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Donnerstag, 20. August 2009
Selbstmordanschlag in Borsdorf. Oder: Fiktiver Polizeibericht zum Ableben einer Gartenschere
zeitungsdieb, 10:21h
Am gestrigen Abend stürzte sich in Borsdorf bei Leipzig eine Gartenschere (5) in offensichtlich suizidaler Absicht in den Schacht eines in Betrieb befindlichen Häckslers (12). Der Besitzer (48) der beiden Tatbeteiligten bemerkte diesen Vorfall zunächst nicht. Er wurde darauf erst wegen der schlagartig einsetzenden anormalen Geräuschentwicklung aufmerksam. Dass die deutlich wahrnehmbaren Geräusche nicht von einem Stein, sondern dem besagten Gartenhilfsmittel stammten, unterstrichen die farbigen Kunststoffsplitter sowie einzelne Metallteile im Auswurfbereich des Häckslers.
Nach dem daraufhin veranlassten zeitnahen Abschalten des so genannten Shredders konnte dieser unter Nutzung der herstellerseitig angebrachten Bedienelemente geöffnet und die Bergung der Gartenschere ohne Einsatz von Spezialtechnik vorgenommen werden.
Dem Besitzer bot sich nach eigener Aussage ein erschreckendes Bild. Während der Häcksler den Anschlag praktisch unbeschadet überstanden hatte, erlitt die lebensmüde Schere schwere Beschädigungen an Schneidelementen und Arretierungsmechanismus. Ein vorsichtiger Weitergebrauch ist zwar möglich, aber wegen der eingeschränkten Bedienbarkeit unwahrscheinlich.
Da es sich bei beiden Tatbeteiligten um Geräte deutscher Markenhersteller handelt, wird nicht von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausgegangen. Der Besitzer gab vielmehr eigene Dummheit als mutmaßlichen Auslöser des Geschehens an. Ihm wurde eine psychologische Betreuung angeboten, die er jedoch zugunsten eines sedierenden Getränkes („Schreckbier“) ablehnte.
Nach dem daraufhin veranlassten zeitnahen Abschalten des so genannten Shredders konnte dieser unter Nutzung der herstellerseitig angebrachten Bedienelemente geöffnet und die Bergung der Gartenschere ohne Einsatz von Spezialtechnik vorgenommen werden.
Dem Besitzer bot sich nach eigener Aussage ein erschreckendes Bild. Während der Häcksler den Anschlag praktisch unbeschadet überstanden hatte, erlitt die lebensmüde Schere schwere Beschädigungen an Schneidelementen und Arretierungsmechanismus. Ein vorsichtiger Weitergebrauch ist zwar möglich, aber wegen der eingeschränkten Bedienbarkeit unwahrscheinlich.
Da es sich bei beiden Tatbeteiligten um Geräte deutscher Markenhersteller handelt, wird nicht von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausgegangen. Der Besitzer gab vielmehr eigene Dummheit als mutmaßlichen Auslöser des Geschehens an. Ihm wurde eine psychologische Betreuung angeboten, die er jedoch zugunsten eines sedierenden Getränkes („Schreckbier“) ablehnte.
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