Mittwoch, 16. Februar 2011
Erregung öffentlichen Ärgernisses. Oder: Polizeiliche Störung beim sommerlichen Sonntagmorgensex
Rechtsanwalt Udo Vetter beschreibt in seinem Blog in gewohnt lesenswerter Art die Misere eines Pärchens, das dank des Zeugenhinweises eines Hundegassibegleiters von der Polizei beim sommerlichen Sonntagmorgenliebesspiel ertappt wurde. Da die offensichtlich neidischen und solcherart frustrierten Ordnungshüter es nicht bei einem Platzverweis bewenden ließen, sondern noch eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nachschoben, hatte Udo Vetter Gelegenheit, die verstörten Ärgerniserreger im Vorabgespräch mit dem ermittelnden Staatsanwalt rauszuhauen und so vor einer öffentlichen Hauptverhandlung zu bewahren.
Der Eintrag ist äußerst lesenswert http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/02/15/kein-sittlicher-schaden/ , den geradezu orgiastischen Höhepunkt bietet der Schlusssatz. Um daraus keinen geistigen Coitus interruptus zu machen, mögen die geneigten LeserInnen meines kleinen, politisch nicht immer korrekten Tagebuches sich diese Freude selbst erlesen ...

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