denn die LVZ solange geben sollte). Online und Holz scheinen im Verlagshaus an der Leipziger Klagemauer in Welten zu existieren, die (optimistisch formuliert) nur selten in Kontakt zueinander treten. Da ist es normal, dass ein und dieselbe Nachricht doppelt verwurstet wird (@ Erbsenzähler: doppelte Kosten!) und dass jeder schreibende Metzgerbursche beim Verwursten eigene Gewürze (und Fehler) in den Kutter schmeißt. Eher die Ausnahme ist es, dass Online-Geschichten im Holzblatt landen. Immerhin klappt es in umgekehrter Richtung mittlerweile ganz passabel, für LVZ-Maßstäbe sogar "recht gut".
Was nicht klappt, sind technische Trivialitäten wie z.B. das Einloggen. Melde ich mich als Nutzer auf lvz.de an, kann ich zwar auf der Seite herumstöbern, meine Abo-Daten einsehen und auch die mit einem Eurozeichen markierten Premiuminhalte *rofl* lesen, aber nicht das "E-Paper" nutzen. Um die in pdf-gepresste Holzausgabe (Das meint die LVZ mit E-Paper) einsehen zu können, muss ich mich noch einmal einloggen; übrigens mit den selben Zugangsdaten wie auf der Startseite.
Vielleicht ein Tipp: lvz.de sch... die Geräte der Nutzer ungefragt mit jeder Menge Cookies und Tracker voll. Wie wär's denn mit einem klitzekleinen Keks, der dem E-Paper sagt, dass ich "schon drin" bin?
Aber ich darf mir ja regelmäßig anhören, dass ich nicht so meckern soll ... Also dann: Das bekommen die bei der LVZ sicher auch noch hin ... bis zum jüngsten Tag ist ja noch Luft ...
Im Unterschied zum Dresdner Flurfunker kommt "meine" LVZ-Onlineausgabe allerdings ein wenig aufgeräumter daher, denn ich nutze einen Werbeblocker, um mich nicht schon auf den ersten Blick wie bei einem Anzeigenblatt zu fühlen. Vor allem habe ich nicht wirklich Lust solange zu warten, bis die allerletzte Schweinbauchanzeige irgendeines Krauters von irgendeinem dubiosen Server auf meinen Computer gezerrt worden ist.
Bedenkenswert finde ich die im Flurfunk angemerkte Veränderung der angezeigten Domain. Rief man bisher lvz.de auf, landete man stets bei lvz-online.de - nun steht immer die url lvz.de über der Seite. *Grübelgrübel* Wahrscheinlich hatten die Onliner befürchtet, dass man die "alten" Seiten mit denen der Holzausgabe verwechseln würde und darum "online" drangepappt. Nun besteht zumindest diese Verwechslungsgefahr nicht mehr, denn dank der hübsch animierten Aufmacherei wird holzuntypische Bewegung auf der Seite vorgegaukelt.
Schaut man etwas näher hin, zeigt sich, dass die Onliner mit dem Aufhübschen der Online-Ausgabe der Leipziger Volkszeitung ihr Pulver wohl erstmal verschossen haben, denn qualitativ geht es weiter wie bisher, außerdem blieben klassische Macken erhalten.
Beispiele gefällig?
Im jetzt besser verorteten Polizeiticker (Das war ein Lob!) wird die geneigte Leserschaft hier http://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Mitteldeutschland/Verfolgungsjagd-in-Markranstaedt-Fluechtende-gefaehrden-Strassenverkehr z.B. mit folgender Glanzleistung beglückt:
"Eine Verfolgungsjagd haben sich in Markranstädt zwei Polizeibeamte und zwei Männer geliefert." Ok, ich bin kein Grammatiktaliban und nörgle jetzt nicht wegen solcher Bagatellen wie Satzstellung (SPO) bzw. Aktiv-Passiv rum, sondern ergötze mich nur an der Formulierung "zwei Polizeibeamte und zwei Männer" ... schlichte Schönheit!
"Ein blaues Auto auf der Gegenfahrbahn kam ihnen bekannt vor, weil es eigentlich stillgelegt war und der Fahrer keinen Führerschein hatte." Wieso eigentlich? Und wieso der fehlende Führerschein des Fahrers (oder des Halters?) dazu führt, dass Polizisten ein Auto bekannt vorkommt, wird wohl auf ewig das Geheimnis des unbekannten Polizeiberichtverwursters bleiben. Nur mal so dahingefragt: Ob jemand, der so schreibt, schon reservierte Parkplätze nutzen darf?
Nur am Rande sei erwähnt, dass die selbe Polizeimeldung in der Holz-Ausgabe der Leipziger Volkszeitung in einer anderen Fassung auftaucht, die von meinem Kollegen Jörg ter Vehn geschrieben wurde,einigermaßen stilblütenfrei und auch nicht ganz beamtenbräsig formuliert ist.
Womit wir bei den bereits angekündigten "klassischen Macken" wären, die wohl bis zum jüngsten Tag nicht behoben werden (wenn's denn die LVZ solange geben sollte). Online und Holz scheinen im Verlagshaus an der Leipziger Klagemauer in Welten zu existieren, die (optimistisch formuliert) nur selten in Kontakt zueinander treten. Da ist es normal, dass ein und dieselbe Nachricht doppelt verwurstet wird (@ Erbsenzähler: doppelte Kosten!) und dass jeder schreibende Metzgerbursche beim Verwursten eigene Gewürze (und Fehler) in den Kutter schmeißt. Eher die Ausnahme ist es, dass Online-Geschichten im Holzblatt landen. Immerhin klappt es in umgekehrter Richtung mittlerweile ganz passabel, für LVZ-Maßstäbe sogar "recht gut".
Was nicht klappt, sind technische Trivialitäten wie z.B. das Einloggen. Melde ich mich als Nutzer auf lvz.de an, kann ich zwar auf der Seite herumstöbern, meine Abo-Daten einsehen und auch die mit einem Eurozeichen markierten Premiuminhalte *rofl* lesen, aber nicht das "E-Paper" nutzen. Um die in pdf-gepresste Holzausgabe (Das meint die LVZ mit E-Paper) einsehen zu können, muss ich mich noch einmal einloggen; übrigens mit den selben Zugangsdaten wie auf der Startseite.
Vielleicht ein Tipp: lvz.de sch... die Geräte der Nutzer ungefragt mit jeder Menge Cookies und Tracker voll. Wie wär's denn mit einem klitzekleinen Keks, der dem E-Paper sagt, dass ich "schon drin" bin?
Aber ich darf mir ja regelmäßig anhören, dass ich nicht so meckern soll ... Also dann: Das bekommen die bei der LVZ sicher auch noch hin ... bis zum jüngsten Tag ist ja noch Luft ...
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Donnerstag, 7. Mai 2015
Fiktives Statement der Bundeskanzlerin. Oder: Wenn Angela Merkel ehrlich spräche ...
zeitungsdieb, 17:55h
Ok, ich bin kein Fan von Spiegel Online, aber das hier ist köstlich:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/merkels-ehrliche-fiktive-regierungserklaerung-zur-ueberwachung-a-1032338.html
Vielleicht, weil's von Sascha Lobo kommt.
Mal sehen, wie lange sowas in Deutschland noch ungestraft veröffentlicht werden darf ...
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/merkels-ehrliche-fiktive-regierungserklaerung-zur-ueberwachung-a-1032338.html
Vielleicht, weil's von Sascha Lobo kommt.
Mal sehen, wie lange sowas in Deutschland noch ungestraft veröffentlicht werden darf ...
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Freitag, 17. April 2015
"Du bist Terrorist" reloaded. Endlich kommt der Überwachungsstaat
zeitungsdieb, 14:38h
Vor mehr als fünf Jahren habe ich an dieser Stelle http://zeitungsdieb.blogger.de/stories/1487182/ schon einmal über den grassierenden Überwachungswahn unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung geschrieben. Dabei hatte ich auch auf diesen äußerst sehenswerten Film http://www.dubistterrorist.de/ verwiesen, der sich unter dem Motto "Du bist Terrorist" mit der seinerzeit propagierten Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzte.
Was ist seitdem passiert? Eine Menge.
Die deutschen Terrorbekämpfer haben nicht wirklich etwas auf die Reihe bekommen, die einschlägigen Dienste haben sich hier übergriffig und da rechtswidrig verhalten und ansonsten vor allem blamiert. Außerdem sind der allgegenwärtigen Terrorhysterie beim Absturz von Germanwings 4U9525 insgesamt 150 Menschen zum Opfer gefallen. Für Spätmerker: Die gepanzerte Tür, hinter der der mutmaßliche Selbstmörder die Maschine in den Crash fliegen ließ, ist eine 9/11-Erfindung.
Achja, und die Vorratsdatenspeicherung kommt nun durch die Hintertür doch noch über die deutschen Schäfchen. Wer's genau nachlesen möchte, sollte diesen Artikel der TAZ http://taz.de/Gesetz-zur-Vorratsdatenspeicherung/!158211/ inhalieren, dort fehlen die Worthülsen aus der PR-Abteilung der Bundesregierung.
Fazit: Die Vorratsdatenspeicherung wird kommen, wenn es nach dem Willen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heike Maas (SPD) geht. Beide haben (jeder für sich) Leitlinien zur Umsetzung des Vorhabens präsentiert.
Klar, ganz so schlimm wie der erste Anlauf ist der neue Vorstoß nicht. E-Mail-Daten werden (voraussichtlich) nicht gespeichert, alle anderen (SMS, Telefon, IP-Adressen) sehr wohl, aber je nach Sensibilität kein halbes Jahr, sondern nur zehn bzw. vier Wochen. Letztere Frist gilt für die Standortdaten von Mobiltelefonen.
Gespeichert wird nach wie vor bei den Providern; sie werden nun aber für ihren Aufwand entschädigt. Der Datenabruf soll ausschließlich mit richterlicher Genehmigung und nur durch die Polizei erfolgen dürfen; Geheimdienste bleiben außen vor. Wer's glaubt ...
Justizminister Maas kreierte in diesem Zusammenhang eine sehr schöne Worthülse, als er sagte, dass "der Entwurf in der Substanz nicht mehr veränderbar" sei. So übersetzt er wohl das Merkelsche "alternativlos". *rofl*
Ich sag sowas ja nur sehr ungern, aber meine letzte Hoffnung gilt, dass es bei der Behandlung dieses Themas zum SPD-Parteikonvent hinreichend viele denkende Menschen gibt, die das Ding blockieren.
In diesem Sinne: Du bist Terrorist! Ich sowieso.
Was ist seitdem passiert? Eine Menge.
Die deutschen Terrorbekämpfer haben nicht wirklich etwas auf die Reihe bekommen, die einschlägigen Dienste haben sich hier übergriffig und da rechtswidrig verhalten und ansonsten vor allem blamiert. Außerdem sind der allgegenwärtigen Terrorhysterie beim Absturz von Germanwings 4U9525 insgesamt 150 Menschen zum Opfer gefallen. Für Spätmerker: Die gepanzerte Tür, hinter der der mutmaßliche Selbstmörder die Maschine in den Crash fliegen ließ, ist eine 9/11-Erfindung.
Achja, und die Vorratsdatenspeicherung kommt nun durch die Hintertür doch noch über die deutschen Schäfchen. Wer's genau nachlesen möchte, sollte diesen Artikel der TAZ http://taz.de/Gesetz-zur-Vorratsdatenspeicherung/!158211/ inhalieren, dort fehlen die Worthülsen aus der PR-Abteilung der Bundesregierung.
Fazit: Die Vorratsdatenspeicherung wird kommen, wenn es nach dem Willen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heike Maas (SPD) geht. Beide haben (jeder für sich) Leitlinien zur Umsetzung des Vorhabens präsentiert.
Klar, ganz so schlimm wie der erste Anlauf ist der neue Vorstoß nicht. E-Mail-Daten werden (voraussichtlich) nicht gespeichert, alle anderen (SMS, Telefon, IP-Adressen) sehr wohl, aber je nach Sensibilität kein halbes Jahr, sondern nur zehn bzw. vier Wochen. Letztere Frist gilt für die Standortdaten von Mobiltelefonen.
Gespeichert wird nach wie vor bei den Providern; sie werden nun aber für ihren Aufwand entschädigt. Der Datenabruf soll ausschließlich mit richterlicher Genehmigung und nur durch die Polizei erfolgen dürfen; Geheimdienste bleiben außen vor. Wer's glaubt ...
Justizminister Maas kreierte in diesem Zusammenhang eine sehr schöne Worthülse, als er sagte, dass "der Entwurf in der Substanz nicht mehr veränderbar" sei. So übersetzt er wohl das Merkelsche "alternativlos". *rofl*
Ich sag sowas ja nur sehr ungern, aber meine letzte Hoffnung gilt, dass es bei der Behandlung dieses Themas zum SPD-Parteikonvent hinreichend viele denkende Menschen gibt, die das Ding blockieren.
In diesem Sinne: Du bist Terrorist! Ich sowieso.
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Donnerstag, 16. April 2015
Vorschlag zur Änderung des deutschen Wappens. Oder: Political correctness kotzt mich an
zeitungsdieb, 16:40h
Das deutsche Bundeswappen zeigt den einköpfigen schwarzen Adler auf goldgelbem Grund. Anzuschauen ist es hier https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswappen_Deutschlands
Ich bin dafür, es zu ergänzen. Irgendwie sollte im Wappenschild Platz für eine vollgeschissene Hose gemacht werden. Zur Not müsste der Adler weichen, denn dieser stolze Vogel müsste beleidigt sein, wenn ein Volk, dass sich regelmäßig "in die Büx macht", ihn in seinem Wappen führt.
Nun mögen sich die LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches fragen, wie ich auf diese Idee komme. Ganz einfach: In den vergangenen Tagen sorgte die Meldung für Furore, dass eine Lehrerin in Berlin-Köpenick das Horst-Wessel-Lied im Unterricht verwendet hat. Guckst Du http://www.welt.de/print/welt_kompakt/berlin/article139563769/Nazi-Lied-Lehrerin-laesst-Schueler-singen.html
Wer sich ein wenig mehr einlesen will, kann das hier http://www.welt.de/kultur/article139605247/Gehoert-das-Horst-Wessel-Lied-zum-Musikunterricht.html tun.
Fazit: Wenn man der Lehrerin einen Vorwurf machen kann, dann allenfalls den, dass sie den Mut hatte, das Lied im Alleingang im Unterricht zu verwenden und sich nicht zuvor bei Schulleitung, Bundeszentrale für Politische Bildung, Gutmenschenvereinen, Teelichtanzündern und Betroffenheitsdarstellern rückzuversichern.
Wenn mir dieser Vorfall etwas gezeigt hat, dann doch vor allem, das 70 Jahre nach dem Ende des "3. Reiches" auch der Umgang mit einigen seiner Hinterlassenschaften überdacht und entkrampft werden sollte. Sicher lässt sich trefflich darüber streiten, ob das in § 86a benannte Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, das landläufig als Verbotsgrund für das Horst-Wessel-Lied herangezogen wird, hier überhaupt greift. Zu prüfen wäre, inwieweit eine Unterrichtsstunde am Gymnasium der in Absatz 1 genannten "Verwendung in einer Versammlung" gleichkommt. Guckst Du https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Unabhängig davon muss es aus meiner Sicht möglich sein, im Unterricht, d.h. in einem moderierten Rahmen, derartiges Material zu verwenden.
Weil wir nun einmal bei den deutschen Hosenscheißern sind: Ich halte es auch für falsch, dass ein Machwerk wie der Propagandafilm "Jud Süß" in Deutschland nicht bzw. nur unter strengen Bedingungen aufgeführt werden darf. Wer sich den Film antun will, wird mit einigem Geschick in http://www.archives.gov/ fündig und kann nach dem sehr fragwürdigen "Genuss" sicher nicht nachvollziehen, worin dessen Gefährdungspotenzial für heutige Deutsche bestehen sollte ...
Das gilt auch für das Buch "Mein Kampf" des viel zu spät verschiedenen Adolf Hitlers. Bisher durfte es in Deutschland unter Verweis auf das Urheberrecht ja nicht verlegt werden; wer es wollte, bekam es dennoch. Das Exemplar in meinem Regal stammt aus den USA und hat sogar die deutsche Zollkontrolle unbeschadet passiert. Ich finde, dass jede/r das Recht haben sollte, auch dieses Buch zu lesen. Nicht, um braunes Gedankengut in heutige Köpfe zu laden, sondern um deutlich zu machen, wie banal die Ideologie gestrickt war und wie plump deren Propaganda, auf die Millionen herein- und der Millionen zum Opfer fielen.
Ganz gleich, ob Horst Wessel, Jud Süß oder "Mein Kampf" - man sollte sich deshalb nicht in die Hosen machen. "Wenn sie etwas verstehen wollen, halten Sie sich an die Originalquellen und nicht an Sekundärliteratur." Diesen Rat gab mir Anfang der 80er Jahre ein Philosophieprofessor; er bezog in zwar auf Marx und Engels, ich habe das Prinzip verallgemeinert und bin bisher gut damit gefahren.
Ich bin dafür, es zu ergänzen. Irgendwie sollte im Wappenschild Platz für eine vollgeschissene Hose gemacht werden. Zur Not müsste der Adler weichen, denn dieser stolze Vogel müsste beleidigt sein, wenn ein Volk, dass sich regelmäßig "in die Büx macht", ihn in seinem Wappen führt.
Nun mögen sich die LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches fragen, wie ich auf diese Idee komme. Ganz einfach: In den vergangenen Tagen sorgte die Meldung für Furore, dass eine Lehrerin in Berlin-Köpenick das Horst-Wessel-Lied im Unterricht verwendet hat. Guckst Du http://www.welt.de/print/welt_kompakt/berlin/article139563769/Nazi-Lied-Lehrerin-laesst-Schueler-singen.html
Wer sich ein wenig mehr einlesen will, kann das hier http://www.welt.de/kultur/article139605247/Gehoert-das-Horst-Wessel-Lied-zum-Musikunterricht.html tun.
Fazit: Wenn man der Lehrerin einen Vorwurf machen kann, dann allenfalls den, dass sie den Mut hatte, das Lied im Alleingang im Unterricht zu verwenden und sich nicht zuvor bei Schulleitung, Bundeszentrale für Politische Bildung, Gutmenschenvereinen, Teelichtanzündern und Betroffenheitsdarstellern rückzuversichern.
Wenn mir dieser Vorfall etwas gezeigt hat, dann doch vor allem, das 70 Jahre nach dem Ende des "3. Reiches" auch der Umgang mit einigen seiner Hinterlassenschaften überdacht und entkrampft werden sollte. Sicher lässt sich trefflich darüber streiten, ob das in § 86a benannte Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, das landläufig als Verbotsgrund für das Horst-Wessel-Lied herangezogen wird, hier überhaupt greift. Zu prüfen wäre, inwieweit eine Unterrichtsstunde am Gymnasium der in Absatz 1 genannten "Verwendung in einer Versammlung" gleichkommt. Guckst Du https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Unabhängig davon muss es aus meiner Sicht möglich sein, im Unterricht, d.h. in einem moderierten Rahmen, derartiges Material zu verwenden.
Weil wir nun einmal bei den deutschen Hosenscheißern sind: Ich halte es auch für falsch, dass ein Machwerk wie der Propagandafilm "Jud Süß" in Deutschland nicht bzw. nur unter strengen Bedingungen aufgeführt werden darf. Wer sich den Film antun will, wird mit einigem Geschick in http://www.archives.gov/ fündig und kann nach dem sehr fragwürdigen "Genuss" sicher nicht nachvollziehen, worin dessen Gefährdungspotenzial für heutige Deutsche bestehen sollte ...
Das gilt auch für das Buch "Mein Kampf" des viel zu spät verschiedenen Adolf Hitlers. Bisher durfte es in Deutschland unter Verweis auf das Urheberrecht ja nicht verlegt werden; wer es wollte, bekam es dennoch. Das Exemplar in meinem Regal stammt aus den USA und hat sogar die deutsche Zollkontrolle unbeschadet passiert. Ich finde, dass jede/r das Recht haben sollte, auch dieses Buch zu lesen. Nicht, um braunes Gedankengut in heutige Köpfe zu laden, sondern um deutlich zu machen, wie banal die Ideologie gestrickt war und wie plump deren Propaganda, auf die Millionen herein- und der Millionen zum Opfer fielen.
Ganz gleich, ob Horst Wessel, Jud Süß oder "Mein Kampf" - man sollte sich deshalb nicht in die Hosen machen. "Wenn sie etwas verstehen wollen, halten Sie sich an die Originalquellen und nicht an Sekundärliteratur." Diesen Rat gab mir Anfang der 80er Jahre ein Philosophieprofessor; er bezog in zwar auf Marx und Engels, ich habe das Prinzip verallgemeinert und bin bisher gut damit gefahren.
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Sonntag, 5. April 2015
Auch sowas kann in einer Zeitung stehen. Oder: Theologische Nichtwissenschaft für 280 Millionen im Jahr
zeitungsdieb, 21:35h
Die LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches wissen um meinen gelegentlichen Hang zu etwas längeren Traktaten. Keine Angst, heute wird's kurz, denn wie schon beim Kannibalenalarm vom 3. April verweise ich heute einfach auf einen sehr lesenswerten Artikel im Tagesspiegel (Dank an Burks!):
http://www.tagesspiegel.de/wissen/ist-theologie-eine-wissenschaft-lehre-unter-denkmalschutz/11588538.html
Wer vorher wissen will, was er nachher liest: Es geht darum, dass die Theologie zwar keine Wissenschaft ist, sie sich aber an zahlreichen staatlichen Universitäten in Deutschland breitmacht und pro Jahr rund 280 Millionen Euro an Steuergeld in den gierigen Schlund gestopft bekommt.
Sehr, sehr lesenswert ...
Was mich überrascht hat: Kaum zu glauben, dass eine deutsche Zeitung einen solchen Artikel veröffentlicht, meine angerötete Lokalpostille namens Leipziger Volkszeitung würde ein solches Sakrileg nie begehen ... schließlich will man ja 2016 mit dem Katholikentag Geld verdienen ...
http://www.tagesspiegel.de/wissen/ist-theologie-eine-wissenschaft-lehre-unter-denkmalschutz/11588538.html
Wer vorher wissen will, was er nachher liest: Es geht darum, dass die Theologie zwar keine Wissenschaft ist, sie sich aber an zahlreichen staatlichen Universitäten in Deutschland breitmacht und pro Jahr rund 280 Millionen Euro an Steuergeld in den gierigen Schlund gestopft bekommt.
Sehr, sehr lesenswert ...
Was mich überrascht hat: Kaum zu glauben, dass eine deutsche Zeitung einen solchen Artikel veröffentlicht, meine angerötete Lokalpostille namens Leipziger Volkszeitung würde ein solches Sakrileg nie begehen ... schließlich will man ja 2016 mit dem Katholikentag Geld verdienen ...
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