Dienstag, 6. Januar 2009
Freiheit, Gleichheit, Leistungsfähigkeit. Oder: Schneeige Räumgedanken
Winter in Deutschland. Minus 19 Grad in Leipzig, Diesel wird zur Sülze, auf Gehwegen und Straßen türmt sich der Schnee. Gegen letzteres gibt es die Räum- und Streupflicht. Allerdings beweist diese Element unserer bundesdeutschen Vollkaskogesellschaft (guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Räumpflicht), dass es mit der Einhaltung des grundgesetzlich verbrieften Gleichbehandlungsgrundsatzes (guckst Du da: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichbehandlungsgrundsatz) so eine Sache ist.
Warum? Für private Grundeigentümer bzw. die durch diese beauftragten Personen gilt die Räum. Und Streupflicht uneingeschränkt. Vor dem Schneeschieber schützen auch Alter und Gebrechlichkeit nicht, zur Not muss eine Firma die Leistung übernehmen. Eigentum verpflichtet – notfalls sogar zur Aufgabe desselben.
Bund, Kommune und Land sind da besser dran. Sie können ihre „Winterschlacht“ selbst regeln. Kommunen legen z.B. in Straßenreinigungssatzungen fest, wie sie ihrer Pflicht nachzukommen gedenken. Müssen müssen sie das nur im Rahmen ihrer so genannten Leistungsfähigkeit. Soll heißen: Wenn die Kommune es sich leisten kann, räumt sie ihre Straßen flächendeckend, wenn nicht, bleibt ein Teil des Straßen- und Wegenetzes vom Winterdienst unberührt.
In meiner Gemeinde, dem reichlich 8.000 Einwohner zählenden Ort Borsdorf, wurde und wird kräftig geräumt. Auf Gemeindestraßen und in Wohngebieten sind allerlei Fahrzeuge mit Räumschild im Einsatz, in Schwerpunktbereichen geht es mit Chemie zur Sache. Zwar bleiben Nebenstraßen weiß, aber dank des Schneepfluges sind sie befahrbar.
In der sächsischen Landeshauptstadt Dresden sieht es anders aus. Dort fahren die Winterdienstfahrzeuge nur auf der Hälfte des Straßennetzes. Nebenstraßen werden dem Winter überlassen, sehr zum Ärger von Anliegern, Ver- und Entsorgern sowie Rettungsdiensten. Stichwort: Leistungsfähigkeit.
Wer die Dresdner Räumquote für ungenügend hält, sollte die Sachsenmetropole Leipzig aufsuchen. Dort steht lediglich ein Drittel des Straßennetzes auf dem Winterdienstplan. Was allerdings nicht bedeutet, dass wenigstens diese privilegierten Verkehrswege auch tatsächlich freigehalten werden – in Ermangelung von Räumtechnik dauert es um die sechs Stunden, bis der Winterdienst einmal „rum“ ist. Wenn es, wie in den vergangenen Tagen, ein wenig länger schneit, fühlt man sich an den Wettlauf von Hase und Igel erinnert. Aber auch in Leipzig ist alles rechtlich sauber, denn auch hier wurde die entsprechende Satzung nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit aufgestellt.
Und wenn eine Kommune ihr Geld für andere Zwecke verbläst, kann sie sich halt nicht mehr Winterdienst leisten. Daran sollten sich all die Hausbesitzer erinnern, die wegen eventueller Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht in der nächsten Zeit Post vom Leipziger Ordnungsamt erhalten werden ...

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