Dienstag, 10. März 2015
Beschwerde beim Presserat. Oder: Und wann beschweren Sie sich über die LVZ?
zeitungsdieb, 09:43h
Ok, ich hab's getan. Und es war ganz einfach, es tat nicht weh und hat sogar funktioniert. Ich finde, dass mehr Leute sich einen Ruck geben und im Fall der Fälle eine Beschwerde beim Deutschen Presserat einlegen sollten.
Damit befinde ich mich in guter Gesellschaft, denn mein werter Kollege Daniel Große hatte sich über die "Wunderbare Werbe-Welt des LVZ Boulevard" beschwert, worauf der Presserat der LVZ eine Missbilligung aussprach (Guckst Du hier http://www.danielgrosse.com/blog/presserat-missbilligt-leipziger-volkszeitung/ ). Lt. Presserat wird den angepissten Zeitungen zwar die Veröffentlichung der Schmähschrift empfohlen, eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Folglich hat's die LVZ auch nicht getan, das Zähneknirschen aus dem Haus an der Klagemauer war aber bis jenseits der A14 zu hören.
"Meine" Beschwerde richtete sich gegen die Ausgabe vom 7./8. Februar 2015. Diese war nämlich in einen Mantelbogen eingewickelt, der unter dem originalen Titelkopf der Leipziger Volkszeitung Werbung für das Unternehmen LVZ-Post machte. Natürlich steht es jedem frei, für sein nicht funktionierendes Unternehmen zu werben; sogar dann, wenn dabei längst durch die Realität widerlegte Behauptungen wie "Zuverlässig" und "Sicher" aufgestellt werden, aber die Werbung muss als solche erkennbar sein. War sie im konkreten Fall nicht, weshalb nun meine ausführliche Beschwerde samt Beweismaterial beim Presserat der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses entgegenschlummert. Na, mal schauen, was die Krähen so hacken.
Damit befinde ich mich in guter Gesellschaft, denn mein werter Kollege Daniel Große hatte sich über die "Wunderbare Werbe-Welt des LVZ Boulevard" beschwert, worauf der Presserat der LVZ eine Missbilligung aussprach (Guckst Du hier http://www.danielgrosse.com/blog/presserat-missbilligt-leipziger-volkszeitung/ ). Lt. Presserat wird den angepissten Zeitungen zwar die Veröffentlichung der Schmähschrift empfohlen, eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Folglich hat's die LVZ auch nicht getan, das Zähneknirschen aus dem Haus an der Klagemauer war aber bis jenseits der A14 zu hören.
"Meine" Beschwerde richtete sich gegen die Ausgabe vom 7./8. Februar 2015. Diese war nämlich in einen Mantelbogen eingewickelt, der unter dem originalen Titelkopf der Leipziger Volkszeitung Werbung für das Unternehmen LVZ-Post machte. Natürlich steht es jedem frei, für sein nicht funktionierendes Unternehmen zu werben; sogar dann, wenn dabei längst durch die Realität widerlegte Behauptungen wie "Zuverlässig" und "Sicher" aufgestellt werden, aber die Werbung muss als solche erkennbar sein. War sie im konkreten Fall nicht, weshalb nun meine ausführliche Beschwerde samt Beweismaterial beim Presserat der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses entgegenschlummert. Na, mal schauen, was die Krähen so hacken.
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