Montag, 4. Februar 2008
Nicht normal für ... eine Versicherung. Oder: Kontonummern, eigene Dummheit und der Umgang mit Kunden
Neues Jahr, neues Glück. Im Dezember sorgte ein Brieflein der Hausbank für ungeliebte Betriebsamkeit. Fusionitis und Globalitis hatten dazu geführt, dass die Nummer des privaten Girokontos plötzlich geändert wurde. Im Bankbrief war das natürlich liebevoller umschrieben, fast schien es ein geldwerter Vorteil zu sein, konnte man mutmaßen, dass nun Dutzende über die neue Kontonummer zu informieren waren. Was bei dem einen per E-Mail oder mit einem Telefonat zu regeln ging, setzte bei Behörden ein unterzeichnetes Schreiben voraus – natürlich mit Briefmarke auf dem Umschlag und ab die Post.
Soweit so gut. Im Januar zeigte sich, dass der Teufel im Detail steckte. Einige behördliche Empfänger der Änderungsmitteilung stellten unter Beweis, dass manche Vorurteile über Ämter zutreffen und buchten unter der alten Bankverbindung ab. Oder sie versuchten es, was misslang. Die gute Nachricht: Telefonisch auf die ihnen doch mitgeteilte Änderung aufmerksam gemacht, zeigten sich die Damen und Herren vom Amt kulant und sagten neuerliche Abbuchung vom geänderten Konto ohne Mehrkosten zu. Glück gehabt.
Richtig lustig wurde es allerdings, als sich zeigte, dass die in Serie verschickten E-Mails mit der neuen Kontonummer einen Fehler aufwiesen. Versicherungen, Mobilfunkanbieter, Tochterverpflegungslieferant – sie alle machten schriftlich auf das Missgeschick der geplatzten Lastschrift aufmerksam.
Natürlich ist das ärgerlich und peinlich. Aber die Panne hatte auch eine gute Seite: Sie machte es möglich, Umgangsformen und Geschäftsgebaren der einzelnen Unternehmen, Verbände etc. zu studieren. Der Ton der Briefe reichte von verständnisvoll bis eindeutig bedrohlich („Weitere rechtliche Schritte ...“). Noch breiter war die gefühlte Bandbreite der Rücklastschriftkosten. Oder, anders gesagt: Was denken die geneigten Leser meines kleinen Tagebuches, kostet es, eine Kontonummer falsch anzugeben?
Mein Tipp: Wer sich mit einem solch dämlichen Gedanken trägt, ist bei der Signal-Iduna-Gruppe am besten aufgehoben. Dort schlägt die geplatzte Lastschrift mit lediglich 3 Euro zu Buche. Das ist, so viel sei verraten, der Selbstkostenpreis. An der anderen Ende der Skala residiert mit unverschämtem Grinsen die Allianz Bauspar AG. Für die durch eine falsche Kontonummer ausgelöste Rücklastschrift durften stolze 9 (in Worten: neun!) Euro berappt werden. Und auch der Ton des Schreibens, in dem diese Forderung verkündet wurde, ist – vorsichtig formuliert – nicht wirklich freundlich gewesen. Für knapp 20 Mark darf man doch auch im Falle eigener Dussligkeit etwas Nettes erwarten ...

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