Samstag, 3. März 2007
Juristerei
zeitungsdieb, 17:58h
Wir hatten da in Leipzig so einen hässlichen Mord, der die bundesweiten Medien aufhorchen ließ. Ein mehrfach vorbestrafter Kinderschänder hat einen Grundschüler missbraucht und umgebracht.
Die Polizei ging nach eigener Aussage nach der Indianermethode (Einkreisen und nicht zur Ruhe kommen lassen) vor und lieferte dem Flüchtigen mit Großaufgebot eine mehrtägige Hatz durchs flache Land im Nordwesten Leipzigs.
Nach längerer Jagd sprang der mutmaßliche Täter nachts in suizidaler Absicht vor eine Straßenbahn. Er wurde schwer verletzt, ist derzeit außer Gefahr, irgendwann werden die behandelnden Ärzte ihn wohl auch für vernehmungsfähig erklären.
Im Freundeskreis stellte ich vorgestern zwei Thesen auf.
1. Wenn es zur Verhandlung kommt, wird es sicher einen gewieften Anwalt geben, der auf mildernde Umstände plädiert. Schließlich ist der Täter ja wie ein Tier gehetzt worden und somit auch ein klein wenig Opfer ... zumindest hat er einen Teil der ihm zustehenden Strafe schon vor der Festnahme erleiden müssen.
2. Wird sich ganz bestimmt eine Zierde des juristischen Berufsstandes finden, der gegen die an der Kinderschänderhatz beteiligten Polizisten eine Klage anstrengt. Denn sie haben den Bösewicht derart unmenschlich verfolgt, dass er förmlich gezwungen wurde, gegen die Straßenbahn zu springen.
Teil zwei meiner Vorhersage hat sich inzwischen schon ein wenig erfüllt. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hat die beteiligten Polizisten in Schutz genommen und bereits laut gewordene Anfeindungen ("Unmenschliche Jagd") zurückgewiesen.
Die Polizei ging nach eigener Aussage nach der Indianermethode (Einkreisen und nicht zur Ruhe kommen lassen) vor und lieferte dem Flüchtigen mit Großaufgebot eine mehrtägige Hatz durchs flache Land im Nordwesten Leipzigs.
Nach längerer Jagd sprang der mutmaßliche Täter nachts in suizidaler Absicht vor eine Straßenbahn. Er wurde schwer verletzt, ist derzeit außer Gefahr, irgendwann werden die behandelnden Ärzte ihn wohl auch für vernehmungsfähig erklären.
Im Freundeskreis stellte ich vorgestern zwei Thesen auf.
1. Wenn es zur Verhandlung kommt, wird es sicher einen gewieften Anwalt geben, der auf mildernde Umstände plädiert. Schließlich ist der Täter ja wie ein Tier gehetzt worden und somit auch ein klein wenig Opfer ... zumindest hat er einen Teil der ihm zustehenden Strafe schon vor der Festnahme erleiden müssen.
2. Wird sich ganz bestimmt eine Zierde des juristischen Berufsstandes finden, der gegen die an der Kinderschänderhatz beteiligten Polizisten eine Klage anstrengt. Denn sie haben den Bösewicht derart unmenschlich verfolgt, dass er förmlich gezwungen wurde, gegen die Straßenbahn zu springen.
Teil zwei meiner Vorhersage hat sich inzwischen schon ein wenig erfüllt. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hat die beteiligten Polizisten in Schutz genommen und bereits laut gewordene Anfeindungen ("Unmenschliche Jagd") zurückgewiesen.
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