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Dienstag, 26. Februar 2008
Der Test: Soll MP Wolfgang Böhmer abgetrieben werden?
zeitungsdieb, 10:23h
Der Böhmer-Eklat zieht Kreise. Für seinen Aussetzer erhält der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Dresche von allen Seiten. Und das ist gut so, denn wer auf Pfeifferschen Spuren wandelt und die legalen Abtreibungen in der DDR praktisch zur Ursache von Kindstötungen in Gesamtdeutschland-Ost erklärt, hat Prügel verdient.
Und was tut der so heftig gescholtene MP? Er erweist sich als guter Politiker – genau wie seinerzeit Wolfgang Thierse, als dessen Entgleisung in Richtung Helmut Kohl („die Frau im dunklen Zimmer sitzen lassen“) publik (gemacht) wurde.
Wolfgang Böhmer wehrt sich mit der Universalwaffe aller Feiglinge, die nicht zu ihren Worten stehen: Er verkündet, nicht richtig bzw. verkürzt zitiert worden zu sein.
Nun sei es mir gestattet, dem glücklosen Politgynäkologen einen Tipp von Mann zu Mann, von Journalist zu Landesvater zu geben. Dazu bin ich in der Lage, denn ich verdiene meine Brötchen unter anderem damit, den einen oder anderen Politiker in Fragen seiner öffentlichen Darstellung zu beraten und schule gelegentlich Mitarbeiter von Verbänden, Verwaltungen etc. in presserechtlichen Fragen.
Es gibt, und diesen Rat gebe ich Wolfgang Böhmer unentgeltlich, neben dem hinreichend bekannten Recht am eigenen Bild auch das Recht am eigenen Wort. Wer ein Interview gibt, kann (und sollte) dieses in einer konkreten Fassung autorisieren lassen. Wenn das geschieht, darf es in dieser – nur in dieser – Fassung veröffentlicht werden. Diese Praxis ist bei vielen Journalisten unbeliebt, weil sie zusätzliche Arbeit macht und ein wenig auch die eigene Kompetenz in Frage stellt. Aber man kann sie als Gesprächspartner zur conditio sine qua non machen (ich gebe hier mal ein wenig mit Lateinerei an, weil doch ein Medizinmann im Spiel ist). Im Klartext: Zur unerlässlichen Bedingung.
Nun ist die momentane Nachrichtenlage in der causa Böhmer ein wenig wunderlich: Der MP sieht sich sinnentstellend zitiert, schmollt und sagt erst einmal gar nichts mehr. Aus den heiligen Hallen der Fokusredaktion ist hingegen zu hören, dass das Interview sehr wohl zur Autorisierung vorgelegt worden und durch die sachsen-anhaltinische Staatskanzlei freigegeben worden sei. Das verleiht der ganzen Geschichte natürlich eine besondere Note.
Schließlich wirft dieses Detail Fragen auf:
- Hat Wolfgang Böhmer das Interview gelesen und freigegeben?
- Hat er ein so wichtiges Interview von Mitarbeitern lesen und freigeben lassen, weil er die Brisanz des Themas unterschätzt hat?
- Hat Wolfgang Böhmer mit seiner Darstellung („verkürzte, sinnentstellende Wiedergabe“) die Wahrheit ein wenig kreativ gebeugt, um sich in ein besseres Licht zu rücken?
- Gibt es in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Mitarbeiter, die mal eben schnell entscheiden, was der MP gesagt hat und was nicht und die solches auch bei brisanten Themen tun, ohne dass el Cheffe davon weiß?
Die Leser meines kleinen Tagebuches kennen sicher die beliebten Fragebögen in Focus, Stern & Co., durch deren Beantwortung man z.B. sein Risiko abschätzen kann, vom tiefgefrorenen Inhalt einer Flugzeugtoilette erschlagen zu werden oder an Haarausfall zu sterben. Im Sinne dieser Fragebögen gilt: Sollten Sie von den o.g. Fragen mindestens eine mit „Ja“ beantworten, wird für Wolfgang Böhmer die schnellstmögliche Abtreibung aus dem Amt des MP empfohlen.
Und was tut der so heftig gescholtene MP? Er erweist sich als guter Politiker – genau wie seinerzeit Wolfgang Thierse, als dessen Entgleisung in Richtung Helmut Kohl („die Frau im dunklen Zimmer sitzen lassen“) publik (gemacht) wurde.
Wolfgang Böhmer wehrt sich mit der Universalwaffe aller Feiglinge, die nicht zu ihren Worten stehen: Er verkündet, nicht richtig bzw. verkürzt zitiert worden zu sein.
Nun sei es mir gestattet, dem glücklosen Politgynäkologen einen Tipp von Mann zu Mann, von Journalist zu Landesvater zu geben. Dazu bin ich in der Lage, denn ich verdiene meine Brötchen unter anderem damit, den einen oder anderen Politiker in Fragen seiner öffentlichen Darstellung zu beraten und schule gelegentlich Mitarbeiter von Verbänden, Verwaltungen etc. in presserechtlichen Fragen.
Es gibt, und diesen Rat gebe ich Wolfgang Böhmer unentgeltlich, neben dem hinreichend bekannten Recht am eigenen Bild auch das Recht am eigenen Wort. Wer ein Interview gibt, kann (und sollte) dieses in einer konkreten Fassung autorisieren lassen. Wenn das geschieht, darf es in dieser – nur in dieser – Fassung veröffentlicht werden. Diese Praxis ist bei vielen Journalisten unbeliebt, weil sie zusätzliche Arbeit macht und ein wenig auch die eigene Kompetenz in Frage stellt. Aber man kann sie als Gesprächspartner zur conditio sine qua non machen (ich gebe hier mal ein wenig mit Lateinerei an, weil doch ein Medizinmann im Spiel ist). Im Klartext: Zur unerlässlichen Bedingung.
Nun ist die momentane Nachrichtenlage in der causa Böhmer ein wenig wunderlich: Der MP sieht sich sinnentstellend zitiert, schmollt und sagt erst einmal gar nichts mehr. Aus den heiligen Hallen der Fokusredaktion ist hingegen zu hören, dass das Interview sehr wohl zur Autorisierung vorgelegt worden und durch die sachsen-anhaltinische Staatskanzlei freigegeben worden sei. Das verleiht der ganzen Geschichte natürlich eine besondere Note.
Schließlich wirft dieses Detail Fragen auf:
- Hat Wolfgang Böhmer das Interview gelesen und freigegeben?
- Hat er ein so wichtiges Interview von Mitarbeitern lesen und freigeben lassen, weil er die Brisanz des Themas unterschätzt hat?
- Hat Wolfgang Böhmer mit seiner Darstellung („verkürzte, sinnentstellende Wiedergabe“) die Wahrheit ein wenig kreativ gebeugt, um sich in ein besseres Licht zu rücken?
- Gibt es in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Mitarbeiter, die mal eben schnell entscheiden, was der MP gesagt hat und was nicht und die solches auch bei brisanten Themen tun, ohne dass el Cheffe davon weiß?
Die Leser meines kleinen Tagebuches kennen sicher die beliebten Fragebögen in Focus, Stern & Co., durch deren Beantwortung man z.B. sein Risiko abschätzen kann, vom tiefgefrorenen Inhalt einer Flugzeugtoilette erschlagen zu werden oder an Haarausfall zu sterben. Im Sinne dieser Fragebögen gilt: Sollten Sie von den o.g. Fragen mindestens eine mit „Ja“ beantworten, wird für Wolfgang Böhmer die schnellstmögliche Abtreibung aus dem Amt des MP empfohlen.
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