Donnerstag, 10. Mai 2012
Gedanken zur Urheberrechtsdebatte. Oder: Enteignung? Findet längst statt.
zeitungsdieb, 14:17h
Eines vorweg: Urheberrecht finde ich gut. Ich bin als Schreiberling und Fotograf selbst Urheber und lebe davon, dass für die Nutzung meiner Werke (Der Begriff stammt nicht von mir, sondern steht so im Gesetz *g*) gezahlt wird. Und wenn ich meine, ein Werk kostenlosen Nutzung freigeben zu können, soll das meine Entscheidung sein.
Mit der aktuellen Urheberrechtsdebatte (http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=3057617 ) habe ich allerdings so meine Probleme. Als eher kleines Licht in Sachen Urheberschaft und Schöpfungshöhe habe ich zu den so genannten Verwertern ein zwiespältiges Verhältnis. Nein, ich spreche nicht von der Gema – mangels Musikalität habe ich mit denen nichts am Hut und ich passe auch auf, dass ich an diese Verwertungsgesellschaft nichts zahlen muss. Und ich habe auch nichts gegen die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bzw. die VG Bild-Kunst, durch deren Wirken der eine oder andere Euro auf mein Konto kommt. Okay, inwieweit diese Gesellschaften auch gut wirtschaften, kann und will ich nicht beurteilen. Fest steht, dass sie mir Einkünfte bescheren, die ich ohne sie nicht hätte.
Probleme habe ich hingegen mit den Verwertern, die ihre Marktposition ausnutzen und als den Urhebern als Quasimonopolist Bedingungen diktieren, die von diversen Gerichten bereits als sitten- bzw. rechtswidrig beurteilt wurden. Ich spreche in diesem Zusammenhang z.B. von Verlagen, die in ihrer Region marktbeherrschend sind und den für sie tätigen Urhebern Honorare zahlen, die diesen Namen nicht wirklich verdienen. Oder vielleicht doch, denn Honorar steht ja im Lateinischen für „Ehrengeschenk“ – und Ehre wird nicht bezahlt (siehe auch Honorarkonsul).
Interessant wird die Geschäftsbeziehung mit Monopolverwertern dann, wenn der geneigte Urheber aufs Kleingedruckte seiner Honorarabrechnung schaut: Dort liest er bei den meisten Zeitungsverlagen, dass er dem Verlag mit Annahme des allerhöchst erklecklichen Honorars sämtliche Nutzungsrechte ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung abgetreten hat. Im Klartext: Ein freier Fotograf, der sich auf eine solche Honorarbedingung einlässt, bekommt für ein Foto in der Lokalausgabe xyz seines Monopolblattes vielleicht 25 Euro netto (das ist schon ein ziemlich guter „Preis“ für ein Foto, das man mit eigener Technik gemacht hat). Dafür kann besagter Verlag das Bild beliebig oft abdrucken, darf es im Netz verbreiten, in andere Sammlungen einfügen, weiterveräußern usw. Analog ist es übrigens bei den Honorarbedingungen eines freien Schreibers …
Natürlich kann man als Urheber gegenüber dem Verlag auch auf Einhaltung eigener Geschäftsbedingungen bestehen und lediglich einer einmaligen Veröffentlichung zustimmen. Das kann durchaus klappen – wenn man/frau eine Edelfeder ist, ein international anerkannter Fotograf oder der Papst. Für alle anderen Urheber hat sich angesichts einer solchen Unverschämtheit die Geschäftsbeziehung zum Monopolverlag erledigt. Wer’s nicht glaubt, kann z.B. hier http://immateriblog.de/in-eigener-sache/offener-brief-an-gabor-steingart-uber-verlage-freie-autoren-urheberrecht-und-innere-pressefreiheit/ nachlesen, wie sowas aussieht. Derartige Praktiken sind ein Grund, weshalb ich immer weniger für die „einschlägigen Verdächtigen“, sprich: Monopolverlage, arbeite, sondern lieber eigene Projekte umsetze.
So, ehe die geneigten LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches nun restlos entschlummern, springe ich lieber eilends zur Urheberrechtsdebatte zurück. Es bedarf keiner Novellierung des Urheberrechtes, um die Urheber zu enteignen. Und es sind auch nicht die Piraten, die die Urheber bedrohen. Fürs Enteignen sind längst die großen Verwerter, die Monopolverlage, mit ihren AGB zuständig.
Falls sich nun die geneigte Leserschaft wundert, weshalb ich nicht meine Lokalpostille, die nach eigenem Glauben dem Qualitätsjournalismus verpflichtete Leipziger Volkszeitung, als schlimmes Beispiel in Sachen Urheberenteignung benenne, so darf ich entgegnen, dass ich das aus gutem Grund unterlasse. Sicher, bei der LVZ gehört die Enteignung von Urhebern auf die oben beschriebene Weise zum Geschäftsmodell. Sicher, mit schöner Regelmäßigkeit finde ich Uralttexte von mir in der LVZ wieder, ohne dafür einen Cent zu erhalten. Aber es wäre ungerecht, dieses Holzmedium als besonders schlimmes Beispiel für Urheberenteignung zu brandmarken: Die meisten anderen großen Verlage sind keinen Deut besser.
PS.: Mal ein erfreuliches Urteil zur Sache - guckst Du hier http://www.djv.de/SingleNews.20+M5e2e120fe8b.0.html
Mit der aktuellen Urheberrechtsdebatte (http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=3057617 ) habe ich allerdings so meine Probleme. Als eher kleines Licht in Sachen Urheberschaft und Schöpfungshöhe habe ich zu den so genannten Verwertern ein zwiespältiges Verhältnis. Nein, ich spreche nicht von der Gema – mangels Musikalität habe ich mit denen nichts am Hut und ich passe auch auf, dass ich an diese Verwertungsgesellschaft nichts zahlen muss. Und ich habe auch nichts gegen die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bzw. die VG Bild-Kunst, durch deren Wirken der eine oder andere Euro auf mein Konto kommt. Okay, inwieweit diese Gesellschaften auch gut wirtschaften, kann und will ich nicht beurteilen. Fest steht, dass sie mir Einkünfte bescheren, die ich ohne sie nicht hätte.
Probleme habe ich hingegen mit den Verwertern, die ihre Marktposition ausnutzen und als den Urhebern als Quasimonopolist Bedingungen diktieren, die von diversen Gerichten bereits als sitten- bzw. rechtswidrig beurteilt wurden. Ich spreche in diesem Zusammenhang z.B. von Verlagen, die in ihrer Region marktbeherrschend sind und den für sie tätigen Urhebern Honorare zahlen, die diesen Namen nicht wirklich verdienen. Oder vielleicht doch, denn Honorar steht ja im Lateinischen für „Ehrengeschenk“ – und Ehre wird nicht bezahlt (siehe auch Honorarkonsul).
Interessant wird die Geschäftsbeziehung mit Monopolverwertern dann, wenn der geneigte Urheber aufs Kleingedruckte seiner Honorarabrechnung schaut: Dort liest er bei den meisten Zeitungsverlagen, dass er dem Verlag mit Annahme des allerhöchst erklecklichen Honorars sämtliche Nutzungsrechte ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung abgetreten hat. Im Klartext: Ein freier Fotograf, der sich auf eine solche Honorarbedingung einlässt, bekommt für ein Foto in der Lokalausgabe xyz seines Monopolblattes vielleicht 25 Euro netto (das ist schon ein ziemlich guter „Preis“ für ein Foto, das man mit eigener Technik gemacht hat). Dafür kann besagter Verlag das Bild beliebig oft abdrucken, darf es im Netz verbreiten, in andere Sammlungen einfügen, weiterveräußern usw. Analog ist es übrigens bei den Honorarbedingungen eines freien Schreibers …
Natürlich kann man als Urheber gegenüber dem Verlag auch auf Einhaltung eigener Geschäftsbedingungen bestehen und lediglich einer einmaligen Veröffentlichung zustimmen. Das kann durchaus klappen – wenn man/frau eine Edelfeder ist, ein international anerkannter Fotograf oder der Papst. Für alle anderen Urheber hat sich angesichts einer solchen Unverschämtheit die Geschäftsbeziehung zum Monopolverlag erledigt. Wer’s nicht glaubt, kann z.B. hier http://immateriblog.de/in-eigener-sache/offener-brief-an-gabor-steingart-uber-verlage-freie-autoren-urheberrecht-und-innere-pressefreiheit/ nachlesen, wie sowas aussieht. Derartige Praktiken sind ein Grund, weshalb ich immer weniger für die „einschlägigen Verdächtigen“, sprich: Monopolverlage, arbeite, sondern lieber eigene Projekte umsetze.
So, ehe die geneigten LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches nun restlos entschlummern, springe ich lieber eilends zur Urheberrechtsdebatte zurück. Es bedarf keiner Novellierung des Urheberrechtes, um die Urheber zu enteignen. Und es sind auch nicht die Piraten, die die Urheber bedrohen. Fürs Enteignen sind längst die großen Verwerter, die Monopolverlage, mit ihren AGB zuständig.
Falls sich nun die geneigte Leserschaft wundert, weshalb ich nicht meine Lokalpostille, die nach eigenem Glauben dem Qualitätsjournalismus verpflichtete Leipziger Volkszeitung, als schlimmes Beispiel in Sachen Urheberenteignung benenne, so darf ich entgegnen, dass ich das aus gutem Grund unterlasse. Sicher, bei der LVZ gehört die Enteignung von Urhebern auf die oben beschriebene Weise zum Geschäftsmodell. Sicher, mit schöner Regelmäßigkeit finde ich Uralttexte von mir in der LVZ wieder, ohne dafür einen Cent zu erhalten. Aber es wäre ungerecht, dieses Holzmedium als besonders schlimmes Beispiel für Urheberenteignung zu brandmarken: Die meisten anderen großen Verlage sind keinen Deut besser.
PS.: Mal ein erfreuliches Urteil zur Sache - guckst Du hier http://www.djv.de/SingleNews.20+M5e2e120fe8b.0.html
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